Antrag auf Umfrageabbruch abgewiesen
Ein Mitglied der Pflegekammer hatte sich vor dem Verwaltungsgericht Hannover per Eilantrag gegen die Weitergabe seiner Adressdaten zum Zwecke der Mitgliederbefragung zur Zukunft der Pflegekammer Niedersachsen gewehrt. Die Adressdaten der Kammermitglieder sind an den Dienstleister, welcher mit dem Versand der Zugangscodes zu den Fragebögen beauftragt wurde, weitergeleitet worden. Das niedersächsische Sozialministerium versicherte, dass die Daten darüber hinaus nicht herausgegeben werden. Mit seiner Beschwerde ersuchte der Antragsteller die Unterlassung der Umfrage wegen Verletzung der Datenschutzrechte seiner Wenigkeit und aller Mitglieder der Pflegekammer.
Das Verwaltungsgericht Hannover lehnte den Antrag am 23. Juli 2020 ab. Das Sozialministerium habe die Adressdaten des Antragstellers beim Versanddienstleister löschen lassen und ihm gleichwohl einen individuellen Code zur Teilnahme an der Befragung zugesichert. Der Antragsteller könne seinen Anspruch auf Einschränkung der Datenverarbeitung nun nicht mehr geltend machen. Weiterhin steht ihm aus der DSGVO nicht das Recht zu, sich über die Datenverarbeitung anderer Mitglieder zu beschweren. Grundsätzlich falle die Datenweitergabe seitens der Pflegekammer an das Sozialministerium in den Bereich der funktionellen Selbstverwaltung – die Kammermitglieder sind von der Umfrage schließlich direkt betroffen – und ist daher zulässig.
Auch die nachfolgende Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg hatte keinen Erfolg. Aufgrund des Verfahrens ist die Befragung erneut gestoppt und verschoben worden.
Umfrage startet erneut
Nun könne die Umfrage jedoch endlich starten, so Heiger Scholz, Staatssekretär des niedersächsichen Sozialministeriums. Die Zugangsdaten zu den rund 78.000 Fragebögen sind an die Kammermitglieder versandt worden. Man hoffe auf eine hohe Beteiligung, um ein umfassendes Meinungsbild der niedersächsischen Pflegekräfte zu erhalten. Neue Abgabedeadline der Umfragebögen ist der 6. September 2020.
Die Umfrage richtet sich an das gesamte Pflegepersonal Niedersachsens. Dabei geht es um das Fortbestehen der Pflegekammer sowie darum, ob sie in Zukunft weiterhin durch Mitgliedsbeiträge finanziert wird, oder ob die Kammer künftig beitragsfrei werden soll. Die Landesregierung geriet mit ihrer Befragung zuletzt in die Kritik, sie würde durch die Befragung an der Abschaffung der Pflegekammer arbeiten. Die Pflegekammer selbst erhoffe sich Klarheit darüber, wie ihre Arbeit in den nächsten Monaten und Jahren aussehen wird. Die Umfrage war bereits im Juni aufgrund der Vermutung, dass sich Unbefugte Zugriff auf die Umfrage verschafft haben, zurückgerufen worden. Zuvor musste sie coronabedingt verschoben werden.
Klarheit für 2020: Pflegekammer in diesem Jahr beitragsfrei
Zumindest für das aktuelle Jahr 2020 ist die Arbeit der Pflegekammer gesichert. Das Land Niedersachsen habe sein Versprechen gehalten, der Kammer finanziell unter die Arme zu greifen. Für das laufende Jahr werde man demnach keine Mitgliedsbeiträge erheben.
*Aktualisiert am 14. August 2020: Zuvor war missverständlich die Rede davon, dass es bei der Umfrage darum geht, ob die Pflegekammer auch über das Jahr 2020 hinaus beitragsfrei bleiben soll. Es geht jedoch bei der Umfrage vor allem auch im Allgemeinen um die Zukunft und das Fortbestehen der Pflegekammer.
Quelle: Nds. Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, Pflegekammer Nds