Kliniken
Auch in 2022 wird es Ausgleichs­zah­lun­gen für die Klini­ken geben Bild: Alexan­der Meyer-Köring

Das Minis­te­rium unter­streicht in der Verord­nung, dass alle Kranken­häu­ser akut an den Folgen der Pande­mie leiden. Etwa durch OP-Verschie­bun­gen und Hygie­ne­maß­nah­men – also nicht nur jene, die länger liegende COVID-Patien­ten versor­gen. Die Ausgleichs­zah­lun­gen bezahlt der Bund. In der Verord­nung wird auch festge­schrie­ben, dass Klini­ken ihre Minder­er­löse antei­lig in einem Ganzjah­res­aus­gleich 2022 verrech­nen können. Darin werden Ausgleichs­zah­lun­gen wie auch Versor­gungs­auf­schläge verrech­net.

Die Deutschen Kranken­haus­ge­sell­schaft (DKG) begrüßt die Entschei­dung. Derzeit müssten mindes­tens 75 Prozent der Kranken­häu­ser mit Inten­siv­sta­tion ihre Regel­ver­sor­gung einschrän­ken. Kritisch bleibt aus Sicht der DKG, dass nur somati­sche Klini­ken in den Ausgleich einbe­zo­gen werden würden. Es sei eine Fehlein­schät­zung, dass Psych­ia­trien und andere Fachkli­ni­ken nicht von der Pande­mie betrof­fen seien. Doch auch diese Häuser würden deutli­che Fall- und Erlös­rück­gänge verzeich­nen.

Belas­tung in den Klini­ken immens

„Wir haben schon im Rahmen der jüngs­ten Gesetz­ge­bung an die Politik appel­liert, dass die Ausgleichs­zah­lun­gen über das Jahres­ende fortge­setzt werden müssen“, erklärt der Vorstands­vor­sit­zende der DKG, Dr. Gerald Gaß. „Die Belas­tungs­si­tua­tion in den Klini­ken ist immens, und mit Omikron wird sie sicher weiter anhal­ten und sich voraus­sicht­lich noch verschär­fen. Wir versor­gen noch immer mit knapp 5000 COVID-Inten­siv­pa­ti­en­ten beinahe die Höchst­zahl aus der verhee­ren­den Winter­welle von 2020/2021.

Mindes­tens 75 Prozent der Kranken­häu­ser mit Inten­siv­sta­tion müssen aktuell ihre Regel­ver­sor­gung bereits einschrän­ken. Von daher ist es richtig, dass das Bundes­ge­sund­heits­mi­nis­te­rium jetzt per Rechts­ver­ord­nung kurzfris­tig geregelt hat, dass die Ausgleich­zah­lun­gen bis in den März 2022 weiter­lau­fen werden.“