Zu den typischen Maßnahmen gehören das Anbringen von Bettgittern, Fixierungen durch Gurte oder das medikamentöse Ruhigstellen mit sedierenden Mitteln.
Warum erfolgen freiheitsentziehende Maßnahmen?
Solche Maßnahmen werden eingesetzt um die betroffene Person vor einer Selbstgefährdung, z.B. vor Stürzen oder dem Herausfallen aus dem Bett zu schützen. FEM‚s werden in bestimmten Fällen auch dann angewandt, wenn von einer Person eine Fremdgefahr für Dritte ausgehen sollte. Beim Einsatz von FEM muss stets der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben. Freiheitsentziehende Maßnahmen dürfen nur als letztes Mittel („Ultima Ratio“) angewendet werden, wenn mildere Mittel wie die intensive Betreuung, die Anpassung des Wohnumfeldes oder das Verwenden alternativer Hilfsmittel nicht ausreichen sollten, um die Gefahr zu kompensieren.
Worum handelt es sich rechtlich bei einer freiheitsentziehenden Maßnahme?
Rechtlich handelt es sich bei jeder freiheitsentziehenden Maßnahme um einen Eingriff in das Grundrecht auf Freiheit der Person, welches in Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes (GG) garantiert. Strafrechtlich stellt die freiheitsentziehende Maßnahme eine Freiheitsberaubung dar, welche gemäß § 239 StGB mit einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe geahndet werden kann.
Wann sind freiheitsentziehende Maßnahmen im Gesundheitswesen möglich?
In Deutschland ist der Einsatz freiheitsentziehender Maßnahmen im Gesundheitswesen nur unter engen rechtlichen Voraussetzungen zulässig. Nach dem Betreuungsrecht gemäß § 1831 BGB muss beispielsweise für Fixierungen, mechanische Bewegungseinschränkungen oder die Verabreichung sedierender Medikamente in der Regel die Zustimmung des Betreuers oder der Betreuerin sowie eine Genehmigung durch das Betreuungsgericht eingeholt werden.
Ferner bedürfen Fixierungen immer der Anordnung eines Arztes. In akuten Notfällen kann jedoch eine Fixierungsmaßnahme ohne vorherige ärztliche Anordnung vorgenommen werden. Die ärztliche Anordnung sowie die gerichtliche Genehmigung müssen jedoch unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) nach Kompensation der Gefahr eingeholt werden.
Von großer Bedeutung ist auch die Dokumentation freiheitsentziehender Maßnahmen. Jede Maßnahme muss sorgfältig dokumentiert werden, insbesondere die Gründe für ihre Anwendung, die Dauer der FEM, die getroffenen Maßnahmen während der Durchführung der FEM sowie die erfolgten Versuche, mildere Mittel zu nutzen.
Abwägung zwischen Gesundheitsschutz und Selbstbestimmung beim Einsatz von FEM
Die Kritik an FEM im Gesundheitswesen ist erheblich, da sie die Autonomie der betroffenen Person erheblich einschränken. Aus diesem Grund fordern ethische und rechtliche Standards eine umfassende Abwägung der Interessen der betroffenen Person sowie die Anwendung alternativer Methoden, die die Freiheit der Person so wenig wie möglich einschränken.
Mithin wird in der Praxis zunehmend auf den Einsatz von FEM verzichtet. Ein gutes Beispiel hierfür ist der Werdenfelser Weg. Ziel ist es die Würde und Selbstbestimmung der Betroffenen zu wahren und zu schützen.