Aufgrund eines Urteils des Bundessozialgerichts sehen die Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN) und die Deutsche Schlaganfall-Gesellschaft (DSG) die Versorgung akuter Schlaganfallpatienten in Deutschland gefährdet. Bislang ist es so, dass Krankenhäuser eine gesonderte Vergütung für die spezialisierte Schlaganfallversorgung erhalten können. Eine Voraussetzung ist dabei, dass im Bedarfsfall eine Transportzeit des Patienten von maximal 30 Minuten in ein qualifiziertes überregionales Zentrum gewährleistet werden kann. Dem Urteil des BSG nach (Az.: B1 KR 38/17 R und B1 KR 39/17 R) sollen die 30 Minuten bereits ab Entscheidung zum Transport gelten.
Die flächendeckende Versorgung von Patienten mit akutem Schlaganfall funktioniert unter anderem aufgrund von tragfähigen Kooperationen zwischen lokalen Schlaganfalleinheiten und überregionalen Schlaganfallzentren. Laut Regelwerk (OPS 8–98) ist es für die Vergütung von Schlaganfallbehandlungen in den lokalen Schlaganfalleinheiten erforderlich, dass für Spezialleistungen – die nicht von der lokalen Einheit erbracht werden – Vereinbarungen mit Schlaganfallzentren getroffen werden, die in maximal einer halben Stunde erreichbar sind.
Die halbe Stunde bezieht sich laut OPS auf die „Zeit zwischen Rettungstransportbeginn und Rettungstransportende“. „Die halbstündige Transportentfernung muss unter Verwendung des schnellstmöglichen Transportmittels (zum Beispiel mit einem Hubschrauber) grundsätzlich erfüllbar“ sein. Das Urteil des BSG interpretiert diese Regelung nun komplett um, indem es die halbe Stunde auf die Zeit zwischen der Entscheidung, ein Transportmittel anzufordern und der Übergabe des Patienten beim Kooperationspartner bezieht. Damit löst sich das BSG von seiner bisherigen ständigen Rechtsprechung zu OPS-Kodes und Abrechnungsregeln.
Zahlreiche Einrichtungen könnten sich aus Schlaganfallbehandlung zurückziehen
Dieses enge Zeitfenster könnte nach Ansicht der Experten selbst in Ballungszentren häufig nicht eingehalten werden. Da damit die Vergütung für zahlreiche Einrichtungen nicht mehr gewährleistet sei, könnten diese sich aus der Schlaganfallbehandlung zurückziehen.
„Was sich zunächst nach einer Verbesserung für die Patienten anhören mag, bedeutet tatsächlich eine gravierende Gefahr für die Versorgung. Selbst in Ballungszentren können 30 Minuten wie vom BSG definiert häufig gar nicht eingehalten werden“, so Professor Armin Grau, erster Vorsitzender der DSG. „Wenn dieses Zeitkriterium als Strukturvorgabe nicht Tag und Nacht erfüllt werden kann, erhalten die Krankenhäuser die gesonderte Vergütung für keinen ihrer Patienten mehr, obwohl nur fünf bis maximal zehn Prozent der Patienten weiterverlegt werden müssen. Etliche Krankenhäuser mit funktionierenden regionalen Stroke Units könnten sich dann aus der Schlaganfallbehandlung zurückziehen, was die Schlaganfallversorgung in der Fläche gefährden würde“, stellt Professor Gereon Fink, Präsident der DGN fest.
Beide fordern deshalb, dass jetzt die Vorgaben für den Transport in ein Schlaganfallzentrum rasch neu formuliert werden, gegebenenfalls unter Einschaltung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG).
Quelle: idw