Kürzlich hat das Bundes­ge­sund­heits­mi­nis­te­rium einen Referen­ten­ent­wurf für das Pflege­per­so­nal-Stärkungs­ge­setz (PpSG) vorge­legt, mit dem die Finan­zie­rung neuer Pflege­stel­len geregelt werden soll. Unter anderem sind darin Tarif­stei­ge­run­gen sowie eine von Fallpau­scha­len unabhän­gige Finan­zie­rung des Pflege­per­so­nals vorge­se­hen. Auch zusätz­li­ches Perso­nal im Bereich der Alten­pflege soll von der Kranken­ver­si­che­rung finan­ziert werden.

Anläss­lich einer Anhörung der Verbände sowie der Bundes­ärz­te­kam­mer (BÄK) vor dem Bundes­ge­sund­heits­mi­nis­te­rium haben der Verband der Ersatz­kas­sen (vdek) und die BÄK Stellung zu dem geplan­ten Gesetz bezogen.

Wie der vdek betonte, unter­stütze der Verband das Stärkungs­ge­setz und sei bereit seinen gefor­der­ten Anteil zur Stärkung der Pflege zu leisten. Zugleich werde aller­dings erwar­tet, dass mit den entspre­chen­den Beitrags­gel­dern der gesetz­lich Kranken­ver­si­cher­ten verant­wor­tungs­voll umgegan­gen werde. In dieser Hinsicht sieht der vdek noch einige Lücken in dem Referen­ten­ent­wurf, es mangele an einem umfas­sen­den Finan­zie­rungs­plan. So sei es vor allem proble­ma­tisch, dass bereits im ersten Jahr 2019 Kosten in Höhe von 1,2 Milli­ar­den Euro auf die gesetz­li­che Kranken­ver­si­che­rung (GKV) zukomme – vielmehr müsse aber eine Vertei­lung der zu tragen­den Mehrkos­ten auf GKV, PKV, Pflege­ver­si­che­rung sowie Bund und Länder erfol­gen, wenn es beispiels­weise um die Finan­zie­rung der 13.000 neuen Pflege­kräfte geht.

Darüber hinaus beklagt der vdek, dass etwa die Proble­ma­tik der unzurei­chen­den Inves­ti­ti­ons­fi­nan­zie­rung der Länder im Kranken­haus­be­reich nicht in dem Geset­zes­ent­wurf angegan­gen werde. Zuletzt müsse man sich auch überle­gen, wie das Defizit von mehr als 3,1 Milli­ar­den Euro in der Pflege­ver­si­che­rung behoben werden kann.

Auch seitens der Bundes­ärz­te­kam­mer kommen Klagen in Bezug auf das geplante Stärkungs­ge­setz für die Pflege – „für die Pflege“ ist dabei genau das entschei­dende Stich­wort, denn laut der BÄK sollten alle in den Klini­ken tätigen Gesund­heits­be­rufe von dem Stärkungs­ge­setz erfasst werden. „Viele gute Neure­ge­lun­gen – aber warum nicht für alle?“ heißt es daher in der Stellung­nahme der BÄK anläss­lich der noch bevor­ste­hen­den Anhörung bei Bundes­ge­sund­heits­mi­nis­te­rium am 13. Juli. Damit schließt sich die Kammer der Meinung des Marbur­ger Bundes (MB) an, der ebenfalls dafür plädierte, dass auch die ärztli­chen Perso­nal­kos­ten – nicht nur die des Pflege­per­so­nals – aus dem Fallpau­scha­len­sys­tem heraus­ge­nom­men werden sollten.

Quelle: vdek, BÄK