Der Unterschied zwischen Belastung und Überlastung
Eine Belastung im Gesundheitsdienst tritt immer dann auf, wenn das System unter Druck steht. Das kann durch eine erhöhte Patientenzahl, Personalengpässe, unzureichende finanzielle Mittel oder organisatorische Defizite verursacht werden.
Grundsätzlich zählen Stressfaktoren zum normalen Arbeitsalltag, denn der Dienst am Patienten zeichnet sich auch dadurch aus, dass flexibel, situativ und effizient auf mitunter unvorhersehbare Veränderungen reagiert werden muss. Allerdings es gibt einen Grenzwert, an dem diese Belastungen so groß werden, dass sie das System an die Grenzen seiner Kapazitäten bringen. Diesen Zustand bezeichnet man als Überbelastung.
Mit anderen Worten: Eine Überlastungssituation liegt vor, wenn die Nachfrage nach medizinischen Leistungen die verfügbaren Ressourcen dauerhaft und deutlich übersteigt. Das betrifft sowohl personelle als auch materielle Ressourcen. Ein klassisches Beispiel ist eine überfüllte Intensivstation, auf der nicht genügend Betten und Pflegekräfte vorhanden sind, um alle intensivpflichtigen Patienten angemessen zu versorgen.
Die Folgen von Überlastung
In solchen Situationen können die Arbeitsbelastung des Personals, die Qualität der Versorgung und letztlich auch die gesundheitlichen Ergebnisse der Patienten massiv beeinträchtigt werden. Es entsteht eine gefährliche Spirale: weniger verfügbare Arbeitskräfte führen zu einer weiteren Überlastung der verbliebenen Mitarbeiter, wodurch sich die Situation noch verschärft. Unter anderem das Projekt „Psychische Gesundheit in der Arbeitswelt – Wissenschaftliche Standortbestimmung“ belegt, dass eine dauerhafte Überlastung von medizinischem Personal zu Burnout und krankheitsbedingten Ausfällen führt.
Folgen ungünstiger psychischer Belastung sind Motivationsverluste, Arbeitsunzufriedenheit oder Leistungsabfall und damit auch eine Einbuße der Arbeitsqualität. Die Träger der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) haben sich auf eine Leitlinie zur „Beratung und Überwachung bei psychischer Belastung am Arbeitsplatz“ verständigt, der die typischen Belastungsfaktoren in den Bereichen Arbeitsinhalte, Arbeitsorganisation, soziale Beziehungen, Arbeitsumgebung und neue Arbeitsformen zu entnehmen ist.
Was Betroffene tun können
Eine allgemeinverbindliche Regel, wann genau von einer Gefährdung durch die Belastung auszugehen ist, gibt es allerdings nicht. Ein Bezugspunkt zur Bestimmung dieses Grenzwertes sind wissenschaftliche Erkenntnisse über die gesundheitlichen Belastungsfolgen. Eine systematische Darstellung kann dem oben genannten Projekt entnommen werden.
Die durch die negativen Arbeitsbedingungen hervorgerufenen Störungen resultieren regelmäßig aus dem organisatorischen Hoheitsbereich des Arbeitgebers. Das richtige Instrumentarium zur Bekanntgabe der Belastungsfaktoren aus denen eine Beeinträchtigung erwächst, ist die Gefährdungsanzeige.
Es handelt sich dabei um eine schriftliche Information an die Pflegedienstleitung, beziehungsweise den Arbeitgeber, über die Arbeitsbedingungen, die zu Überlastung und damit zu Schäden bei den Patienten oder den Arbeitnehmern führen können.
Vorgaben durch das Arbeitsschutzgesetz
Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Pflegefachkräfte sogar zu diesem Vorgehen (§§ 14, 15 ArbSchG). Um eine Überbelastung zu verhindern, bedarf es einer vorausschauenden Planung und flexibler Strukturen. Dazu gehören die ausreichende Ausbildung und Einstellung von medizinischem Personal, aber auch die Bereitstellung von Ressourcen für Notfälle.
Diese organisatorischen Vorkehrungen liegen in der verantwortlichen Sphäre der Arbeitgeber. Die Herausforderung besteht darin, Belastungen frühzeitig zu erkennen und gegenzusteuern, bevor sie zur Überbelastung werden.