Dienst- und Schutzkleidung
Damit die Dienst- und Schutz­klei­dung vollstän­dig von gefähr­li­chen Keimen befreit wird, ist das Aufbe­rei­tungs­ver­fah­ren an eine Reihe von hygie­ni­schen Vorga­ben gebun­den.

Der tägli­che und gegen­sei­tige Kontakt mit Patien­ten im Kranken­haus oder der Arztpra­xis, mit Pflege­be­dürf­ti­gen im Alten- und Pflege­heim, bezie­hungs­weise deren Zuhause bringt zusätz­li­che und nicht sicht­bare Belas­tun­gen der Beklei­dung mit poten­zi­ell gefähr­li­chen Verkei­mun­gen.

Um mögli­che Gefähr­dun­gen durch Kreuz­kon­ta­mi­na­tio­nen zwischen Mensch-Material-Mensch zu minimie­ren, existiert ein enges Regel­werk von hygie­ni­schen Vorga­ben, die zum Beispiel den Wechsel­rhyth­mus von Dienst- und Schutz­klei­dung in hygie­nisch sensi­blen Berei­chen, Syste­ma­ti­ken der Ver- und Entsor­gung von Dienst- und Schutz­klei­dung oder auch die Anfor­de­run­gen an gesicherte und nachvoll­zieh­bar hygie­ni­sche Aufbe­rei­tungs­ver­fah­ren beschrei­ben.

Das Risiko der „Heimwä­sche“

Die tägli­che Reali­tät ist aber: viele Pflege­kräfte nehmen ihre in der Einrich­tung getra­gene Dienst- und Schutz­klei­dung mit nach Hause, um sie dort selbst zu waschen und zu bügeln. Das kann viele Gründe haben: die aufgrund einer unzurei­chen­den Versor­gung entstan­dene Befürch­tung, nicht ausrei­chend mit frischer Beklei­dung zum Wechseln versorgt zu werden, das bessere Gefühl „des eigenen Wasch­mit­tels“ oder auch hausin­terne Regelun­gen, in denen der Arbeit­ge­ber Kleider­geld oder Hygie­ne­spü­ler zur häusli­chen Aufbe­rei­tung stellt.

Fakt ist: die heimi­sche Wasch­ma­schine ist nicht sicher und nachvoll­zieh­bar in der Lage, poten­zi­ell gefähr­li­che Verkei­mun­gen abzutö­ten und dadurch die Wäsche zu desin­fi­zie­ren, da sie eine definierte Tempe­ra­tur­hal­te­zeit, wie sie zur Desin­fek­tion erfor­der­lich ist, nicht sicher­stellt. Die in einem nicht gesicher­ten Wasch­ver­fah­ren überle­ben­den Keime können dann bei der nachfol­gen­den Wasch­la­dung die Beklei­dung der Familie konta­mi­nie­ren und das Wohnum­feld gesund­heit­lich gefähr­den.

Der Großteil der Einrich­tun­gen, die mit Patien­ten und Pflege­be­dürf­ti­gen arbei­ten, wählt zur Absiche­rung der hygie­ni­schen Rahmen­be­din­gun­gen ihrer verwen­de­ten Dienst- und Schutz­klei­dung für die Aufbe­rei­tung eine quali­fi­zierte Wäsche­rei, die die gefor­der­ten „gesicher­ten und nachvoll­zieh­bar hygie­ni­schen Aufbe­rei­tungs­ver­fah­ren“ nachwei­sen kann, mit Prüfergeb­nis­sen und einem Zerti­fi­kat oder Zeugnis.

Die Anbie­ter­land­schaft dafür ist breit. Und so bekom­men alle Sicher­heit: die Einrich­tun­gen, die effek­tive Hygie­ne­maß­nah­men nachwei­sen müssen, die täglich im Gesund­heits- und Sozial­we­sen arbei­ten­den Menschen und auch deren Familien – denn poten­zi­ell gefähr­li­che Verkei­mun­gen bleiben draußen.