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XXX Bild: dfuhlert/Pixabay.com

Die Impfung gegen Hepati­tis A und B empfiehlt die Ständige Impfkom­mis­sion (STIKO) nun auch ehren­amt­lich Tätigen, für die ein Exposi­ti­ons­ri­siko besteht, das mit dem von beruf­lich tätigen Perso­nen vergleich­bar ist. Auch Auszu­bil­dende, Studie­rende und Prakti­kan­ten werden nun ausdrück­lich genannt. Die STIKO stellt damit klar, dass die Indika­tion zur Impfung anhand des mit der jewei­li­gen Tätig­keit tatsäch­lich verbun­de­nen Exposi­ti­ons­ri­si­kos zu beurtei­len ist und nicht beschränkt ist auf bestimmte Berufs­grup­pen.

Bei der Grippe­imp­fung hatte die STIKO bereits zur Saison 2016/17 ihre Empfeh­lung vorläu­fig ausge­setzt, Kinder im Alter von zwei bis sechs Jahren bevor­zugt mit dem über die Nase zu verab­rei­chen­den Lebend­impf­stoff zu impfen. Die Empfeh­lung wurde nun endgül­tig zurück­ge­zo­gen. Hinter­grund ist, dass in den letzten Jahren im Vergleich zu den inakti­vier­ten Impfstof­fen keine überle­gene Wirksam­keit mehr nachweis­bar war.

Eine Auffrisch­imp­fung gegen Tetanus bei gering­fü­gi­gen, saube­ren Wunden empfiehlt die STIKO nur noch dann, wenn seit der letzten Impfung mehr als zehn Jahre vergan­gen sind. Damit wurde die 2016 erfolgte Absen­kung der Frist von zehn auf fünf Jahre rückgän­gig gemacht. Dies steht auch im Einklang mit der Empfeh­lung einer routi­ne­mä­ßi­gen Auffri­schung des Tetanus-Impfschut­zes alle zehn Jahre.

Neu einge­fügt hat die STIKO einen Abschnitt zu Impfun­gen von Patien­ten mit Immun­de­fi­zi­enz bzw. Immun­sup­pres­sion. Derzeit werden unter der Feder­füh­rung der STIKO detail­lierte Anwen­dungs­hin­weise für Impfun­gen bei Patien­ten mit Immun­de­fi­zi­enz bzw. Immun­sup­pres­sion erarbei­tet, die in vier geson­der­ten Publi­ka­tio­nen im Bundes­ge­sund­heits­blatt bis Anfang 2018 erschei­nen sollen.

Neues auch bei Herpes zoster

Seit 2013 ist in Deutsch­land ein attenu­ier­ter Lebend­impf­stoff zur Verhin­de­rung eines Herpes zoster bzw. der durch Herpes zoster verur­sach­ten Nerven­schmer­zen (posther­pe­ti­sche Neural­gie) bei Perso­nen ab 50 Jahren verfüg­bar. Die STIKO sieht zum gegen­wär­ti­gen Zeitpunkt davon ab, die Impfung mit diesem Impfstoff als Standard­imp­fung zu empfeh­len. Die Entschei­dung basiert auf der syste­ma­ti­schen Bewer­tung der Daten zu Wirksam­keit, Schutz­dauer und Sicher­heit des Impfstoffs. So nimmt die Wahrschein­lich­keit an Herpes zoster zu erkran­ken und die Schwere der Erkran­kung mit dem Alter deutlich zu, hinge­gen nimmt die Wirksam­keit der Impfung mit dem Alter ab. Zudem ist die Schutz­dauer der Impfung nur für wenige Jahre belegt. Eine mathe­ma­ti­sche Model­lie­rung der zu erwar­ten­den epide­mio­lo­gi­schen Effekte bekräf­tigt die Entschei­dung.

Eine ausführ­li­che Darstel­lung aller Neuerun­gen und deren wissen­schaft­li­chen Begrün­dun­gen sowie die Erläu­te­rung zur Herpes-Zoster-Entschei­dung werden in den Ausga­ben 35 und 36 des Epide­mio­lo­gi­schen Bulle­tins veröf­fent­licht.

Quelle: RKI