Gute Vereinbarkeit von Studium und Job
Da auch zu den „Randzeiten“ des Studiums wie an Wochenenden oder in Nächten Pflegekräfte von Personaldienstleistern in Kliniken und Altenheimen eingesetzt werden, ist eine Vereinbarkeit von Studium und Arbeit mit Hilfe der Personaldisponenten gut zu organisieren. Wunschzeiten bzw. ‑dienste von den Studierenden können für individuelle Schichtpläne berücksichtigt werden, da stets eine große Nachfrage für alle Dienstzeiten seitens der Kunden, der Kliniken und der Heime, besteht.
Verschiedene Beschäftigungsformen möglich
Wenn es lediglich um einen Zuverdienst zum Lebensunterhalt geht, so ist der Minijob (korrekte Bezeichnung „Geringfügige Beschäftigung“) eine Möglichkeit. Dieser ist dann für den arbeitenden Studierenden ebenso wie für andere Arbeitnehmer frei von Sozialversicherungsabgaben, solange der Verdienst unter 450 Euro im Durchschnitt pro Monat liegt.
Als Werkstudent wird bezeichnet, wer neben seinem Studium arbeitet und dabei mehr als 450 Euro im Monat verdient, wobei das Studium jedoch im Vordergrund bleiben muss. Die Arbeitszeit darf demnach 20 Stunden pro Woche nicht überschreiten. Nur dann bleibt das Studium laut Gesetz die Haupttätigkeit. Wichtig ist dabei: Bei der wöchentlichen Arbeitszeit sind alle Beschäftigungsarten zusammenzurechnen. Ein zusätzlicher Minijob (geringfügige Beschäftigung) ist nur möglich, wenn die 20-Stunden-Grenze insgesamt nicht überschritten wird. Das Studium muss gegenüber dem Arbeitgeber durch eine gültige Immatrikulationsbescheinigung nachgewiesen werden. Andere Schulformen oder Ausbildungen berechtigen übrigens nicht zu einer Beschäftigung als Werkstudent. Sie ist ausschließlich Studierenden vorbehalten.
Wer jedoch nur in den Semesterferien, dafür dann aber in Vollzeit arbeiten möchte, kann die Variante der kurzfristigen Beschäftigung wählen. Die Beschäftigung muss in diesem Fall zeitlich klar befristet sein. Der Gesetzgeber sieht dafür vor, dass eine Grenze von 70 Tagen oder drei Monaten pro Kalenderjahr nicht überschritten werden darf. Auch bei dieser Variante ist der Verdienst beitragsfrei für alle Sozialversicherungen. Steuern, die bei den beiden letzteren Möglichkeiten ggf. von Studierenden gezahlt werden müssen, können diese meist über den Jahressteuerausgleich großenteils zurückerstattet bekommen.
Flexible Arbeitszeit passend zum Studienverlauf
Ein bundesweit agierender Personaldienstleister wie die avanti GmbH kann außerdem passend zum Studienverlauf unproblematische Anpassungen der Arbeitszeiten anbieten. Sei es, dass man in den Semesterferien die Stundenzahl erhöhen oder vor Prüfungen reduzieren möchte. Das sogenannte „Arbeitszeitkonto“, das Bestandteil des Personalleasing-Konzeptes ist, ermöglicht es beispielsweise, in prüfungs- und klausurfreien Zeiten vorzuarbeiten. Der Vorteil dabei ist, dass damit trotzdem eine Lohnzahlung in gleicher Höhe gesichert ist, also auch in den Prüfungsphasen, in denen mehr Zeit fürs Studium benötigt wird.
Studienortwechsel oder „Work & Travel“
Ebenso kann man an einem neuen Studienort trotzdem beim gewohnten Arbeitgeber bleiben, ein Firmenwechsel ist also nicht nötig. Die Chance, in den Semesterferien eine andere große Stadt in Deutschland durch „Work & Travel“ kennenzulernen, steht bei avanti allen Mitarbeitern und somit auch den Studierenden frei.
Von Uta Kannengießer, avanti GmbH