Pflegekammer in Schleswig-Holstein
Die Pflege­kam­mer in Schles­wig-Holstein kann kommen (Symbol­bild). Bild: Marco Di Bella mit Material von Ultraone/Dreamstime.com

Bereits im Jahr 2012 hatte sich die aus SPD, Grüne und des Südschles­wig­schen Wähler­ver­band (SSW) bestehende Regie­rungs­ko­ali­tion für die Gründung einer eigenen Inter­es­sen­ver­tre­tung für die rund 38.000 profes­sio­nel­len Pflege­kräfte im Land ausge­spro­chen. Im Septem­ber 2014 billigte das Kabinett einen entspre­chen­den Gesetz­ent­wurf. Nach Vorstel­lun­gen der Landes­re­gie­rung soll die Kammer zukünf­tig unter anderem die Berufs­ord­nung und Weiter­bil­dung regeln, die Pflege­qua­li­tät sichern und bei der Gesetz­ge­bung mitwir­ken.

„Pflege­kam­mer ein Meilen­stein“

Für Birte Pauls, pflege­po­li­ti­sche Spreche­rin der SPD-Fraktion im Landtag, stellt die jetzt erfolgte Verab­schie­dung einen „Meilen­stein“ und ein „histo­ri­scher Tag für Schles­wig-Holstein“ dar. Pauls ist selbst Kranken­schwes­ter und versteht die Kammer als ein Instru­ment zur Stärkung der Pflege­be­rufe. Auch für Marret Bohn (Bündnis 90/Die Grünen) führt kein Weg an der Pflege­kam­mer vorbei. Sie sei „wichtig, richtig und zukunfts­wei­send“, so Bohn.

Opposi­tion kriti­siert Pflicht­mit­glied­schaft

Die Opposi­tion kriti­sierte hinge­gen bis zuletzt die Pflicht­mit­glied­schaft. Eine Kammer koste die Beschäf­tig­ten nur Geld, bedeute viel Bürokra­tie und löse die Probleme der Pflege nicht. Die Kammer werde sich als „wirkungs­lo­ser Placebo“ erwei­sen, konsta­tierte Katja Rathje-Hoffmann (CDU). Zudem starte die Einrich­tung mit einem großen Schul­den­berg.

Die Regie­rung habe die Kritik an dem Gesetz „nicht einfach vom Tisch gewischt“, entgeg­nete Gesund­heits­mi­nis­te­rin Kristin Alheit (SPD). Vielmehr seien viele Anregun­gen in den überar­bei­te­ten Entwurf einge­flos­sen. Die Minis­te­rin rief die Pflegen­den auf, sich in der Kammer zu engagie­ren: „Sie können künftig fachli­che Standards und Quali­täts­kri­te­rien selbst definie­ren.“

Das Gesetz tritt noch in diesem Monat in Kraft. Binnen der nächs­ten 30 Monate soll die erste Kammer­wahl erfol­gen.