Das Ministerium unterstreicht in der Verordnung, dass alle Krankenhäuser akut an den Folgen der Pandemie leiden. Etwa durch OP-Verschiebungen und Hygienemaßnahmen – also nicht nur jene, die länger liegende COVID-Patienten versorgen. Die Ausgleichszahlungen bezahlt der Bund. In der Verordnung wird auch festgeschrieben, dass Kliniken ihre Mindererlöse anteilig in einem Ganzjahresausgleich 2022 verrechnen können. Darin werden Ausgleichszahlungen wie auch Versorgungsaufschläge verrechnet.
Die Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) begrüßt die Entscheidung. Derzeit müssten mindestens 75 Prozent der Krankenhäuser mit Intensivstation ihre Regelversorgung einschränken. Kritisch bleibt aus Sicht der DKG, dass nur somatische Kliniken in den Ausgleich einbezogen werden würden. Es sei eine Fehleinschätzung, dass Psychiatrien und andere Fachkliniken nicht von der Pandemie betroffen seien. Doch auch diese Häuser würden deutliche Fall- und Erlösrückgänge verzeichnen.
Belastung in den Kliniken immens
„Wir haben schon im Rahmen der jüngsten Gesetzgebung an die Politik appelliert, dass die Ausgleichszahlungen über das Jahresende fortgesetzt werden müssen“, erklärt der Vorstandsvorsitzende der DKG, Dr. Gerald Gaß. „Die Belastungssituation in den Kliniken ist immens, und mit Omikron wird sie sicher weiter anhalten und sich voraussichtlich noch verschärfen. Wir versorgen noch immer mit knapp 5000 COVID-Intensivpatienten beinahe die Höchstzahl aus der verheerenden Winterwelle von 2020/2021.
Mindestens 75 Prozent der Krankenhäuser mit Intensivstation müssen aktuell ihre Regelversorgung bereits einschränken. Von daher ist es richtig, dass das Bundesgesundheitsministerium jetzt per Rechtsverordnung kurzfristig geregelt hat, dass die Ausgleichzahlungen bis in den März 2022 weiterlaufen werden.“