Erst seit zwei Monaten wurden für das in Bayern gestar­tete Volks­be­geh­ren „Stoppt den Pflege­not­stand an Bayerns Kranken­häu­sern“ Unter­schrif­ten gesam­melt und bereits jetzt zählt das Bündnis 102.137 Unter­schrif­ten. Vergan­gene Woche wurde das Ergeb­nis noch vor den Landtags­wah­len in Bayern präsen­tiert, Aktive des Volks­be­geh­rens hatten sich dazu vor dem Bayeri­schen Innen­mi­nis­te­rium versam­melt, samt Fahnen, Bannern und den gesam­mel­ten Unter­schrif­ten. Die hohe Zahl der gesam­mel­ten Unter­schrif­ten hat sogar histo­ri­schen Charak­ter: Bislang wurden noch nie so viele Unter­schrif­ten im Rahmen eines Zulas­sungs­an­trag für ein Volks­be­geh­ren in Bayern gesam­melt – und das in einer so kurzen Sammel­phase.

Adelheid Rupp, stell­ver­tre­tende Beauf­tragte des Volks­be­geh­rens, sagte dazu: „Nach den motivie­ren­den Erfah­run­gen und der breiten Unter­stüt­zung während der Sammel­phase sind wir zuver­sicht­lich, eine Verbes­se­rung der Kranken­haus­pflege zu errei­chen. Auch jenseits der Unter­schrif­ten­samm­lung hat das Volks­be­geh­ren die Pflege­be­we­gung in Bayern einen großen Schritt nach vorne gebracht – in der Vernet­zung von Pflege­kräf­ten und der Sensi­bi­li­sie­rung inner­halb der Bevöl­ke­rung.“

Konkret möchte man mit dem Volks­be­geh­ren bessere Bedin­gun­gen in der Pflege errei­chen, etwa durch einen festen Pflege­per­so­nal­schlüs­sel zwischen 1:1 und 1:3 für Inten­siv­sta­tio­nen, je nach Pflege­be­darf. Ab Einrei­chung des Zulas­sungs­an­trags für das Volks­be­geh­ren hat das Innen­mi­nis­te­rium sechs Wochen Zeit, den Antrag zu prüfen. Bei Nicht-Zulas­sung entschei­det der Bayeri­sche Verfas­sungs­ge­richts­hof binnen drei Monaten. Bei Zulas­sung durch das Minis­te­rium bzw. den Verfas­sungs­ge­richts­hof beginnt das Volks­be­geh­ren frühes­tens acht, spätes­tens zwölf Wochen nach Bekannt­gabe der Entschei­dung. Dann müssen müssen sich inner­halb von zwei Wochen ca. 900.000 wahlbe­rech­tigte Bayerin­nen und Bayern in ihren jewei­li­gen Rathäu­sern eintra­gen.

Das Bündnis setzt sich aus zahlrei­chen Organi­sa­tio­nen und Parteien zusam­men, darun­ter unter anderem der Deutsche Berufs­ver­band für Pflege­be­rufe (DBfK), der Marbur­ger Bund und ver.di Bayern.

Quelle: stoppt-pflegenotstand.de