Wie verhalte ich mich auf recht­li­cher Ebene am besten, wenn mir doch mal ein Fehler unter­läuft?

Unter­läuft einer Pflege­kraft ein Fehler, richtet sich die Klage in den meisten Fällen an den Vertrags­part­ner, also an die Gesund­heits­ein­rich­tung. Ledig­lich im Straf­recht kann die handelnde Pflege­kraft zur Haftung heran­ge­zo­gen werden. Hier können nur natür­lich handelnde Perso­nen bestraft werden. Dies ist jedoch nur dann der Fall, wenn ein Patient oder ein Bewoh­ner durch einen Behand­lungs­feh­ler der Pflege­kraft verstirbt. In einem solchen Fall rät Prof. Großkopf dring­lichst, sich bei einem Anwalt Rechts­rat einzu­ho­len.

Im Zivil­ver­fah­ren, welches sich gegen die Einrich­tung richtet, darf die Pflege­kraft nach außen hin nicht agieren, ansons­ten verletze die Pflege­kraft ihre Oblie­gen­heits­pflicht gegen­über dem Arbeit­ge­ber, welcher letzt­lich auch die gesamte Korre­spon­denz im Klage­fall abwickelt.

Genauere Ausfüh­run­gen gibt es im obigen Video.

Ambulant bloggt – der Pflege­ka­nal für die ambulante Pflege

Tobias Plonka ist exami­nier­ter Alten­pfle­ger, Praxis­an­lei­ter und zugleich leiden­schaft­li­cher Filme­ma­cher. Das Ganze hat er kombi­niert und den YouTube-Kanal „Ambulant bloggt“ ins Leben gerufen. Mit viel Witz, Rap und Charme sowie mit ausge­wie­se­ner Exper­tise gibt er in regel­mä­ßig erschei­nen­den Infor­ma­ti­ons- und Anwen­dungs­fil­men sein Wissen zum Besten und führt unter anderem auch Inter­views. Sein Kanal zählt mittler­weile 2050 Abonnen­ten, hier geht es direkt zu Ambulant bloggt!

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