Der Vorstandsvorsitzende der KBV, Dr. Andreas Gassen, erklärte dazu am Dienstag: „Das Thema Notfallversorgung ist ein zu wichtiges Thema als dass es auf die Forderung nach mehr Geld für eine bestimmte Interessengruppe reduziert werden sollte. Ich rufe die DKG und den Marbuger Bund (MB) dazu auf, mit uns in den Dialog zu treten. Gemeinsame Lösungen finden, lautet das Gebot der Stunde.“
Gassen betonte, dass die KBV-Vertreterversammlung im Rahmen ihres Konzeptes „KBV 2020“ Ideen entwickelt hat, wie ambulanter und stationärer Bereich zusammenarbeiten können: „Wir sehen den Patienten im Mittelpunkt, der durch ein umfangreiches Informations- und Medienangebot den für ihn richtigen Behandlungspfad leichter finden kann.“ Auch erläuterte Gassen, dass man gemeinsam mit Vertretern der Krankenhäuser darüber sprechen müsse, die Patienten an die richtigen Stellen zu leiten: „Dieses Vorgehen dient am ehesten den Patienten und sorgt auch dafür, dass die knappen finanziellen Ressourcen optimal eingesetzt werden. Der simple Ruf nach immer mehr Geld ist wie das Schütten von immer mehr Wasser in einen löchrigen Eimer.“
„Ein Patientensteuerungssystem ist notwendig“
Das Bundesvorstandsmitglied des MB, Dr. Susanne Johna, äußerte sich zur Diskussion über die Notfallversorgung und wies geäußerte Vorwürfe der KV Baden-Württemberg zurück: „Unsere Vorschläge zielen darauf ab, die Zusammenarbeit zwischen Krankenhäusern und KV-Bereitschaftsdienst zu verbessern – durch eine integrative, gemeinsame Versorgung, durch mehr Koordination und eine standardisierte, stets gleiche Ersteinschätzung der Behandlungsdringlichkeit der Patienten. Der Vorwurf, wir würden einer alleinigen Notfallversorgung durch das Krankenhaus das Wort reden, geht völlig an der Sache vorbei.“ Dem Vorschlag Gassens, in den Dialog zu treten und gemeinsam Lösungen zu finden, stehe Dr. Susanne Johna positiv gegenüber.
Ebenfalls am Dienstag meldete sich der Hauptgeschäftsführer der DKG, Georg Baum, in Berlin zu Wort: „Wir nehmen gerne den Ruf nach einer besseren Abstimmung und Zusammenarbeit auf. Denn gemeinsam ist in der Tat zu klären, warum trotz geöffneter Praxen und damit während der Sprechstundenzeiten gemäß einer Umfrage in den hessischen Krankenhäusern ca. ein Drittel der Patienten von niedergelassenen Ärzten in die Notfallambulanzen der Krankenhäuser verwiesen werden. Hier zeigt sich, dass ein funktionierendes Patientensteuerungssystem dringend erforderlich ist.“
„Kliniken sollen für Notfallversorgung zahlen, um das Kassenbudget zu schonen“
Baum wies den Vorwurf an die Krankenhäuser zurück, dass sie undifferenziert und unbegründet nach immer mehr Geld rufen würden. Vielmehr forderten die Kliniken berechtigt aufwands- und kostengerechte Vergütungssätze für die von ihnen erbrachten ambulanten Notfallleistungen. Die seit dem 1. April geltende Abklärungspauschale von 4,74 Euro für die verwaltungsmäßige Erfassung und ärztliche Abklärung von Patienten in den Notfallambulanzen sei dies mit Sicherheit nicht.
„Würden die Patienten, wie es der Sicherstellungsauftrag vorsieht, von den niedergelassenen Ärzten behandelt werden“, so Baum, „wäre die Belastung der Gesamtvergütung der niedergelassenen Ärzte deutlich höher. Es kommt der Verdacht auf, dass den Kliniken Behandlungskosten aufgebürdet werden, um die KV-Budgets zu schonen. Die 4,74 Euro verstärken diesen Fehlanreiz. Als Zeichen einer wirklich konstruktiv gemeinten Dialogbereitschaft fordern wir die KBV auf, den Beschluss über die 4,74 Euro umgehend zu korrigieren.“
Quelle: KBV, DKG