Für das Führen eines Kraftfahrzeugs ist die Fahreignung Voraussetzung. Man muss also körperlich und geistig in der Lage sein, die Anforderungen des Straßenverkehrs zu beherrschen. Demgegenüber ist der Begriff der „Fahrtüchtigkeit“ zu stellen, womit die zeitlich und situationsabhängige Fähigkeit zum Lenken eines Fahrzeugs im Straßenverkehr gemeint ist. Wer im fahruntüchtigen Zustand ein Fahrzeug führt, macht sich im Sinne des § 315c StGB strafbar. Doch ab wann führen geistige und körperliche Mängel zu einer Fahruntüchtigkeit? Diese Frage stellt Patienten, medizinische Fachangestellte und Richter immer wieder vor Herausforderungen.
Zur Klarstellung hat die Rechtsdepesche das Themenheft „Fahrtauglichkeit bei neurologischen Erkrankungen“ herausgebracht. Anschualich werden darin sowohl die rechtlichen als auch medizinischen Fragestellungen rund um das Thema Fahrtauglichkeit thematisiert. Die zivil- und strafrechtliche Perspektive wird dabei in einem Aufsatz von dem Rechtsanwalt und Herausgeber der Rechtsdepesche, Prof. Dr. Volker Großkopf, aufgeworfen. Darin werden die zu beachtenden Prinzipien und Pflichten erläutert, wenn es seitens des Arztes darum geht, die Fahrtüchtigkeit eines Patienten zu beurteilen. Zugleich werden die Grenzen der jeweiligen rechtlichen Verantwortungsbereiche differenziert beleuchtet.
Anhand welcher Faktoren die Fahrtüchtigkeit aus medizinischer Sicht zu bewerten ist, legt der Neurologe und Parkinson-Spezialist Prof. Dr. Dirk Woitalla in einem Interview dar und gibt unter anderem hilfreiche Hinweise, wie das Thema der Fahruntüchtigkeit mit betroffenen Patienten angesprochen werden kann, ohne das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient nachhaltig negativ zu beeinflussen.
Ein Sonderproblem stellt die ärztliche Überprüfung der Fahreignung im Rahmen einer anlassbezogenen Begutachtung dar. Die mit dem Gutachten beauftragten Mediziner und die behandelnden Ärzte von betroffenen Patienten sehen sich dabei diversen rechtlichen Fragestellungen ausgesetzt, die Anigna Hockamp, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Medizinrecht, in einem weiteren Aufsatz aufgreift. Die haftungsrechtlichen Konsequenzen für ein verkehrsmedizinisches Gutachten werden von Dipl.-Jur. Michael Schanz abschließend verständlich dargelegt. Zuletzt rundet die anschauliche Darstellung zweier in diesem Bereich wegweisender Urteile sowie eine übersichtliche Liste mit weiterführenden Informationen und Links das Themenheft ab.