Vergleich macht Summe erst möglich
Ein Vergleich macht es möglich: 400.000 Euro Abfindung erhält die zuvor gekündigte Ärztin.
Der Vorwurf der Klinikleitung lautete damals: ein angeblicher Arbeitszeitbetrug von 28 Minuten. Weil Franziska S. nach einem 24-Stunden-Bereitschaftsdienst eine knappe halbe Stunde zu früh gegangen sein soll, war der Ärztin der Helios Endo-Klinik in Hamburg im Juni 2023 fristlos gekündigt worden. Kollegen hatten sie dabei beobachtet und dies bei der Klinikleitung gemeldet.
Anästhesistin wehrte sich gegen Vorwurf
Die Anästhesistin hatte das vehement bestritten und eine Kündigungsschutzklage eingereicht. Dann haben sich beide Seiten vor dem Arbeitsgericht Hamburg auf diesen Vergleich geeinigt.
Die betroffene Ärztin war engagiert in verschiedenen Gremien ihrer Gewerkschaft, dem Marbuger Bund.
Marburger Bund engagiert sich für Mitglied
Der Marburger Bund hat auch ihre Prozessvertretung übernommen und vermutet nach eigenen Angaben, dass die Kündigung mit dem gewerkschaftlichen Engagement zusammenhing. Die Ärztin sei Mitglied der Verhandlungskommission zum „Tarifvertrag-Ärzte Helios“ gewesen und habe als Streikleiterin maßgeblich den Ärztestreik im März 2023 wie auch schon im Jahr 2021 organisiert.
Aktiv in Gewerkschaft mitgewirkt
Vor Tausenden Ärztinnen und Ärzten habe sie bei einer öffentlichen Kundgebung in Hamburg die Arbeitsbedingungen bei Helios kritisiert und sei unter anderem Protagonistin einer TV-Reportage zum Warnstreik gewesen.
„Helios hat meiner Meinung nach versucht, eine unbequeme und gewerkschaftlich engagierte Mitarbeiterin einfach so loszuwerden“, so Dr. Pedram Emami, erster Vorsitzender des Marburger Bundes in Hamburg.
Helios distanziert sich
Helios selbst distanziert sich von dieser Darstellung.
„Gewerkschaftliches Engagement wird von uns in keiner Weise behindert“, erklärt ein Regionalleiter der Unternehmenskommunikation. Und weiter: „Es entspricht unserem Selbstverständnis, jedem Verdacht sorgfältig, neutral, unvoreingenommen und ergebnisoffen nachzugehen, um dann bei einer Bestätigung des Verdachts erforderliche arbeitsrechtliche Maßnahmen zu ergreifen.“
Es werde kein Unterschied gemacht, welche Person mit welchem Amt davon betroffen sei.
Ärztin wäre gerne geblieben
Der Marburger Bund zeigt sich glücklich mit der Entscheidung: Für Franziska S. sei der Vergleich eine Lösung, mit der sie rehabilitiert wieder nach vorne blicken kann. Allerdings wäre die Ärztin, die mehr als 23 Jahre in der Klinik beschäftigt war, gerne an ihrem Arbeitsplatz geblieben.
Quellen: Marburger Bund, Helios, Arbeitsgericht Hamburg