Blended Learning – so nennt sich ein neues Lernkon­zept, bei dem klassi­sche Präsenz­se­mi­nare mit digital aufbe­rei­te­ten Lernma­te­ria­lien verknüpft werden. Durch diese Form des integrier­ten Lernens können auch schwer­fäl­lige Themen und kompli­zierte Sachver­halte auf inter­es­sante und multi­me­diale Weise vermit­telt werden, sodass Motiva­tion und Lernerfolg der Studie­ren­den gestei­gert werden.

Die Katho­li­sche Hochschule NRW hat das Konzept auspro­biert

Auch Prof. Dr. Volker Großkopf der Katho­li­schen Hochschule NRW hat das neue Lernko­zept in seinem Seminar „Freiheits­ent­zie­hende Maßnah­men in der Pflege“ mit Erfolg auspro­biert. Dabei geht es um das Spannungs­ver­hält­nis zwischen dem Recht auf körper­li­che Unver­sehrt­heit und dem Recht auf Freiheit der Person. „Ein äußerst wichti­ges Thema, nur als Lernstoff mit vielen Bezügen zur Geset­zes­lage sehr trocken“, so Großkopf. Freiheits­ent­zie­hende Maßnah­men sind beispiels­weise nötig, wenn Pflege­be­dürf­tige zum eigenen Schutz vor Verlet­zun­gen fixiert werden müssen.

Um den Studie­ren­den diese Thema­tik näher­zu­brin­gen, bietet Großkopf den Studie­ren­den neben der klassi­schen Face-to-Face-Kommu­ni­ka­tion zwei weitere Unter­richts­ein­hei­ten des E‑Learnings an. Sie sind online zugäng­lich und enthal­ten Exper­ten­in­ter­views, Dokumen­tar­filme, Aufga­ben, Power­Point-Präsen­ta­tio­nen sowie Litera­tur­lis­ten und Multi­ple-Choice-Tests.

Die Bedeu­tung freiheits­ent­zie­hen­der Maßnah­men in der Pflege

Die Wichtig­keit der Thema­tik steigt vor dem Hinter­grund des demogra­fi­schen Wandels in Deutsch­land: „Die Menschen werden immer älter und müssen immer öfter sowohl körper­lich als auch geistig Hilfe in Anspruch nehmen. Insbe­son­dere die Pflege demen­zi­ell Erkrank­ter birgt Probleme bei der Wahrung der Patien­ten­rechte“, so Großkopf. Demenz­kranke neigen oftmals dazu wegzu­lau­fen und verlie­ren dabei die Orien­tie­rung. Um sie vor den dabei entste­hen­den Gefah­ren zu schüt­zen, können freiheits­ent­zie­hende Maßnah­men erfor­der­lich sein. Aus juris­ti­scher Perspek­tive bewegt man sich hier jedoch in einem Zwiespalt zwischen indivi­du­el­len Patien­ten­rech­ten und dem Recht auf eine angemes­sene Versor­gung.

Großkopf war es ein beson­de­res Anlie­gen das Recht der Demenz­er­krank­ten zu schüt­zen. Um dem Pflege­per­so­nal den recht­li­chen Rahmen dieser Thema­tik zu vermit­teln, hat er 2015 einen Lehrfilm dazu erstellt, in dem Pflege­kräfte, Einrich­tungs­lei­tun­gen und auch Demenz­er­krankte über diese Proble­ma­tik berich­ten.

Kein Verzicht auf den persön­li­chen Austausch

Das Konzept des integrier­ten Lernens ist bei den Studie­ren­den gut angekom­men. Die Evalua­tion hat ergeben, dass vor allem die zeitli­che und räumli­che Unabhän­gig­keit des Lernens positiv bewer­tet wurde, da die Lernein­hei­ten jeder­zeit und wieder­holt angeschaut werden können.

Nichts­des­to­trotz: Auf den persön­li­chen Kontakt will nicht verzich­tet werden. Die digita­len Unter­richts­ein­hei­ten werden geschätzt als Lernergän­zung und sind dem Lernerfolg dienlich, dennoch wollen die Studie­ren­den den zusätz­li­chen Austausch im Seminar­raum nicht missen.