Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Pflegeheimen und ambulanten Diensten berichten über unangemessenes Verhalten gegenüber Pflegebedürftigen. Rund ein Drittel (34 Prozent) erlebt, dass die Rechte Pflegebedürftiger regelmäßig missachtet werden. Dies geht aus einer repräsentativen Befragung der Stiftung Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) hervor.
Das Recht auf gute Pflege ist nicht überall durchgesetzt
Am häufigsten wird den Angaben zufolge über den Willen von Pflegebedürftigen hinweg gehandelt (58 %), notwendige Hilfe nicht (49 %) oder nicht rechtzeitig gegeben (46 %). Zudem beobachteten die Befragten, dass Pflegebedürftige respektlos angesprochen, beschämt (je 36 %) oder deren Privatsphäre missachtet wurde (39 %).
„Das Recht auf gute Pflege ist in der Praxis längst nicht überall durchgesetzt. Vor allem die wichtigen Themen Patientensicherheit und Gewaltprävention gehen häufig in den öffentlichen Debatten zu Pflegereformen unter. Dabei sind Missachtung, Vernachlässigung und Beschämung gerade für so verletzliche Menschen wie Pflegebedürftige oft besonders fatal“, sagt Dr. Ralf Suhr, Vorstandsvorsitzender des ZQP. „Die Politik muss daher sicherstellen, dass nun tatsächlich ein neues Bewertungssystem für die Pflege entsteht, das für Bürger wirklich transparent macht, wo Profis gut pflegen und wo nicht“, so Suhr weiter.
Mehr und besser ausgebildetes Personal nötig
Damit die Rechte Pflegebedürftiger besser gewahrt werden, müsste es nach Auffassung der Befragten vor allem mehr und besser ausgebildetes Personal geben (96 % bzw. 76 %). Parallel hat das ZQP auch die allgemeine Bevölkerung zu ihren Erfahrungen befragt. Hier gab etwa jeder vierte Befragte an (28 %), Vorfälle von Missachtung gegenüber pflegebedürftigen Menschen erlebt zu haben. Verbesserungsbedarf wird dabei vor allem in den Arbeitsbedingungen von Pflegenden gesehen (90 %). Zudem sollte es aus Bevölkerungssicht mehr Bürger geben, die sich für die Einhaltung von Rechten Pflegebedürftiger einsetzen (81 %).
Die Pflege-Charta
Um dem Problem entgegen zu wirken, hat das ZQP ein Internetportal zur Gewaltprävention entwickelt, das kostenlos fundierte Informationen, praktische Tipps sowie Kontaktdaten zu bundesweiten Krisentelefonen für alle Beteiligten in der Pflege bietet. In einer Pflege-Charta sind die Rechte pflegebedürftiger Menschen in Deutschland zusammengefasst und konkret beschrieben, so zum Beispiel das Recht auf eine respektvolle Ansprache, Privatheit oder rechtzeitige Hilfe, beispielsweise beim Toilettengang. Die Charta zeigt damit auch die berufliche Verpflichtung aller auf, die in diesem Bereich arbeiten – ob in einer Pflegeeinrichtung oder in der Filiale einer Krankenkasse. Die Charta kann kostenlos beim Bundesfamilienministerium bestellt werden.
Bei der Umfrage wurden 1.008 Pflegedienste und –einrichtungen befragt, darunter 502 stationöre und 506 ambulante Einrichtungen. Am häufigsten wurde dabei mit Pflegedienstleitungen (398 Befragte) oder geschäftsführendem Personal (391 Befragte) gesprochen. In einer zweiten Befragung wurden 1.001 Personen ab 18 Jahren aus ganz Deutschland mit Kontakt zu Pflegebedürftigen interviewt.
Quelle: ZQP