Impfpflicht
Die Impfpflicht in Pflege­ein­rich­tun­gen wird kommen

Bund und Länder haben sich geeinigt: Es gibt einen neuen Maßnah­men­ka­ta­log zur Bekämp­fung der Corona­pan­de­mie. So gibt es neue Grenz­werte für die Einfüh­rung von 2G- und 2GPlus-Regeln, die auf der sogenann­ten Hospi­ta­li­sie­rungs­in­zi­denz beruhen. Diese gibt an, wie viele mit Corona infizierte Menschen (von 100.000) in den letzten sieben Tagen ins Kranken­haus einge­wie­sen wurden. Ab einer Hospi­ta­li­sie­rungs­in­zi­denz von über drei gilt dann im betref­fen­den Bundes­land 2G, bei über sechs 2GPlus. Unter drei liegen nach einer Berech­nung des SPIEGEL derzeit kein einzi­ges Bundes­land, Deutsch­land gesamt liegt bei einem Wert von 9,3.

Das sind die neuen Maßnah­men, die die Pflege betref­fen:

  • Impfpflicht: Diese soll für das Perso­nal in Kranken­häu­sern, Alten- und Pflege­hei­men und auch mobilen Pflege­diens­ten gelten. Neu an dieser Regelung ist vor allem, dass die Impfpflicht aktuell „einrich­tungs­be­zo­gen“ gelten soll und damit nicht nur auf Pflegende beschränkt wäre.
  • Tägli­che Testpflicht in Heimen: Sie gilt für alle Mitar­bei­ten­den in Alten- und Pflege­hei­men sowie Wohnheime für Menschen mit Behin­de­run­gen. Auch Besuche­rin­nen und Besucher müssen getes­tet sein.
  • Bonus für Pflege­kräfte: Noch ist die Höhe aller­dings unklar. Der Bund soll nach Wunsch der Länder die erfor­der­li­chen Mittel bereit­stel­len.

Berufs­be­zo­gene Impfpflicht nicht ausrei­chend

Schon lange wurde eine Impfpflicht für bestimmte Berufs­grup­pen disku­tiert (Rechts­de­pe­sche berich­tete). Aller­dings gibt es die Befürch­tung, dass für einige Pflegende die Impfpflicht der letzte Anstoß sein könnte, den Beruf zu verlas­sen.

Jens Spahn, Noch-Bundes­ge­sund­heits­mi­nis­ter (CDU), verwies in einem Inter­view mit der Zeit auf die sogenannte „morali­sche Impfpflicht“ für Ärzte und Ärztin­nen sowie Pflege­kräfte. Eine Pflicht­imp­fung würde aber seiner Ansicht nach die „Fronten nur noch weiter verhär­ten.“

Auch SPD-General­se­kre­tär Lars Kling­beil hatte betont, dass die Entschei­dung für oder wider eine berufs­be­zo­gene Impfpflicht nicht Bestand­teil der Änderung des Infek­ti­ons­schutz­ge­set­zes sei. Die Debatte über die Impfpflicht werde in den nächs­ten Wochen entschie­den.

Kranken­haus­ge­sell­schaft sieht keine Alter­na­tive

In der Pflege­bran­che werden seit länge­rem die Rufe nach einer gesetz­li­chen Regelung lauter. So befür­wor­tet die Deutsche Kranken­haus­ge­sell­schaft die schnelle Einfüh­rung einer Impfpflicht für das Gesund­heits­we­sen. Vorsit­zen­der Gerald Gaß sagte dem Handels­blatt, es gebe „keine Alter­na­tive in der derzei­ti­gen Lage, in der die Kranken­häu­ser an ihre Grenzen kommen.“

Auch der Noch-Pflege­be­voll­mäch­tigte der Bundes­re­gie­rung Andreas Wester­fell­haus hatte sich für die Impfpflicht ausge­spro­chen. Im Inter­view mit der Rheini­schen Post stellte er fest: „Sehr lange haben wir auf Überzeu­gung gesetzt. Leider reichen die derzei­ti­gen Impfquo­ten trotz aller Appelle und ausrei­chend Impfstoff dennoch nicht aus. […] Da müssen wir sehr genau abwägen, ob das indivi­du­elle Inter­esse an einer freien Entschei­dung über eine Impfung weiter­hin Vorrang haben kann.“

Pflege­rat ist gegen berufs­be­zo­gene Verpflich­tung

Der Deutsche Pflege­rat hatte sich von vornher­ein gegen eine rein berufs­be­zo­gene Impfpflicht ausge­spro­chen. Laut Präsi­den­tin Chris­tine Vogler reiche diese nicht aus, um die Schwächs­ten zu schüt­zen, da in den Einrich­tun­gen oft die Hälfte der Beschäf­tig­ten keine Fachkräfte seien. Sie fordert eine Regelung, die auch „Medizi­ner, Pflege­kräfte, Hilfs­kräfte, Hausmeis­ter, Küchen­be­schäf­tigte oder das Reini­gungs­per­so­nal“ umfasst.

Mit den aktuel­len Regelun­gen könnte diese Forde­rung erfüllt werden. Es bleibt zu hoffen, dass neben einer schnel­len und eindeu­ti­gen Umset­zung auch der zugesagte Bonus zeitnah bei den Pflegen­den ankommt.