Am 16. und 17. November hat im Vatikan das europäische Regionaltreffen der Bundesärztekammer, des Wetlärztebundes und der Päpstlichen Akademie für das Leben stattgefunden. Mit eingeladenen Juristen, Ethikern, Theologen und Philosophen aus ganz Europa wurde über Fragen zur Sterbehilfe gesprochen. Montgomery betonte, dass es bei dem Treffen darum gehe, die verschiedenen Positionen zu dem Thema zu diskutieren. Von den 114 Mitgliedstaaten des Weltärztebundes befinden sich viele Länder, in denen die Sterbehilfe verboten ist, aber auch solche, in denen es rechtlich zulässig ist.
Bundesärztekammer-Präsident, Prof. Frank U. Montgomery, hält das vor zwei Jahren in Deutschland beschlossene Gesetz zum Verbot geschäftsmäßiger Sterbehilfe für wichtig, da es Aufgabe des Arztes sei, Leben zu erhalten und zu retten. „Ein Zielwechsel in diesem Bereich würde das gesamte Spektrum ärztlicher Tätigkeit verändern“, sagte Montgomery in einem Interview mit Domradio. Er verwies auf Alternativen zur Sterbehilfe, beispielsweise durch Palliativmedizin und mit einer intensiven Betreuung am Lebensende.
Papst Franziskus lehnt Sterbehilfe ab
Der Bundesärztekammer-Präsident begrüßte zudem, dass Papst Franziskus die Sterbehilfe in seinem Grußwort ablehnte, sich aber gleichzeitig dagegen gewandt hat, einen offensichtlichen Sterbevorgang durch lebenserhaltende Maßnahmen zu verlängern. Franziskus hatte in seiner Stellungnahme ausgeführt, dass es moralisch vertretbar sei, auf therapeutische Mittel zu verzichten oder diese einzustellen, wenn sie in keinem Verhältnis zum erhofften Ergebnis stünden. Es gehe in solchen Fällen nicht darum, den Tod herbeizuführen, sondern zu akzeptieren, dass man ihn nicht verhindern kann. Montgomery hob hervor, dass diese Haltung den Grundsätzen der Bundesärztekammer zur ärztlichen Sterbebegleitung entspricht. Darin wird ausgeführt, dass es Situationen geben kann, in denen sonst angemessene Diagnostik und Therapieverfahren nicht mehr angezeigt und Begrenzungen geboten sind. Der Arzt hat dann für eine Basisbetreuung zu sorgen. Dazu gehören unter anderem menschenwürdige Unterbringung, Zuwendung, Körperpflege, Lindern von Schmerzen, Atemnot und Übelkeit sowie Stillen von Hunger und Durst.
Quelle: BÄK