Bund und Länder haben sich geeinigt: Es gibt einen neuen Maßnahmenkatalog zur Bekämpfung der Coronapandemie. So gibt es neue Grenzwerte für die Einführung von 2G- und 2GPlus-Regeln, die auf der sogenannten Hospitalisierungsinzidenz beruhen. Diese gibt an, wie viele mit Corona infizierte Menschen (von 100.000) in den letzten sieben Tagen ins Krankenhaus eingewiesen wurden. Ab einer Hospitalisierungsinzidenz von über drei gilt dann im betreffenden Bundesland 2G, bei über sechs 2GPlus. Unter drei liegen nach einer Berechnung des SPIEGEL derzeit kein einziges Bundesland, Deutschland gesamt liegt bei einem Wert von 9,3.
Das sind die neuen Maßnahmen, die die Pflege betreffen:
- Impfpflicht: Diese soll für das Personal in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen und auch mobilen Pflegediensten gelten. Neu an dieser Regelung ist vor allem, dass die Impfpflicht aktuell „einrichtungsbezogen“ gelten soll und damit nicht nur auf Pflegende beschränkt wäre.
- Tägliche Testpflicht in Heimen: Sie gilt für alle Mitarbeitenden in Alten- und Pflegeheimen sowie Wohnheime für Menschen mit Behinderungen. Auch Besucherinnen und Besucher müssen getestet sein.
- Bonus für Pflegekräfte: Noch ist die Höhe allerdings unklar. Der Bund soll nach Wunsch der Länder die erforderlichen Mittel bereitstellen.
Berufsbezogene Impfpflicht nicht ausreichend
Schon lange wurde eine Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen diskutiert (Rechtsdepesche berichtete). Allerdings gibt es die Befürchtung, dass für einige Pflegende die Impfpflicht der letzte Anstoß sein könnte, den Beruf zu verlassen.
Jens Spahn, Noch-Bundesgesundheitsminister (CDU), verwies in einem Interview mit der Zeit auf die sogenannte „moralische Impfpflicht“ für Ärzte und Ärztinnen sowie Pflegekräfte. Eine Pflichtimpfung würde aber seiner Ansicht nach die „Fronten nur noch weiter verhärten.“
Auch SPD-Generalsekretär Lars Klingbeil hatte betont, dass die Entscheidung für oder wider eine berufsbezogene Impfpflicht nicht Bestandteil der Änderung des Infektionsschutzgesetzes sei. Die Debatte über die Impfpflicht werde in den nächsten Wochen entschieden.
Krankenhausgesellschaft sieht keine Alternative
In der Pflegebranche werden seit längerem die Rufe nach einer gesetzlichen Regelung lauter. So befürwortet die Deutsche Krankenhausgesellschaft die schnelle Einführung einer Impfpflicht für das Gesundheitswesen. Vorsitzender Gerald Gaß sagte dem Handelsblatt, es gebe „keine Alternative in der derzeitigen Lage, in der die Krankenhäuser an ihre Grenzen kommen.“
Auch der Noch-Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung Andreas Westerfellhaus hatte sich für die Impfpflicht ausgesprochen. Im Interview mit der Rheinischen Post stellte er fest: „Sehr lange haben wir auf Überzeugung gesetzt. Leider reichen die derzeitigen Impfquoten trotz aller Appelle und ausreichend Impfstoff dennoch nicht aus. […] Da müssen wir sehr genau abwägen, ob das individuelle Interesse an einer freien Entscheidung über eine Impfung weiterhin Vorrang haben kann.“
Pflegerat ist gegen berufsbezogene Verpflichtung
Der Deutsche Pflegerat hatte sich von vornherein gegen eine rein berufsbezogene Impfpflicht ausgesprochen. Laut Präsidentin Christine Vogler reiche diese nicht aus, um die Schwächsten zu schützen, da in den Einrichtungen oft die Hälfte der Beschäftigten keine Fachkräfte seien. Sie fordert eine Regelung, die auch „Mediziner, Pflegekräfte, Hilfskräfte, Hausmeister, Küchenbeschäftigte oder das Reinigungspersonal“ umfasst.
Mit den aktuellen Regelungen könnte diese Forderung erfüllt werden. Es bleibt zu hoffen, dass neben einer schnellen und eindeutigen Umsetzung auch der zugesagte Bonus zeitnah bei den Pflegenden ankommt.