Umfrage zur Pflegekammer
Die Umfrage zum Fortbe­stehen der Pflege­kam­mer Nieder­sach­sen kann weiter gehen: Ein Antrag auf Umfra­ge­ab­bruch abgewie­sen wurde vom Verwal­tungs­ge­richt abgelehnt. Bild: wavebreak­me­dia

Antrag auf Umfra­ge­ab­bruch abgewie­sen

Ein Mitglied der Pflege­kam­mer hatte sich vor dem Verwal­tungs­ge­richt Hanno­ver per Eilan­trag gegen die Weiter­gabe seiner Adress­da­ten zum Zwecke der Mitglie­der­be­fra­gung zur Zukunft der Pflege­kam­mer Nieder­sach­sen gewehrt. Die Adress­da­ten der Kammer­mit­glie­der sind an den Dienst­leis­ter, welcher mit dem Versand der Zugangs­codes zu den Frage­bö­gen beauf­tragt wurde, weiter­ge­lei­tet worden. Das nieder­säch­si­sche Sozial­mi­nis­te­rium versi­cherte, dass die Daten darüber hinaus nicht heraus­ge­ge­ben werden. Mit seiner Beschwerde ersuchte der Antrag­stel­ler die Unter­las­sung der Umfrage wegen Verlet­zung der Daten­schutz­rechte seiner Wenig­keit und aller Mitglie­der der Pflege­kam­mer.

Das Verwal­tungs­ge­richt Hanno­ver lehnte den Antrag am 23. Juli 2020 ab. Das Sozial­mi­nis­te­rium habe die Adress­da­ten des Antrag­stel­lers beim Versand­dienst­leis­ter löschen lassen und ihm gleich­wohl einen indivi­du­el­len Code zur Teilnahme an der Befra­gung zugesi­chert. Der Antrag­stel­ler könne seinen Anspruch auf Einschrän­kung der Daten­ver­ar­bei­tung nun nicht mehr geltend machen. Weiter­hin steht ihm aus der DSGVO nicht das Recht zu, sich über die Daten­ver­ar­bei­tung anderer Mitglie­der zu beschwe­ren. Grund­sätz­lich falle die Daten­wei­ter­gabe seitens der Pflege­kam­mer an das Sozial­mi­nis­te­rium in den Bereich der funktio­nel­len Selbst­ver­wal­tung – die Kammer­mit­glie­der sind von der Umfrage schließ­lich direkt betrof­fen – und ist daher zuläs­sig.

Auch die nachfol­gende Beschwerde vor dem Oberver­wal­tungs­ge­richt Lüneburg hatte keinen Erfolg. Aufgrund des Verfah­rens ist die Befra­gung erneut gestoppt und verscho­ben worden.

Umfrage startet erneut

Nun könne die Umfrage jedoch endlich starten, so Heiger Scholz, Staats­se­kre­tär des nieder­säch­si­chen Sozial­mi­nis­te­ri­ums. Die Zugangs­da­ten zu den rund 78.000 Frage­bö­gen sind an die Kammer­mit­glie­der versandt worden. Man hoffe auf eine hohe Betei­li­gung, um ein umfas­sen­des Meinungs­bild der nieder­säch­si­schen Pflege­kräfte zu erhal­ten. Neue Abgabe­dead­line der Umfra­ge­bö­gen ist der 6. Septem­ber 2020.

Die Umfrage richtet sich an das gesamte Pflege­per­so­nal Nieder­sach­sens. Dabei geht es um das Fortbe­stehen der Pflege­kam­mer sowie darum, ob sie in Zukunft weiter­hin durch Mitglieds­bei­träge finan­ziert wird, oder ob die Kammer künftig beitrags­frei werden soll. Die Landes­re­gie­rung geriet mit ihrer Befra­gung zuletzt in die Kritik, sie würde durch die Befra­gung an der Abschaf­fung der Pflege­kam­mer arbei­ten. Die Pflege­kam­mer selbst erhoffe sich Klarheit darüber, wie ihre Arbeit in den nächs­ten Monaten und Jahren ausse­hen wird. Die Umfrage war bereits im Juni aufgrund der Vermu­tung, dass sich Unbefugte Zugriff auf die Umfrage verschafft haben, zurück­ge­ru­fen worden. Zuvor musste sie coronabe­dingt verscho­ben werden.

Klarheit für 2020: Pflege­kam­mer in diesem Jahr beitrags­frei

Zumin­dest für das aktuelle Jahr 2020 ist die Arbeit der Pflege­kam­mer gesichert. Das Land Nieder­sach­sen habe sein Verspre­chen gehal­ten, der Kammer finan­zi­ell unter die Arme zu greifen. Für das laufende Jahr werde man demnach keine Mitglieds­bei­träge erheben.

*Aktua­li­siert am 14. August 2020: Zuvor war missver­ständ­lich die Rede davon, dass es bei der Umfrage darum geht, ob die Pflege­kam­mer auch über das Jahr 2020 hinaus beitrags­frei bleiben soll. Es geht jedoch bei der Umfrage vor allem auch im Allge­mei­nen um die Zukunft und das Fortbe­stehen der Pflege­kam­mer.

Quelle: Nds. Minis­te­rium für Sozia­les, Gesund­heit und Gleich­stel­lung, Pflege­kam­mer Nds