Kürzlich hat das Bundesgesundheitsministerium einen Referentenentwurf für das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) vorgelegt, mit dem die Finanzierung neuer Pflegestellen geregelt werden soll. Unter anderem sind darin Tarifsteigerungen sowie eine von Fallpauschalen unabhängige Finanzierung des Pflegepersonals vorgesehen. Auch zusätzliches Personal im Bereich der Altenpflege soll von der Krankenversicherung finanziert werden.
Anlässlich einer Anhörung der Verbände sowie der Bundesärztekammer (BÄK) vor dem Bundesgesundheitsministerium haben der Verband der Ersatzkassen (vdek) und die BÄK Stellung zu dem geplanten Gesetz bezogen.
Wie der vdek betonte, unterstütze der Verband das Stärkungsgesetz und sei bereit seinen geforderten Anteil zur Stärkung der Pflege zu leisten. Zugleich werde allerdings erwartet, dass mit den entsprechenden Beitragsgeldern der gesetzlich Krankenversicherten verantwortungsvoll umgegangen werde. In dieser Hinsicht sieht der vdek noch einige Lücken in dem Referentenentwurf, es mangele an einem umfassenden Finanzierungsplan. So sei es vor allem problematisch, dass bereits im ersten Jahr 2019 Kosten in Höhe von 1,2 Milliarden Euro auf die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zukomme – vielmehr müsse aber eine Verteilung der zu tragenden Mehrkosten auf GKV, PKV, Pflegeversicherung sowie Bund und Länder erfolgen, wenn es beispielsweise um die Finanzierung der 13.000 neuen Pflegekräfte geht.
Darüber hinaus beklagt der vdek, dass etwa die Problematik der unzureichenden Investitionsfinanzierung der Länder im Krankenhausbereich nicht in dem Gesetzesentwurf angegangen werde. Zuletzt müsse man sich auch überlegen, wie das Defizit von mehr als 3,1 Milliarden Euro in der Pflegeversicherung behoben werden kann.
Auch seitens der Bundesärztekammer kommen Klagen in Bezug auf das geplante Stärkungsgesetz für die Pflege – „für die Pflege“ ist dabei genau das entscheidende Stichwort, denn laut der BÄK sollten alle in den Kliniken tätigen Gesundheitsberufe von dem Stärkungsgesetz erfasst werden. „Viele gute Neuregelungen – aber warum nicht für alle?“ heißt es daher in der Stellungnahme der BÄK anlässlich der noch bevorstehenden Anhörung bei Bundesgesundheitsministerium am 13. Juli. Damit schließt sich die Kammer der Meinung des Marburger Bundes (MB) an, der ebenfalls dafür plädierte, dass auch die ärztlichen Personalkosten – nicht nur die des Pflegepersonals – aus dem Fallpauschalensystem herausgenommen werden sollten.
Quelle: vdek, BÄK