Rückblickend stellte er fest, dass die jungen Studiengänge des Fachbereichs „Gesundheitswesen“ eine fundierte und anwenderorientierte Antwort auf die gewanveränderten Anforderungsprofile in den Pflegeberufen sind. Der Umbruch der deutschen Hochschullandschaft stellt für ihn eine Herausforderung dar, und die Konstruktion der neuen Bachelor- und Masterstudiengänge laufe auf Hochtouren.
Für Prof. Dr. Volker Großkopf steht der Schutz des Patienten durch die Qualitätssicherung medizinischen Handelns an erster Stelle. In seinem Vortrag ging er auf die speziellen Zusammenhänge von Haftungsrecht und Qualitätsmanagement ein und betonte die Bedeutung der Einhaltung von pflegerischen Sorgfaltspflichten. Hierfür böten die von medizinischer und pflegerischer Wissenschaft erarbeiteten Richtlinien, Leitlinien oder evidenzbasierten Standards wichtige Orientierungshilfen. Allerdings stelle die Implementierung von Expertenwissen im Arbeitsalltag für die Einrichtungsträger mitunter eine wirtschaftliche Herausforderung dar. Angesichts der nachweislich gestiegenen Anzahl von Haftungsfällen sei es jedoch nicht zu verantworten, die Augen vor der wissenschaftlichen Methodenlehre zu verschließen. Nachweisbares und effektives Qualitätsmanagement, so Großkopf, gewährleistet zudem eine gute Basis bei den Prämienverhandlungen mit den Haftpflichtversicherern.
Auch der Organisationspsychologe Prof. Dr. Heribert Gärtner sieht derzeit keine Alternative zum Qualitätsmanagement. Er beschäftigte sich in seinem Vortrag mit den Effekten von QM-Einführungen auf allen Arbeitsebenen. Den Beteiligten müsse klar sein, dass die Entscheidung „pro QM“ tradierte Verhaltensweisen aufbreche, jedoch warnte er eindringlich vor Überschätzungen des Rationalisierungspotenzials. Die optimal funktionierende Einrichtung sei zwar ein nahezu unerreichbares Ziel, das dennoch immer weiter verfolgt werden müsse. Der Versuch, eine solche Einrichtung zu verwirklichen, sei ein stetiger Prozess, aus dme sich für Gärtner die Legitimation des Managements ergibt.
Prof. Dr. Marcus Siebolds entlarvte die QM-Systeme als ordnungspolitische Durchgriffsmaßnahmen. Es betonte die starke Position des Gemeinsamen Bundesausschusses (G‑BA) bei der Festsetzung von erstattungsfähigen Pflegeleistungen. Die dort normierten Tatbestände bieten den Einrichtungsträgern die Grundlage der vertragsgerechten Entlohnung. Von der Gesundheitspolitik fordert Siebolds rigidere Lenkungsinterventionen in Zeiten knapper Kassen, um die gesetzlich garantierten Versorgungsstrukturen auch weiterhin aufrechterhalten zu können.