Maske
In tausen­den Fällen hatte eine Ärztin Menschen von der Masken­pflicht befreit Bild: © Kontakt5956 | Dreamstime.com

Falsche Masken­at­teste im großen Stil ausge­stellt

Ganze 4.247 Mal soll eine Ärztin zu Unrecht Atteste ausge­stellt haben, um Menschen von der Masken­pflicht während der Corona­pan­de­mie zu befreien. Der Fall gehört damit zu den größten seiner Art in Deutsch­land. Anfang Januar verur­teilte das Amtsge­richt in Weinheim die Ärztin schließ­lich zu einer Freiheits­strafe von zwei Jahren und neun Monaten.

Außer­dem hat das Gericht ein vorläu­fi­ges Berufs­ver­bot verhängt und den Einzug von 28.000 Euro angeord­net. So viel soll die Ärztin für das Erstel­len der falschen Atteste erhal­ten haben.

Wie das Gericht mitteilte, erinnert das Vorge­hen der Ärztin „eher an einen Verkauf von Attes­ten als an eine medizi­ni­sche Maßnahme.“ Die meisten Perso­nen, denen die Ärztin ein Attest ausstellte, hatte sie nämlich nie zu Gesicht bekom­men und somit auch nicht unter­sucht. Über mögli­che Vorer­kran­kun­gen hatte die Ärztin also keine Kennt­nis. Zudem hat die Verur­teilte keine Patien­ten­ak­ten angelegt.

Eine Angestellte der Ärztin wurde ebenfalls zu einer Geldstrafe verur­teilt. Nach Ansicht des Gerichts ist die Bürokraft „von ihrer Vorge­setz­ten zu den Taten angewie­sen worden“. Sie hätte ihrer Rechts­pflicht nur nachkom­men können, wenn sie ihre Anstel­lung aufge­ge­ben hätte. Die Geldstrafe in Höhe von 2.700 Euro muss die Angestellte in 90 Tages­sät­zen zu je 30 Euro erbrin­gen.

Politi­sche Einstel­lung als Motiv

Wie die Staats­an­walt­schaft mitteilte, könnte die politi­sche Einstel­lung der Ärztin Grund für ihr Verge­hen gewesen sein. Sie halte die gesetz­li­chen Einschrän­kun­gen während der Corona­pan­de­mie für verfas­sungs­wid­rig.

Die Frau habe sich auch öffent­lich auf Demons­tra­tio­nen und auf YouTube gegen die Pflicht zum Tragen eines Mundschut­zes ausge­spro­chen. Die Ärztin halte das Tragen von medizi­ni­schen Masken generell für gesund­heits­schäd­lich, da es zu Atemschwie­rig­kei­ten und Re-Infek­tion führen könne.

Am Prozess­tag haben mehr als 100 Perso­nen vor dem Gericht gegen das Urteil demons­triert. Auf den Plaka­ten der Demons­tran­tin­nen und Demons­tran­ten waren Aufschrif­ten zu lesen wie „Die Würde des Menschen ist unantast­bar“ und „Die Corona­maß­nah­men schaden den Schwächs­ten und nützen nieman­den“. Die Demo war laut Polizei angemel­det.

Die Vertei­di­gung der mitan­ge­klag­ten Bürokraft sprach in ihrem Plädoyer vor Gericht von einem „Terror­pro­zess“ und einem „totali­tä­ren Corona-Regime“. Die haupt­an­ge­klagte Ärztin wurde von Beate Bahner vertei­digt, einer bekann­ten Kriti­ke­rin der Corona-Politik, die 2020 gegen die Corona-Schutz­maß­nah­men vor das Bundes­ver­fas­sungs­ge­richt gezogen und geschei­tert ist. Die Vertei­di­gung plant in Berufung zu gehen. Das Urteil ist noch nicht rechts­kräf­tig.

Quelle: RND, SWR