Aufbereitung von Wäsche mit Infektionsgefährdung
Fragestellungen rund um Hygiene stellen für Führungskräfte im Gesundheitsdienst einen sensiblen Komplex dar, bei dem Nutzen und Risiko besonders sorgfältig abgewogen werden müssen. Ökonomische und ökologische Gesichtspunkte stehen dem Infektionsschutz und der Funktionssicherheit gegenüber. In jeder Gesundheitseinrichtung stellt die Aufbereitung von Wäsche und Textilien (zum Beispiel Dienst- und Schutzkleidung, Bett- und Frotteewäsche, Reinigungstücher und Wischtextilien) zum einen eine bedeutende Position im Haushaltsplan und zum anderen ein potenzielles Risiko im Haftungsbereich „Hygiene“ dar.
Die rechtliche Positionsbestimmung ist insoweit eindeutig. Die grundlegende Verantwortung für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Patienten und Beschäftigten liegt bei der Einrichtungsleitung. Zur Erfüllung dieser Verpflichtung sind geeignete organisatorische Regelungen zu treffen, die den aktuellen Sicherheits- und Qualitätsanforderungen entsprechen. Bezogen auf die Ver- und Entsorgung von frischer und benutzter Wäsche für Einrichtungen des Gesundheitsdienstes bedeutet dies, dass eine große Anzahl von Vorschriften eingehalten werden muss, die sowohl bauliche Voraussetzungen und anzuwendende Waschprozesse, als auch die mikrobiologischen Eigenschaften und Qualitäten der aufbereiteten Textilien beschreiben.
Haftungsprivilegierung
Dieses Risiko kann durch die Zusammenarbeit mit einem externen Wäschereidienstleister, der Textilien aus Krankenhaus und Altenheim unter sicheren und reproduzierbaren Bedingungen aufbereitet, aus dem Pflichtenkreis der Einrichtung ausgelagert werden. In diesem Bereich darf ohnehin nur tätig werden, wer zyklisch seine Fähigkeit zum Betreiben einer Hygienewäscherei durch ein spezifisches Zertifikat nachweisen kann. Hierdurch wird die Einrichtung und Anwendung eines formalen Qualitätsmanagementsystems belegt, das den funktionalen und hygienischen Sicherheitsanforderungen des Wäschekreislaufs im Bereich des Gesundheits- und Sozialwesens gerecht wird. Eine Bürde, die im Falle der sog. „Inhouse-Wäscherei“ vom Einrichtungsbetreiber in vollem Umfang selbst getragen werden muss.
Prämienbonus durch Risikominimierung
Aus der Sicht des Betreibers einer Gesundheitseinrichtung stellt die Einbindung eines externen und zertifizierten Wäschereidienstleisters (zum Beispiel zur Aufbereitung der Dienstkleidung) einen relevanten Bestandteil für das haftungsrechtlich relevante Risikomanagement dar. Es existieren mehrere vergleichbare Qualifikations- und Zertifizierungsmodelle für Wäschereien, die Textilien aus Einrichtungen der Gesundheits- und Sozialwirtschaft aufbereiten. Hierdurch kann die Einstandspflicht für Schäden, die auf Fehler im Bereich der Prozessorganisation zurückzuführen sind, aus dem zu vertretenden Haftungszirkel der Einrichtung ausgegrenzt werden. Ein risikominimierender Umstand, der sich im Übrigen als Nachlass auf die Prämienhöhe der Betriebshaftpflichtversicherung, beziehungsweise der sogenannten Betriebsunterbrechungsversicherung infolge von Seuchen auswirken kann.