Wer in seinem Beruf nah am Menschen arbeitet, kommt um die Beschäftigung mit grundlegenden Rechtsfragen kaum umher – oder zumindest ist man besser beraten, wenn hier etwas Klarheit und Rechtssicherheit auf bestimmten Gebieten bestehen. Oft heißt es – etwas salopp gesagt – man stünde als Pflegekraft schon mit einem Bein im Knast. Ist das denn tatsächlich so? Dazu steht Prof. Dr. Volker Großkopf, Rechtswissenschaftler für das Gesundheitswesen, im Interview mit Tobias Plonka, examinierter Altenpfleger, Praxisanleiter und Filmemacher, in seinem YouTube-Kanal „Ambulant bloggt“ Rede und Antwort.
„Die strafrechtliche Verantwortung einer Pflegekraft ist eigentlich relativ gering.“
Prof. Großkopf nimmt zu Beginn direkt etwas Wind aus den Segeln: „Die strafrechtliche Verantwortung einer Pflegekraft ist eigentlich relativ gering.“ Diese trete in der Regel nur dann ein, wenn es tatsächlich zu einer Tötung kommt, also wenn ein Patient oder ein Bewohner auf unnatürliche Weise verstirbt. In solch einem Fall muss die Staatsanwaltschaft schon von Amts wegen ermitteln. Im Falle von „normalen“ Verletzungen käme eine haftungsrechtliche Verantwortung hingegen auf dem Zivilrechtswege in Frage, nicht aber auf dem Strafrechtswege.
Wie können sich Pflegekräfte schützen?
Wie können sich Pflegekräfte vor einer haftungsrechtlichen Inanspruchnahme also schützen? Dafür, so Prof. Großkopf, müsse man zunächst einmal die drei Fahrlässigkeitsstufen – leicht, mittel, grob – kennen. Im Falle einer leicht fahrlässigen Handlung seitens der Pflegekraft, haftet der Arbeitgeber vollumfänglich. Während bei mittlerer Fahrlässigkeit der Schadensersatz in der Regel (je nach Arbeitsbereich) von Arbeitgeber und Pflegekraft geteilt zu leisten ist. Bei grober Fahrlässigkeit wiederum haftet die Pflegekraft grundsätzlich vollumfänglich für den eingetretenen Schaden, den sie verschuldet hat. Hier empfiehlt es sich, bei seinem Arbeitgeber nachzufragen, ob dieser auch für solche Fälle eine Betriebshaftpflichtversicherung für seine Arbeitnehmer eingerichtet hat. Andernfalls lohnt sich der Gedanke an eine eigene Haftpflichtversicherung.
Im Interview verrät Prof. Großkopf hilfreiche Tipps, worauf unbedingt beim Abschließen einer Haftpflichtversicherung geachtet werden muss und vor allem auch, mit welchem einfachen Merksatz für den Praxisalltag die leichte, mittlere und grobe Fahrlässigkeit zu erkennen ist!
Ambulant bloggt – der Pflegekanal für die ambulante Pflege
Tobias Plonka ist examinierter Altenpfleger, Praxisanleiter und zugleich leidenschaftlicher Filmemacher. Das Ganze hat er kombiniert und den YouTube-Kanal „Ambulant bloggt“ ins Leben gerufen. Mit viel Witz, Rap und Charme sowie mit ausgewiesener Expertise gibt er in regelmäßig erscheinenden Informations- und Anwendungsfilmen sein Wissen zum Besten und führt unter anderem auch Interviews. Sein Kanal zählt mittlerweile 2050 Abonnenten, hier geht es direkt zu Ambulant bloggt!
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