Der aktuelle Pflege-Report 2018 des Wissen­schaft­li­chen Insti­tuts der AOK (WIdO) zeigt, dass es erheb­li­che Unter­schiede hinsicht­lich der Quali­tät deutscher Pflege­heime gibt. Erstmals wurden im Rahmen der Analyse auch Versor­gungs­be­rei­che ausge­wer­tet, die sonst nicht Bestand­teil der gesetz­lich vorge­se­he­nen Quali­täts­si­che­rung sind, da sie über das Sozial­ge­setz­buch XI hinaus­ge­hen. Neben Antipsy­cho­ti­ka­ver­ord­nun­gen, den Dekubi­tus-Raten und vermeid­ba­ren Kranken­haus­ein­wei­sun­gen wurden auch der ärztli­che Versor­gungs­grad und Harnwegs­in­fekte in Pflege­hei­men unter­sucht.

Das Ergeb­nis der Analyse: In den Pflege­hei­men werden deutlich zu viele Dekubi­tus-Fälle verzeich­net, zu oft Antipsy­cho­tika an Demenz­er­krankte verab­reicht. Auch die Rate der vermeid­ba­ren Kranken­haus­ein­wei­sun­gen ist nicht gering.

Zahl der Dekubi­tus-Fälle ist zu hoch

So treten laut Pflege-Report pro Jahr durch­schnitt­lich 8,5 Dekubi­tus-Fälle auf. Die Zahlen weichen dabei in den jewei­li­gen Pflege­hei­men stark vonein­an­der ab. Die Heime mit den am auffäl­ligs­ten höchs­ten Zahlen haben mit 12 oder mehr Dekubi­tus-Fällen dreimal mehr Fälle als das Viertel der Heime mit den niedrigs­ten Raten.

„Zwar muss die unter­schied­li­che Risiko­struk­tur der Pflege­heim­be­woh­ner berück­sich­tigt werden“, erklärt Dr. Antje Schwin­ger, Leite­rin des Forschungs­be­reichs Pflege im WIdO und Mither­aus­ge­be­rin des Pflege-Reports. Es gebe aller­dings bewährte Standards in der Dekubi­tus­pro­phy­laxe: Laut Exper­ten­mei­nung ist es durch­aus möglich, dass ein Dekubi­tus durch entspre­chende Pflege verhin­dert werden kann. „Insofern sind die großen Unter­schiede auch in den noch nicht-risiko­ad­jus­tier­ten Raten sehr auffäl­lig“, bewer­tet Schwin­ger weiter die Ergeb­nisse des Reports. Für Pflege­heime heißt das: Es müssen verstärkt Maßnah­men ergrif­fen werden, um die Dekubi­tus-Rate in Pflege­hei­men gering zu halten.

Zu häufige Verord­nung von Antipsy­cho­tika

Der Report hat ein weite­res auffäl­li­ges Ergeb­nis zutage gebracht. 41 Prozent der Demenz­er­krank­ten erhal­ten im Pflege­heim mindes­tens einmal pro Quartal ein Antipsy­cho­ti­kum – und das, obwohl die dauer­hafte Gabe von Antipsy­cho­tika an Demenz­er­krankte gegen medizi­ni­sche Leitli­nien verstößt. Insge­samt liegt die Rate der Antipsy­cho­ti­ka­ver­ord­nun­gen im auffäl­ligs­ten Viertel der Pflege­heime statis­tisch gesehen um das 1,5‑fache höher als beim Viertel der Heime mit den niedrigs­ten Werten.

Auch proble­ma­tisch schei­nen die Kennzah­len der vermeid­ba­ren Kranken­haus­ein­wei­sun­gen zu sein. Laut den Auswer­tun­gen wird jeder fünfte Pflege­heim­be­woh­ner inner­halb eines Quartals in ein Kranken­haus einge­wie­sen. Dabei können Kranken­haus­auf­ent­halte für ältere, kogni­tiv einge­schränkte Menschen im Pflege­heim zu einem echten Gesund­heits­ri­siko werden. Gleich­zei­tig gelten aber 40 % dieser Einwei­sun­gen in Fachkrei­sen als poten­zi­ell vermeid­bar.

Forde­rung nach mehr Trans­pa­renz des Versor­gungs­ge­sche­hens

Das Versor­gungs­ge­sche­hen müsse noch trans­pa­ren­ter werden, findet die Pflege-Exper­tin Schwin­ger. Die Kennzah­len können dann für Verbes­se­rungs­maß­nah­men genutzt werden. Zudem betont sie die Bedeu­tung der sektoren­über­grei­fen­den Quali­täts­si­che­rung: „Es ist gut, dass jetzt der Pflege-TÜV völlig neu aufge­stellt wird. Aber die gesund­heit­li­che Versor­gung der Pflege­be­dürf­ti­gen wird er weiter­hin nicht abbil­den. Analog zum Kranken­haus, wo die sektor­über­grei­fende Quali­täts­si­che­rung über Routi­ne­da­ten längst etabliert ist, sollten wir auch im Pflege­be­reich die Abrech­nungs­da­ten für die Verbes­se­rung der Versor­gungs­trans­pa­renz nutzen. Unsere Unter­su­chung macht hier einen Anfang und schafft ein erwei­ter­tes Instru­men­ta­rium der Quali­täts­mes­sung.“

Grund­lage des Pflege-Reports waren Abrech­nungs­da­ten von AOK-versi­cher­ten Pflege­be­dürf­ti­gen aus rund 5.600 Pflege­hei­men.

Quelle: AOK-BV