Blended Learning – so nennt sich ein neues Lernkonzept, bei dem klassische Präsenzseminare mit digital aufbereiteten Lernmaterialien verknüpft werden. Durch diese Form des integrierten Lernens können auch schwerfällige Themen und komplizierte Sachverhalte auf interessante und multimediale Weise vermittelt werden, sodass Motivation und Lernerfolg der Studierenden gesteigert werden.
Die Katholische Hochschule NRW hat das Konzept ausprobiert
Auch Prof. Dr. Volker Großkopf der Katholischen Hochschule NRW hat das neue Lernkozept in seinem Seminar „Freiheitsentziehende Maßnahmen in der Pflege“ mit Erfolg ausprobiert. Dabei geht es um das Spannungsverhältnis zwischen dem Recht auf körperliche Unversehrtheit und dem Recht auf Freiheit der Person. „Ein äußerst wichtiges Thema, nur als Lernstoff mit vielen Bezügen zur Gesetzeslage sehr trocken“, so Großkopf. Freiheitsentziehende Maßnahmen sind beispielsweise nötig, wenn Pflegebedürftige zum eigenen Schutz vor Verletzungen fixiert werden müssen.
Um den Studierenden diese Thematik näherzubringen, bietet Großkopf den Studierenden neben der klassischen Face-to-Face-Kommunikation zwei weitere Unterrichtseinheiten des E‑Learnings an. Sie sind online zugänglich und enthalten Experteninterviews, Dokumentarfilme, Aufgaben, PowerPoint-Präsentationen sowie Literaturlisten und Multiple-Choice-Tests.
Die Bedeutung freiheitsentziehender Maßnahmen in der Pflege
Die Wichtigkeit der Thematik steigt vor dem Hintergrund des demografischen Wandels in Deutschland: „Die Menschen werden immer älter und müssen immer öfter sowohl körperlich als auch geistig Hilfe in Anspruch nehmen. Insbesondere die Pflege demenziell Erkrankter birgt Probleme bei der Wahrung der Patientenrechte“, so Großkopf. Demenzkranke neigen oftmals dazu wegzulaufen und verlieren dabei die Orientierung. Um sie vor den dabei entstehenden Gefahren zu schützen, können freiheitsentziehende Maßnahmen erforderlich sein. Aus juristischer Perspektive bewegt man sich hier jedoch in einem Zwiespalt zwischen individuellen Patientenrechten und dem Recht auf eine angemessene Versorgung.
Großkopf war es ein besonderes Anliegen das Recht der Demenzerkrankten zu schützen. Um dem Pflegepersonal den rechtlichen Rahmen dieser Thematik zu vermitteln, hat er 2015 einen Lehrfilm dazu erstellt, in dem Pflegekräfte, Einrichtungsleitungen und auch Demenzerkrankte über diese Problematik berichten.
Kein Verzicht auf den persönlichen Austausch
Das Konzept des integrierten Lernens ist bei den Studierenden gut angekommen. Die Evaluation hat ergeben, dass vor allem die zeitliche und räumliche Unabhängigkeit des Lernens positiv bewertet wurde, da die Lerneinheiten jederzeit und wiederholt angeschaut werden können.
Nichtsdestotrotz: Auf den persönlichen Kontakt will nicht verzichtet werden. Die digitalen Unterrichtseinheiten werden geschätzt als Lernergänzung und sind dem Lernerfolg dienlich, dennoch wollen die Studierenden den zusätzlichen Austausch im Seminarraum nicht missen.