Wie verhalte ich mich auf rechtlicher Ebene am besten, wenn mir doch mal ein Fehler unterläuft?
Unterläuft einer Pflegekraft ein Fehler, richtet sich die Klage in den meisten Fällen an den Vertragspartner, also an die Gesundheitseinrichtung. Lediglich im Strafrecht kann die handelnde Pflegekraft zur Haftung herangezogen werden. Hier können nur natürlich handelnde Personen bestraft werden. Dies ist jedoch nur dann der Fall, wenn ein Patient oder ein Bewohner durch einen Behandlungsfehler der Pflegekraft verstirbt. In einem solchen Fall rät Prof. Großkopf dringlichst, sich bei einem Anwalt Rechtsrat einzuholen.
Im Zivilverfahren, welches sich gegen die Einrichtung richtet, darf die Pflegekraft nach außen hin nicht agieren, ansonsten verletze die Pflegekraft ihre Obliegenheitspflicht gegenüber dem Arbeitgeber, welcher letztlich auch die gesamte Korrespondenz im Klagefall abwickelt.
Genauere Ausführungen gibt es im obigen Video.
Ambulant bloggt – der Pflegekanal für die ambulante Pflege
Tobias Plonka ist examinierter Altenpfleger, Praxisanleiter und zugleich leidenschaftlicher Filmemacher. Das Ganze hat er kombiniert und den YouTube-Kanal „Ambulant bloggt“ ins Leben gerufen. Mit viel Witz, Rap und Charme sowie mit ausgewiesener Expertise gibt er in regelmäßig erscheinenden Informations- und Anwendungsfilmen sein Wissen zum Besten und führt unter anderem auch Interviews. Sein Kanal zählt mittlerweile 2050 Abonnenten, hier geht es direkt zu Ambulant bloggt!
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