Im Jahr 2008 startete die sogenannte Charta zur Betreu­ung schwerst­kran­ker und sterben­der Menschen, die fünf entspre­chende Leitsätze mit Aufga­ben, Zielen und Handlungs­be­dar­fen enthält. Sie wurde 2010 veröf­fent­licht und seither haben sich viele weitere Akteure angeschlos­sen und die Themen Sterben, Tod und Trauer konnten auf diese Weise in das öffent­li­che Bewusst­sein gerufen werden.

Der Deutsche Berufs­ver­band für Pflege­be­rufe (DBfK) hat sich bereits vor einigen Jahren der Charta verpflich­tet und unter­stützt ihre Umset­zung aktiv. Daher hat die Bundes­ar­beits­ge­mein­schaft (BAG) Pallia­tive Care im DBfK ein Impuls­pa­pier entwi­ckelt, mit dem sich an alle profes­sio­nell Pflegen­den gewen­det wird. Es beinhal­tet Tipps und Handlungs­emp­feh­lun­gen, wie die Charta in den Pflege­pro­zess integriert werden kann und welche Rahmen­be­din­gun­gen dafür nötig sind.

„Es ist uns ein Anlie­gen, dass von der Ausbil­dung bis zur beruf­li­chen Praxis in allen Versor­gungs­kon­tex­ten das Thema präsent und die Pflege­fach­per­so­nen quali­fi­ziert und sensi­bi­li­siert für diese Aufgabe sind“, erläu­tert DBfK-Präsi­den­tin Prof. Chris­tel Bienst­ein.