Krankenhausplanung
Die neue Kranken­haus­pla­nung bringt einige Struk­tur­ver­än­de­run­gen mit sich – nicht alle finden das gut. Bild: © Kurt Kleemann | Dreamstime.com

Klini­ken sollen Erlaub­nis für einige Behand­lun­gen verlie­ren

Um die Gesund­heits­ver­sor­gung im Bundes­land zu optimie­ren, hat Nordrhein-Westfa­len eine neue verbind­li­che Kranken­haus­pla­nung aufge­stellt. In Zuge dessen wurde auch darüber entschie­den, welches Kranken­haus für welche medizi­ni­schen Leistun­gen zustän­dig ist.

Für zwei Klini­ken in Wesel und Wupper­tal hatte das zur Folge, dass sie zukünf­tig spezi­elle Behand­lun­gen nicht mehr anbie­ten dürfen. Im Eilver­fah­ren haben sie sich deshalb mit entspre­chen­den Anträ­gen an das Verwal­tungs­ge­richt Düssel­dorf gewandt. Dieses hat beiden Klini­ken nun eine Abfuhr erteilt (Beschlüsse vom 14.3.2025 – 21 L 240/25 und 21 L 159/25).

Bei der Klinik in Wupper­tal – die dem Versor­gungs­ge­biet 1 angehört – ging es konkret um Pankreas­ein­griffe, die dort nicht mehr durch­ge­führt werden dürfen. Die Klinik in Wesel – dem Versor­gungs­ge­biet 3 zugehö­rig – darf künftig ebenfalls keine Pankreas­ein­griffe mehr durch­füh­ren. Zusätz­lich fallen bestimmte Krebs­be­hand­lun­gen und das Einset­zen künst­li­cher Kniege­lenke weg. Eine Übersicht der Versor­gungs­ge­biete stellt das Gesund­heits­mi­nis­te­rium NRW zur Verfü­gung.

Fallzah­len in den Klini­ken sind entschei­dend

Das Verwal­tungs­ge­richt konnte nicht feststel­len, dass die Auswahl­ent­schei­dung des Landes bezüg­lich der Leistungs­er­laub­nis der Klini­ken fehler­haft war. Es konnte verständ­lich darge­legt werden, warum die Klini­ken die genann­ten Leistun­gen nicht mehr erbrin­gen dürfen.

Zum einen seien die absolu­ten Fallzah­len in den Klini­ken bei den jewei­li­gen Behand­lun­gen in die Entschei­dung einge­flos­sen. So habe sich beispiels­weise gezeigt, dass andere Klini­ken deutlich häufi­ger Pankreas­ein­griffe durch­füh­ren als die beiden Klini­ken, die die Anträge einge­reicht haben.

Die Antrag­stel­ler zählten damit nur zu den Gelegen­heits­ver­sor­gern, die eben künftig entspre­chende Behand­lun­gen nicht mehr erbrin­gen dürfen. Gerade mit Blick auf die Schwere der Eingriffe sei eine deutli­che Konzen­tra­tion auf Versor­ger mit hoher Quali­tät und Exper­tise recht­lich vertret­bar, erklärte das Gericht.

So sei plausi­bel, dass eine gerin­gere Zahl von spezia­li­sier­ten Versor­gern zu einer Quali­täts­stei­ge­rung der Behand­lung führen werde. Bei den genann­ten Leistun­gen sei es zudem nicht so wichtig, dass die entspre­chen­den Klini­ken wohnort­nah zu errei­chen wären. Vielmehr seien die Fallzah­len und die damit verbun­dene Exper­tise entschei­dend. Ganz nach dem Motto: je häufi­ger ein Eingriff durch­ge­führt werde, desto besser kennen sich die Verant­wort­li­chen aus.

Für die Klini­ken bedeu­ten die Entschei­dun­gen eine erste Schlappe. Noch ist aller­dings nichts verlo­ren; Sie können gegen die Beschlüsse Beschwerde beim Oberver­wal­tungs­ge­richt einle­gen.

Neue Kranken­haus­pla­nung sorgt bei vielen Klini­ken für Unmut

Nordrhein-Westfa­lens Gesund­heits­mi­nis­ter, Karl-Josef Laumann, stellte die finalen Ergeb­nisse der neuen Kranken­haus­pla­nung Mitte Dezem­ber 2024 vor. Die Struk­tur­re­form ist eine der größten für die 16 Versor­gungs­ge­biete in NRW seit Jahrzehn­ten.

Im Kern sollen die Verän­de­run­gen eine flächen­de­ckende, statio­näre Versor­gung sicher­stel­len und eine bessere Abspra­che zwischen den Klini­ken ermög­li­chen. Um den Kranken­häu­sern genug Zeit für die Umset­zung zu geben, treten die Regelun­gen erst zum 1. April 2025 in Kraft. Vom Gesund­heits­mi­nis­te­rium hieß es, dass die Reform als „lernen­des System“ gestal­tet werde. So soll bei Bedarf eine Korrek­tur der Rahmen­vor­ga­ben für die Kranken­häu­ser erfol­gen können. Mit der Planung sehen sich die Verant­wort­li­chen gut vorbe­rei­tet auf die anste­hende Verän­de­run­gen der Bundes­kran­ken­haus­re­form.

Sascha Klein, Vize-Präsi­dent der Kranken­haus­ge­sell­schaft Nordrhein-Westfa­len (KGNW), sagte damals dazu: „Die nordrhein-westfä­li­schen Kranken­häu­ser stehen nun vor einer Phase, in der vieler­orts deutli­che und teils auch schmerz­hafte Verän­de­run­gen umgesetzt werden müssen. Wir sind zum Wandel bereit“. Wichtig sei es den Anspruch an ein lernen­des System auch mit Leben zu füllen, so Klein weiter.

Nach Bekannt­gabe der Kranken­haus­pla­nung gab es aller­dings viel Unmut über die Verän­de­run­gen, vor allem von Kranken­häu­sern, die bestimmte Leistun­gen nicht mehr erbrin­gen dürfen. Im Februar 2025 teilte das Gesund­heits­mi­nis­te­rium mit, dass 94 entspre­chende Anträge gegen die Kranken­haus­pla­nung bei den Verwal­tungs­ge­rich­ten einge­gan­gen waren. 13 davon im Eilver­fah­ren.