In einem Senio­ren­wohn­heim in Heiden wurde in der Nacht zum Mittwoch (17.8.) ein demenz­kran­ker Bewoh­ner tot aufge­fun­den. Eine Pflege­rin hatte während ihres Kontroll­gangs bemerkt, dass der 83-Jährige sich nicht in seinem Zimmer befin­det. Darauf­hin fand sie ihn im Nachbar­zim­mer, wo er mit einem anderen 74-jähri­gen Bewoh­ner – ebenfalls demenz­krank – im Bett lag. Der 74-Jährige wurde schwer verletzt aufge­fun­den, jedoch konnte der hinzu gerufene Notarzt nur noch den Tod des Mannes feststel­len.

Erinne­rungs­ver­luste erschwe­ren die Ermitt­lun­gen

„Nach jetzi­gem Ermitt­lungs­stand müssen wir von einer Gewalt­tat ausge­hen“, erklärte Oberstaats­an­walt Matin Botzen­hardt heute in Münster. „Aufgrund der vorlie­gen­den Demenz­er­kran­kung und dem damit verbun­de­nen Verlust des Kurzzeit­ge­dächt­nis­ses hat der 83- Jährige keine Erinne­rung an den Gesche­hens­ab­lauf der letzten Nacht“, erklärte Botzen­hardt weiter. Auf Anord­nung der Staats­an­walt­schaft Münster erfolgte im Insti­tut für Rechts­me­di­zin der Univer­si­täts­kli­nik Münster die Obduk­tion des Verstor­be­nen. „Der Tod ist in der Folge von stump­fer Gewalt­ein­wir­kung einge­tre­ten“, fasste der Oberstaats­an­walt das Ergeb­nis der Unter­su­chung zusam­men.

Über den genaue­ren Tather­gang sind derzeit keine weite­ren Infor­ma­tio­nen bekannt. Zur Klärung ist nun eine Mordkom­mis­sion des Polizei­prä­si­di­ums Münster unter der Leitung von Krimi­nal­haupt­kom­mis­sar Ulrich Bux im Einsatz.