Deutschland ist ein Land der Erben: Auf bis zu elf Billionen Euro wird das Vermögen aller deutschen Haushalte geschätzt – neben Geldvermögen zählen auch Sachanlagen wie Wertpapiere und Aktien oder Edelmetalle, insbesondere aber Immobilien-Eigentum, hierzu.
Laut der Studie „Private Haushalte und ihre Finanzen“ (PHF) der Bundesbank, die in aktuellster Form aus dem Jahr 2017 stammt, nennt der Durchschnittshaushalt ein Nettovermögen – wovon etwaige Schulden bereits abgerechnet sind – in Höhe von 232.800 Euro sein Eigen.
Dies deckt sich in etwa mit den Erkenntnissen der Untersuchungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), das im Jahr 2019 ein durchschnittliches individuelles Nettovermögen von 108.449 Euro bezifferte – hier also nicht pro Haushalt, sondern pro Person. Es steht also viel Vermögen zum Verteilen an.
Erbsumme beträgt im Schnitt 363.000 Euro
Und es gibt auch immer häufiger etwas zu verteilen: So stieg die Zahl der Erbschaften in Deutschland von circa 110.000 im Jahre 2017 kontinuierlich auf rund 135.000 im Jahr 2021 an (Quelle: Statista). Die Generation der Babyboomer wird voraussichtlich zu einem weiteren Anstieg der Erbschaftsfälle führen.
Wie das Deutsche Institut für Altersvorsorge (DIA) ausführt, werden je Erbfall im Schnitt 363.000 Euro vererbt. Hierbei sind allerdings auch besonders lukrative Erbschaften enthalten – rechne man etwa die zwei Prozent größten Hinterlassenschaften heraus, betrage die durchschnittliche Erbschaft „nur“ noch 242.000 Euro, so das DIA.
Doch damit nicht genug: Zu den reinen Erbschaftsfällen kommen noch die steuerpflichtigen Schenkungen hinzu. Hierbei handelt es sich um eine Art „Erbschaft zu Lebzeiten“, die für die Beteiligten steuerlich (wegen der mit ihr verbundenen Freibeträge) meist von Vorteil ist. Schätzungen gehen beispielsweise von rund 39.000 Schenkungen allein für das Jahr 2021 aus.
Jeder achte Erbe geht leer aus
Übrigens: Der durchschnittliche Wert pro Erbschaft sei seit der Jahrtausendwende um 19 Prozent gestiegen; meist steht und fällt die Höhe der Erbschaft damit, ob auch Immobilien an die nächste Generation weitergegeben werden.
Allerdings: 13 Prozent, und damit jede achte Erbschaft, ist vermögenslos – und bei weiteren 25 Prozent, also genau einem Viertel, ist die Erbschaftssumme mit bis zu 25.000 Euro dann doch eher „überschaubar“.
Jeder sollte ein Testament haben
Doch wer soll, im Falle des eigenen Todes, zu den Begünstigten zählen? Dies zu regeln ist die Aufgabe eines Testaments. Ein solches zu besitzen, ist grundsätzlich für jeden ratsam. Denn auch „mitten im Leben“ kann einen ein Schicksalsschlag ereilen, der eine spätere Abfassung des Testaments unmöglich macht – und somit die Entscheidung darüber, wer Nutznießer des eigenen Vermögens werden soll.
Gerade bei denjenigen, bei denen sich Anzeichnen einer Demenz- oder Alzheimer-Erkrankung zeigen, ist Eile geboten. Denn eine im bereits dementen Zustand verfasste Erklärung kann im Erbfall von den Beteiligten angefochten werden!
Zwar muss diejenige Person ersteinmal beweisen, dass die Einsichts- und damit auch Testierfähigkeit des Erblassers zum Zeitpunkt der Testamentserstellung nicht mehr gegeben war. Dennoch handelt es sich hierbei um ein Streitrisiko, das sich durch früh- und rechtzeitiges Handeln leicht vermeiden lässt.
Die Aufstellung ist nicht schwer!
Ein Testament zu erstellen ist nicht schwer: Als Grundanforderung gilt lediglich die handschriftliche Verfasstheit plus Unterschrift. Eine Orts- und Datumsangabe ist zudem ratsam – denn sollte man sein Testament nachträglich noch mal ändern wollen (was immer und jederzeit möglich ist!), gilt die letztdatierte – und somit jüngste – Willenserklärung als rechtlich bindend.
Die Inhalte des Testaments können vielfältig sein. Es empfiehlt sich, die Vermögensgegenstände aufzulisten (zum Beispiel das Geldvermögen, einzelne Häuser, wertvolle einzelne Erbstücke).
Als Erben kann man eine oder mehrere beliebige Personen (oder auch Organisationen) einsetzen, mitsamt eventueller Ersatz-Erben für den Fall, dass die eigentlich vorgesehenen Personen vor Eintritt des Erbfalls selbst versterben.
Außerdem kann man Bedingungen und Auflagen an den Erhalt eines Erbes knüpfen, die möglichst klar und stringent formuliert sein sollten. Auch Rechte kann man einräumen, wie etwa ein Wohnrecht auf Lebenszeit (in einer an eine dritte Person vermachten Immobilie).
Eine bei Ehe- oder Lebenspartnern beliebte, simple Möglichkeit ist das sogenannte „Berliner Testament“ – hierbei setzen sich beide Ehe- oder Lebenspartner gegenseitig als Alleinerben ein.
Im Testament ist viel regelbar – Wissenswertes zur Enterbung
Ein heikles Thema ist das der Enterbung: Will man bestimmte Nachkommen, die laut der „gesetzlichen“ Regelung am Erbe beteiligt wären, aus dem Kreise der Erben ausschließen, kann man diese enterben – entweder implizit (durch Übergehung bei der Nennung der Erbberechtigten) oder auch ausdrücklich. Diese erhalten dann nur die Hälfte des ihnen nach gesetzlicher Erbfolge zustehenden Betrages, den sogenannten „Pflichtteil“.
Diesen Pflichtteil auch noch zu entziehen – die nach gesetzlicher Erbfolge erbberechtigte Person also tatsächlich und vollständig zu enterben –, ist nur unter sehr engen Bedingungen möglich. Hierzu gehören schwere vorsätzliche Vergehen oder sogar ein Tötungsversuch dieser Person gegenüber dem Erblasser, oder die sogenannte Erbunwürdigkeit – etwa wegen einer Verurteilung zu einer Haftstrafe von mindestens einem Jahr (vgl. § 2333 BGB)
Um Auslegungsstreitigkeiten zu vermeiden, empfiehlt es sich, die Gründe im Testament mit anzugeben (vgl. hierzu § 2336 BGB).
Wohin mit dem Testament?
Die letzte Frage, der sich Verfasser eines Testaments widmen sollten, ist die der Sicherheit. Denn wenn der Erbfall eintritt, muss das Testament zunächst gefunden werden.
Und das beste und ausgefeilteste Testament nützt nichts, wenn es nach Eintritt des Erbfalls „verschwindet“. Mit der Hinterlegung beim Notar – der einen im Übrigen zu Details der Testaments-Regelungen beraten kann – geht man auf Nummer Sicher, dass der „letzte Wille“ auch tatsächlich gehört wird!
Beitrag am 19.1.2024 überarbeitet und aktualisiert.
2 Kommentare
Vielen Dank für diesen Artikel zur Testamentsgestaltung. Gut zu wissen, dass die durchschnittliche Erbsumme so hoch ist, aber jeder 8. Erbe leer ausgeht. Ich möchte mein Testament erstellen lassen und wollte mich daher hier informieren. https://www.advokat-keber.com/de/fachbereiche/testamente/
Danke für den Blog und die Hinweise zu der gesetzlichen Erbfolge. Ich habe rechtliche Fragen zu meinem Erbe und der Verteilung. Da ich mich sowieso informieren wollte, wie man am besten ein Testament verfasst, werde ich mich dafür noch an einen passenden Rechtsanwalt wenden.
https://www.kanzlei-kellermayr.at/