Nach dem derzei­ti­gen Stand der Coronaschutz­ver­ord­nung (CoronaSchVO) in NRW dürfen die Teilneh­mer nach der sogenann­ten 3G-Regel Zutritt erhal­ten. Mit anderen Worten, die PWG-Seminare und der G&S Verlag freuen sich über die Teilnahme aller geimpf­ten, genese­nen und getes­te­ten Spezia­lis­ten aus den ambulan­ten, statio­nä­ren und klini­schen Einhei­ten der Wundver­sor­gung. Im Video erfah­ren Sie von dem Kongress­prä­si­den­ten Prof. Dr. Volker Großkopf mehr zu den Teilnah­me­vor­aus­set­zun­gen.

Als beson­dere Zusatz­leis­tung erhal­ten alle IWC-Teilneh­mer für den Zeitraum von drei Monaten einen freien Zugang zu dem, auf die Wundver­sor­gung spezia­li­sier­ten Fortbil­dungs- und Infor­ma­ti­ons­por­tal (FIP) über das zusätz­li­che Fortbil­dungs­punkte der Initia­tive Chroni­sche Wunden e.V. (ICW) zu den 6 ICW-Fortbil­dungs­punk­ten für die Kongress-Teilnahme erwor­ben werden können.

Alle Inter­es­sier­ten haben nach wie vor die Möglich­keit, sich für den Inter­dis­zi­pli­nä­ren WundCon­gress anzumel­den. Bei der Anmel­dung kann direkt entschie­den werden, ob eine Anreise nach Köln oder eine Online-Teilnahme am 25. Novem­ber gewünscht ist.