Impfpflicht
Durch die Teil-Impfpflicht werde nicht der Wunsch erfüllt, die Patien­ten besser zu schüt­zen. Eher schaffe man dadurch ein Versor­gungs­pro­blem, so die KBV Bild: Elf-Moondance/Pixabay.com

In dem Inter­view erklärte Gassen, dass durch die Teil-Impfpflicht nicht der Wunsch erfüllt werde, die Patien­ten besser zu schüt­zen. Eher schaffe man dadurch vielleicht sogar ein Versor­gungs­pro­blem. Zwar gebe es bei den nieder­ge­las­se­nen Ärzten eine sehr hohe Impfquote von rund 93 Prozent. Dennoch befürchte rund ein Drittel der Arztpra­xen, dass es aufgrund der Teil-Impfpflicht zu Versor­gungs­eng­päs­sen kommen könnte. Das habe eine Umfrage ergeben.

Arztpra­xen fürch­ten Versor­gungs­ein­schrän­kun­gen

Hierbei handelt es sich um eine Blitz­um­frage des Zentral­in­sti­tuts für die Kassen­ärzt­li­che Versor­gung (Zi). Ein Drittel der befrag­ten Arztpra­xen gab demnach an, dass Störun­gen im Praxis­all­tag oder gar Versor­gungs­ein­schrän­kun­gen für die Patient*innen zu erwar­ten seien. Mit starken Einschrän­kun­gen ist somit wie folgt zu rechnen:

  • Hausärzt­li­cher Bereich: 17 Prozent der Praxen erwar­ten starke Einschrän­kun­gen
  • Fachärzt­li­cher Bereich: 25 Prozent der Praxen erwar­ten starke Einschrän­kun­gen
  • Psycho­the­ra­peu­ti­scher Bereich: 28 Prozent der Praxen erwar­ten starke Einschrän­kun­gen

„Ich kenne eine Praxis, in der der Arzt und vier seiner Mitar­bei­te­rin­nen nicht geimpft sind. Diese Praxis ging ab dem 15. März zunächst komplett vom Netz“, sagte der KBV-Chef. Für die Patien­ten gebe es dann logischer­weise keine Versor­gung mehr, weil es keine Reser­ven mehr an Perso­nal gebe, die einsprin­gen könnten. „Dieses Problem wird dann auch in Pflege­hei­men und Kranken­häu­sern spürbar werden, die Perso­nal­de­cke ist schon jetzt auf Kante genährt“.

Wie viele Praxen ein ähnli­ches Problem haben, konnte die KBV auf Nachfrage der Rechts­de­pe­sche nicht beant­wor­ten. Beschwer­den oder Anfra­gen gebe es nicht. Man verwies auf die Blitz­um­frage des „Zi“, die sich ausführ­li­che mit dem Thema befasst habe.

„Argument für Impfpflicht ist nicht mehr gegeben“

Generell sieht Gassen indes auch keine Begrün­dung mehr für eine einrich­tungs­be­zo­gene Impfpflicht: „Das wohl entschei­dende Argument für diese Impfpflicht ist mit der Omikron-Variante nicht mehr wirklich gegeben. Die Impfung schützt zwar vor schwe­rem Verlauf und vor Tod, aber nicht vor Infek­tion und einer Weiter­gabe des Virus“, erklärte Gassen.

Bei der Impfung gehe es eher um einen Indivi­du­al­schutz als um einen Kollek­tiv­schutz. Er betonte aber auch, dass eine Impfung für Beschäf­tigte im medizi­ni­schen Bereich sinnvoll sei. Dennoch stamme die Auffas­sung, dass sich medizi­ni­sches Perso­nal impfen lassen müsse, um die Patien­ten nicht anzuste­cken, aus einer Zeit bevor Omikron dominant war.

Ist eine Viert­imp­fung sinnvoll?

Zur Wirksam­keit einer Viert­imp­fung äußerte Gassen sich zurück­hal­tend. Die Empfeh­lun­gen der Stiko zur vierten Impfung bei über 70-Jähri­gen basiere noch auf relativ wenigen Daten. Es stelle sich die Frage, wie wirksam eine Impfung ist, die alle drei Monate wieder­holt werden müsse: „Wenn immer wieder erneute Booster-Impfun­gen empfoh­len werden, kann das auch zum Vertrau­ens­ver­lust in die gesamte Impfkam­pa­gne führen“, sagte Gassen.

Quellen: Welt, RND