
Kliniken sollen Erlaubnis für einige Behandlungen verlieren
Um die Gesundheitsversorgung im Bundesland zu optimieren, hat Nordrhein-Westfalen eine neue verbindliche Krankenhausplanung aufgestellt. In Zuge dessen wurde auch darüber entschieden, welches Krankenhaus für welche medizinischen Leistungen zuständig ist.
Für zwei Kliniken in Wesel und Wuppertal hatte das zur Folge, dass sie zukünftig spezielle Behandlungen nicht mehr anbieten dürfen. Im Eilverfahren haben sie sich deshalb mit entsprechenden Anträgen an das Verwaltungsgericht Düsseldorf gewandt. Dieses hat beiden Kliniken nun eine Abfuhr erteilt (Beschlüsse vom 14.3.2025 – 21 L 240/25 und 21 L 159/25).
Bei der Klinik in Wuppertal – die dem Versorgungsgebiet 1 angehört – ging es konkret um Pankreaseingriffe, die dort nicht mehr durchgeführt werden dürfen. Die Klinik in Wesel – dem Versorgungsgebiet 3 zugehörig – darf künftig ebenfalls keine Pankreaseingriffe mehr durchführen. Zusätzlich fallen bestimmte Krebsbehandlungen und das Einsetzen künstlicher Kniegelenke weg. Eine Übersicht der Versorgungsgebiete stellt das Gesundheitsministerium NRW zur Verfügung.
Fallzahlen in den Kliniken sind entscheidend
Das Verwaltungsgericht konnte nicht feststellen, dass die Auswahlentscheidung des Landes bezüglich der Leistungserlaubnis der Kliniken fehlerhaft war. Es konnte verständlich dargelegt werden, warum die Kliniken die genannten Leistungen nicht mehr erbringen dürfen.
Zum einen seien die absoluten Fallzahlen in den Kliniken bei den jeweiligen Behandlungen in die Entscheidung eingeflossen. So habe sich beispielsweise gezeigt, dass andere Kliniken deutlich häufiger Pankreaseingriffe durchführen als die beiden Kliniken, die die Anträge eingereicht haben.
Die Antragsteller zählten damit nur zu den Gelegenheitsversorgern, die eben künftig entsprechende Behandlungen nicht mehr erbringen dürfen. Gerade mit Blick auf die Schwere der Eingriffe sei eine deutliche Konzentration auf Versorger mit hoher Qualität und Expertise rechtlich vertretbar, erklärte das Gericht.
So sei plausibel, dass eine geringere Zahl von spezialisierten Versorgern zu einer Qualitätssteigerung der Behandlung führen werde. Bei den genannten Leistungen sei es zudem nicht so wichtig, dass die entsprechenden Kliniken wohnortnah zu erreichen wären. Vielmehr seien die Fallzahlen und die damit verbundene Expertise entscheidend. Ganz nach dem Motto: je häufiger ein Eingriff durchgeführt werde, desto besser kennen sich die Verantwortlichen aus.
Für die Kliniken bedeuten die Entscheidungen eine erste Schlappe. Noch ist allerdings nichts verloren; Sie können gegen die Beschlüsse Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen.
Neue Krankenhausplanung sorgt bei vielen Kliniken für Unmut
Nordrhein-Westfalens Gesundheitsminister, Karl-Josef Laumann, stellte die finalen Ergebnisse der neuen Krankenhausplanung Mitte Dezember 2024 vor. Die Strukturreform ist eine der größten für die 16 Versorgungsgebiete in NRW seit Jahrzehnten.
Im Kern sollen die Veränderungen eine flächendeckende, stationäre Versorgung sicherstellen und eine bessere Absprache zwischen den Kliniken ermöglichen. Um den Krankenhäusern genug Zeit für die Umsetzung zu geben, treten die Regelungen erst zum 1. April 2025 in Kraft. Vom Gesundheitsministerium hieß es, dass die Reform als „lernendes System“ gestaltet werde. So soll bei Bedarf eine Korrektur der Rahmenvorgaben für die Krankenhäuser erfolgen können. Mit der Planung sehen sich die Verantwortlichen gut vorbereitet auf die anstehende Veränderungen der Bundeskrankenhausreform.
Sascha Klein, Vize-Präsident der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen (KGNW), sagte damals dazu: „Die nordrhein-westfälischen Krankenhäuser stehen nun vor einer Phase, in der vielerorts deutliche und teils auch schmerzhafte Veränderungen umgesetzt werden müssen. Wir sind zum Wandel bereit“. Wichtig sei es den Anspruch an ein lernendes System auch mit Leben zu füllen, so Klein weiter.
Nach Bekanntgabe der Krankenhausplanung gab es allerdings viel Unmut über die Veränderungen, vor allem von Krankenhäusern, die bestimmte Leistungen nicht mehr erbringen dürfen. Im Februar 2025 teilte das Gesundheitsministerium mit, dass 94 entsprechende Anträge gegen die Krankenhausplanung bei den Verwaltungsgerichten eingegangen waren. 13 davon im Eilverfahren.