HKP-Richtlinie und Rahmenempfehlung als Garanten für Qualität
Seit dem 1. Oktober 2022 ist die Qualität der Wundversorgung durch die aktuelle HKP-Richtlinie und die dazu gehörige Rahmenempfehlung gemäß § 132a Absatz 1 SGB V rechtlich abgesichert.
Dieser rechtliche Rahmen legt fest, dass die Versorgung von chronischen Wunden gemäß Leistungsziffer 31a der HKP-Richtlinie ausschließlich von spezialisierten Pflegediensten oder Einrichtungen erfolgen sollte. Für diese „spezialisierten Einrichtungen“ ist es zwingend notwendig, den Qualitätsanforderungen des § 6 der Rahmenempfehlung gerecht zu werden. Es ist dabei unerlässlich, dass sowohl handelnde als auch verantwortliche Pflegefachkräfte jährlich einen Fortbildungsnachweis von mindestens 10 ZEITSTUNDEN erbringen.
Neben dem Einsatz von entsprechend qualifiziertem Personal, sowohl als handelnde als auch als verantwortliche Pflegefachpersonen muss jährlich ein entsprechender Fortbildungsumfang von mindestens 10 ZEITSTUNDEN nachgewiesen werden.
Der prägende Einfluss der Pflegekammer NRW auf Fort- und Weiterbildung
Im Kontext dieser Qualitätsdiskussion rückt auch die Pflegekammer NRW ins Rampenlicht. Die Kammer nimmt eine Vielzahl von Aufgaben in der Fort- und Weiterbildung wahr:
- Festlegung von Standards: Sie kann Standards und Richtlinien für die Ausbildung, Fort- und Weiterbildung erarbeiten und diese veröffentlichen. Diese Standards bilden eine verlässliche Grundlage sowohl für Pflegekräfte als auch für Bildungseinrichtungen.
- Zertifizierung und Akkreditierung: Eine weitere wichtige Aufgabe ist das Anbieten von Zertifizierungsprogrammen oder Akkreditierungen für Pflegekräfte in der Wundversorgung. Diese Programme bestätigen das spezifische Know-how und die Fähigkeiten der Pflegekräfte.
- Überwachung der Praxis: Durch die Festlegung von Standards für die Praxis und deren Überwachung kann die Pflegekammer die Qualität der Wundversorgung sicherstellen.
- Interessenvertretung: Neben all diesen technischen Aufgaben ist die Kammer auch ein Sprachrohr für die Interessen der Pflegekräfte und könnte beispielsweise die Schaffung besserer Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten in der Wundversorgung unterstützen.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Rolle der Kammer hinsichtlich Intensität und Handlungsübernahmen von Berufsgruppe zu Berufsgruppe und Tätigkeitsschwerpunkten sich unterscheiden können. Mithin ist es für alle pflegerischen Wundbehandelnden äußerst wichtig zu erfahren, welche Positionierung die Pflegekammer NRW im Bereich der Fort- und Weiterbildung von Pflegefachpersonen bei der Versorgung chronischer Wunden einnimmt.
Die Stimme der Pflegekammer NRW beim IWC
Ein besonderes Highlight dieses Jahres ist die Teilnahme von Sandra Postel, der Präsidentin der Pflegekammer NRW, am Interdisziplinären WundCongress (IWC). Am 30.11.2023 wird sie in den renommierten Kölner Sartory Sälen den Teilnehmern Rede und Antwort stehen. Ihr Vortrag wird den zentralen Aspekt „Fort- und Weiterbildungsverpflichtung in der Wundversorgung“ behandeln, wobei besonders auf die Rolle der Pflegekammer eingegangen wird. Ein zentrales Diskussionsthema wird dabei sicherlich sein, ob die Pflegekammer in der Lage ist, den Prozess der Heilkundeübertragung, insbesondere im Bereich des Wundmanagements, voranzutreiben und effektiv zu beschleunigen.