Der tägliche und gegenseitige Kontakt mit Patienten im Krankenhaus oder der Arztpraxis, mit Pflegebedürftigen im Alten- und Pflegeheim, beziehungsweise deren Zuhause bringt zusätzliche und nicht sichtbare Belastungen der Bekleidung mit potenziell gefährlichen Verkeimungen.
Um mögliche Gefährdungen durch Kreuzkontaminationen zwischen Mensch-Material-Mensch zu minimieren, existiert ein enges Regelwerk von hygienischen Vorgaben, die zum Beispiel den Wechselrhythmus von Dienst- und Schutzkleidung in hygienisch sensiblen Bereichen, Systematiken der Ver- und Entsorgung von Dienst- und Schutzkleidung oder auch die Anforderungen an gesicherte und nachvollziehbar hygienische Aufbereitungsverfahren beschreiben.
Das Risiko der „Heimwäsche“
Die tägliche Realität ist aber: viele Pflegekräfte nehmen ihre in der Einrichtung getragene Dienst- und Schutzkleidung mit nach Hause, um sie dort selbst zu waschen und zu bügeln. Das kann viele Gründe haben: die aufgrund einer unzureichenden Versorgung entstandene Befürchtung, nicht ausreichend mit frischer Bekleidung zum Wechseln versorgt zu werden, das bessere Gefühl „des eigenen Waschmittels“ oder auch hausinterne Regelungen, in denen der Arbeitgeber Kleidergeld oder Hygienespüler zur häuslichen Aufbereitung stellt.
Fakt ist: die heimische Waschmaschine ist nicht sicher und nachvollziehbar in der Lage, potenziell gefährliche Verkeimungen abzutöten und dadurch die Wäsche zu desinfizieren, da sie eine definierte Temperaturhaltezeit, wie sie zur Desinfektion erforderlich ist, nicht sicherstellt. Die in einem nicht gesicherten Waschverfahren überlebenden Keime können dann bei der nachfolgenden Waschladung die Bekleidung der Familie kontaminieren und das Wohnumfeld gesundheitlich gefährden.
Der Großteil der Einrichtungen, die mit Patienten und Pflegebedürftigen arbeiten, wählt zur Absicherung der hygienischen Rahmenbedingungen ihrer verwendeten Dienst- und Schutzkleidung für die Aufbereitung eine qualifizierte Wäscherei, die die geforderten „gesicherten und nachvollziehbar hygienischen Aufbereitungsverfahren“ nachweisen kann, mit Prüfergebnissen und einem Zertifikat oder Zeugnis.
Die Anbieterlandschaft dafür ist breit. Und so bekommen alle Sicherheit: die Einrichtungen, die effektive Hygienemaßnahmen nachweisen müssen, die täglich im Gesundheits- und Sozialwesen arbeitenden Menschen und auch deren Familien – denn potenziell gefährliche Verkeimungen bleiben draußen.