Der Sozialverband VdK hat immer weitere Belastungen für Pflegebedürftige kritisiert – gerade angesichts der nun verpflichtenden Tarifbezahlung in der Altenpflege: „Die Politik hat es versäumt, die tarifliche Bezahlung von Pflegekräften – die wir natürlich begrüßen – auch vernünftig gegenzufinanzieren“, erklärte Präsidentin Verena Bentele.
Tarif ab 1. September
Viele Einrichtungsträger und Dienste-Anbieter würden die Kosten daher an die Pflegedürftigen weiterreichen. Ab dem 1. September darf es Versorgungsverträge nur noch mit Pflegeheimen geben, die nach Tarif oder ähnlich zahlen. Dieses Gesetz war noch von der alten schwarz-roten Bundesregierung auf den Weg gebracht worden.
Inzwischen haben rund 90 Prozent aller Einrichtungen eine entsprechende verpflichtende Rückmeldung zur Tariftreue abgegeben, wie der Bundesverband der Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) mitteilte. Zum Ende einer Frist zum 30. April waren es 78 Prozent gewesen. Seitdem gingen knapp 9.900 Nachmeldungen von Einrichtungen zur Umsetzung der Regelungen ein.
Die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbands, Carola Reimann, sagte, für die Pflegekassen und die Pflegeeinrichtungen seien die Regelungen zur Tariftreue mit einem erheblichen Aufwand verbunden. „Aber die Umsetzung ist auf einem guten Weg.“ Grundsätzlich werde das Ziel einer angemessenen Bezahlung der Beschäftigten in der Pflege unterstützt. Unklar seien jedoch die genauen finanziellen Auswirkungen.
Höhere Löhne führen zu höheren Kosten
Fest stehe, dass höhere Löhne auch zu höheren Kosten führen würden, erläuterte Reinmann weiter. „Es besteht die Gefahr, dass sie in Form höherer Eigenanteile auf die Pflegebedürftigen abgewälzt werden.“ Angesichts der dramatischen Finanzlage der Pflegeversicherung, die ohnehin mit dem Rücken zur Wand steht, seien dringend nachhaltige Lösungen nötig.
Um zur Versorgung zugelassen zu werden, haben Einrichtungen laut Bundesgesundheitsministerium nunmehr drei Möglichkeiten:
- Sie können selbst einen Tarifvertrag abschließen
- mindestens entsprechend eines regional anwendbaren Tarifvertrags bezahlen oder
- mindestens in Höhe des Durchschnitts aller Tariflöhne in der Region entlohnen
Zur Finanzierung stieg der Pflegebeitrag für Menschen ab 23 Jahre ohne Kinder bereits von 3,3 auf 3,4 Prozent. Der Bund gibt zudem nun jährlich eine Milliarde Euro als Zuschuss in die Pflegeversicherung. Teil der Reform sind auch Entlastungen für Heimbewohner bei selbst zu zahlenden Anteilen. Sie bekommen seit Jahresbeginn neben Zahlungen der Pflegekasse einen Zuschlag, der mit der Pflegedauer steigt.
VdK-Präsidentin Bentele verwies zudem auf die Erhöhungen für steigende Energiekosten. Für viele Pflegebedürftige bleibe nur der Gang zum Sozialamt. „Wir befürchten zudem, dass viele zu Hause Gepflegte auf Leistungen verzichten“, sagte Bentele. Die Pflegeversicherung müsse endlich alle Pflegeleistungen übernehmen.
Quellen: AOK, VdK