Wer in seinem Beruf nah am Menschen arbei­tet, kommt um die Beschäf­ti­gung mit grund­le­gen­den Rechts­fra­gen kaum umher – oder zumin­dest ist man besser beraten, wenn hier etwas Klarheit und Rechts­si­cher­heit auf bestimm­ten Gebie­ten bestehen. Oft heißt es – etwas salopp gesagt – man stünde als Pflege­kraft schon mit einem Bein im Knast. Ist das denn tatsäch­lich so? Dazu steht Prof. Dr. Volker Großkopf, Rechts­wis­sen­schaft­ler für das Gesund­heits­we­sen, im Inter­view mit Tobias Plonka, exami­nier­ter Alten­pfle­ger, Praxis­an­lei­ter und Filme­ma­cher, in seinem YouTube-Kanal „Ambulant bloggt“ Rede und Antwort.

„Die straf­recht­li­che Verant­wor­tung einer Pflege­kraft ist eigent­lich relativ gering.“

Prof. Großkopf nimmt zu Beginn direkt etwas Wind aus den Segeln: „Die straf­recht­li­che Verant­wor­tung einer Pflege­kraft ist eigent­lich relativ gering.“ Diese trete in der Regel nur dann ein, wenn es tatsäch­lich zu einer Tötung kommt, also wenn ein Patient oder ein Bewoh­ner auf unnatür­li­che Weise verstirbt. In solch einem Fall muss die Staats­an­walt­schaft schon von Amts wegen ermit­teln. Im Falle von „norma­len“ Verlet­zun­gen käme eine haftungs­recht­li­che Verant­wor­tung hinge­gen auf dem Zivil­rechts­wege in Frage, nicht aber auf dem Straf­rechts­wege.

Wie können sich Pflege­kräfte schüt­zen?

Wie können sich Pflege­kräfte vor einer haftungs­recht­li­chen Inanspruch­nahme also schüt­zen? Dafür, so Prof. Großkopf, müsse man zunächst einmal die drei Fahrläs­sig­keits­stu­fen – leicht, mittel, grob – kennen. Im Falle einer leicht fahrläs­si­gen Handlung seitens der Pflege­kraft, haftet der Arbeit­ge­ber vollum­fäng­lich. Während bei mittle­rer Fahrläs­sig­keit der Schadens­er­satz in der Regel (je nach Arbeits­be­reich) von Arbeit­ge­ber und Pflege­kraft geteilt zu leisten ist. Bei grober Fahrläs­sig­keit wiederum haftet die Pflege­kraft grund­sätz­lich vollum­fäng­lich für den einge­tre­te­nen Schaden, den sie verschul­det hat. Hier empfiehlt es sich, bei seinem Arbeit­ge­ber nachzu­fra­gen, ob dieser auch für solche Fälle eine Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung für seine Arbeit­neh­mer einge­rich­tet hat. Andern­falls lohnt sich der Gedanke an eine eigene Haftpflicht­ver­si­che­rung.

Im Inter­view verrät Prof. Großkopf hilfrei­che Tipps, worauf unbedingt beim Abschlie­ßen einer Haftpflicht­ver­si­che­rung geach­tet werden muss und vor allem auch, mit welchem einfa­chen Merksatz für den Praxis­all­tag die leichte, mittlere und grobe Fahrläs­sig­keit zu erken­nen ist!

Ambulant bloggt – der Pflege­ka­nal für die ambulante Pflege

Tobias Plonka ist exami­nier­ter Alten­pfle­ger, Praxis­an­lei­ter und zugleich leiden­schaft­li­cher Filme­ma­cher. Das Ganze hat er kombi­niert und den YouTube-Kanal „Ambulant bloggt“ ins Leben gerufen. Mit viel Witz, Rap und Charme sowie mit ausge­wie­se­ner Exper­tise gibt er in regel­mä­ßig erschei­nen­den Infor­ma­ti­ons- und Anwen­dungs­fil­men sein Wissen zum Besten und führt unter anderem auch Inter­views. Sein Kanal zählt mittler­weile 2050 Abonnen­ten, hier geht es direkt zu Ambulant bloggt!

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