Substitution versus Delegation
Dr. Alexan­der Risse mit Prof. Dr. Volker Großkopf (rechts) Bild: Volker Großkopf

Substi­tu­tion wird Reali­tät

Das Gesetz zur Weiter­ent­wick­lung der Gesund­heits­ver­sor­gung (GVWG) hat der eigen­stän­di­gen Aufga­ben­wahr­neh­mung von Pflege­fach­per­so­nen nun unerwar­te­ten Vorschub geleis­tet.

Die verpflich­tende Durch­füh­rung von Modell­vor­ha­ben zur Übertra­gung heilkund­li­cher Tätig­kei­ten ist nunmehr durch § 64d SGB V vorge­schrie­ben. In den kommen­den 4 Jahren muss pro Bundes­land mindes­tens ein Modell­pro­jekt gestar­tet werden. Inhalt­li­che und organi­sa­to­ri­sche Vorga­ben sind bereits in einem Rahmen­ver­trag vom 1. Juli 2022 von den Spitzen­or­ga­ni­sa­tio­nen nach § 132a Absatz 1 SGB V und der Kassen­ärzt­li­chen Bundes­ver­ei­ni­gung (KBV) verein­bart worden.

Die Teilneh­mer an den Modell­pro­jek­ten müssen über zusätz­li­che Fachqua­li­fi­ka­tio­nen verfü­gen, die durch schul­in­terne Curri­cula und prakti­sche Ausbil­dungs­pläne erwor­ben werden können. Das erfor­der­li­che Grund­mo­dul umfasst jeweils 80 Stunden für Theorie und Praxis.

Ferner müssen weiter­füh­rende Kennt­nisse in den Berei­chen „Demenz“, „Diabe­tes“ und „Wundver­sor­gung“ erwor­ben werden. Die vorbe­zeich­ne­ten Ausbil­dungs­mo­dule umfas­sen jeweils bis zu 200 Stunden in Theorie und Praxis. Sollte man sich für das Indik­ti­ons­mo­dul „Wundver­sor­gung“ entschei­den, beträgt der Ausbil­dungs­um­fang zuzüg­lich dem erfor­der­li­chen Grund­mo­dul zum Beispiel 280 Stunden in Theorie und 280 Stunden in der Praxis.

Ausweis­lich der GVWG-Geset­zes­be­grün­dung zeich­net es sich nun auch in der Praxis ab, dass sich die Wundver­sor­gung durch Pflege­fach­kräfte als Erpro­bungs­feld beson­ders eignet. Über die Reaktion der Ärzte auf diese erwei­terte Tätig­keit von Pflege­fach­per­so­nen im Bereich der Heilkunde unter­hal­ten sich der Diabe­to­loge Dr. Alexan­der Risse und der Rechts­wis­sen­schaft­ler Prof. Dr. Volker Großkopf.