Falsche Maskenatteste im großen Stil ausgestellt
Ganze 4.247 Mal soll eine Ärztin zu Unrecht Atteste ausgestellt haben, um Menschen von der Maskenpflicht während der Coronapandemie zu befreien. Der Fall gehört damit zu den größten seiner Art in Deutschland. Anfang Januar verurteilte das Amtsgericht in Weinheim die Ärztin schließlich zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten.
Außerdem hat das Gericht ein vorläufiges Berufsverbot verhängt und den Einzug von 28.000 Euro angeordnet. So viel soll die Ärztin für das Erstellen der falschen Atteste erhalten haben.
Wie das Gericht mitteilte, erinnert das Vorgehen der Ärztin „eher an einen Verkauf von Attesten als an eine medizinische Maßnahme.“ Die meisten Personen, denen die Ärztin ein Attest ausstellte, hatte sie nämlich nie zu Gesicht bekommen und somit auch nicht untersucht. Über mögliche Vorerkrankungen hatte die Ärztin also keine Kenntnis. Zudem hat die Verurteilte keine Patientenakten angelegt.
Eine Angestellte der Ärztin wurde ebenfalls zu einer Geldstrafe verurteilt. Nach Ansicht des Gerichts ist die Bürokraft „von ihrer Vorgesetzten zu den Taten angewiesen worden“. Sie hätte ihrer Rechtspflicht nur nachkommen können, wenn sie ihre Anstellung aufgegeben hätte. Die Geldstrafe in Höhe von 2.700 Euro muss die Angestellte in 90 Tagessätzen zu je 30 Euro erbringen.
Politische Einstellung als Motiv
Wie die Staatsanwaltschaft mitteilte, könnte die politische Einstellung der Ärztin Grund für ihr Vergehen gewesen sein. Sie halte die gesetzlichen Einschränkungen während der Coronapandemie für verfassungswidrig.
Die Frau habe sich auch öffentlich auf Demonstrationen und auf YouTube gegen die Pflicht zum Tragen eines Mundschutzes ausgesprochen. Die Ärztin halte das Tragen von medizinischen Masken generell für gesundheitsschädlich, da es zu Atemschwierigkeiten und Re-Infektion führen könne.
Am Prozesstag haben mehr als 100 Personen vor dem Gericht gegen das Urteil demonstriert. Auf den Plakaten der Demonstrantinnen und Demonstranten waren Aufschriften zu lesen wie „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ und „Die Coronamaßnahmen schaden den Schwächsten und nützen niemanden“. Die Demo war laut Polizei angemeldet.
Die Verteidigung der mitangeklagten Bürokraft sprach in ihrem Plädoyer vor Gericht von einem „Terrorprozess“ und einem „totalitären Corona-Regime“. Die hauptangeklagte Ärztin wurde von Beate Bahner verteidigt, einer bekannten Kritikerin der Corona-Politik, die 2020 gegen die Corona-Schutzmaßnahmen vor das Bundesverfassungsgericht gezogen und gescheitert ist. Die Verteidigung plant in Berufung zu gehen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Quelle: RND, SWR