Besonders im Textilservice sind die Kosten in den vergangenen Jahren deutlich über der allgemeinen Inflationsrate angestiegen.
Der Kostenindex für den Textilservice, basierend auf Daten des Statistischen Bundesamtes, verzeichnete einen Anstieg von 102 auf 126 Indexpunkte zwischen Ende 2021 und März 2024.
Um die Kostenentwicklung im Wäscherei- und Textilservice anhand von Zahlen darzustellen, hat der Branchenverband DTV den Kostenindex Textilservice entwickelt. Dieser basiert auf Daten und Indizes der Statistischen Ämter. Eine unabhängige Expertenkommission hat erarbeitet, welchen Einfluss die einzelnen Kostenfaktoren in der Branche auf die Gesamtkosten haben.
Das hieraus erarbeitete Wägungsschema zeigt die Kostenverteilung innerhalb der Textilservice-Branche auf und dient als Grundlage für die Berechnung des Kostenindexes.
Arbeitskosten haben kräftig zugelegt
Die Textilservice-Branche ist eine sehr personalintensive Branche. Dementsprechend überrascht es nicht, dass die Kosten für Personal circa 45 Prozent der Gesamtkosten entsprechen. Im DTV-Kostenindex dient der intex-Tarifvertrag und die TATEX-Tarifempfehlung als Indikatoren für die Berechnung der Personalkosten. Diese spiegeln die Lohnentwicklung für den Großteil der Branche wieder.
Durch Inflationsausgleichsprämien und Lohnerhöhungen in der Branche, nicht zuletzt durch den gesetzlichen Mindestlohn getrieben, sind die Personalkosten in den vergangenen Jahren schnell gestiegen.
Der Teilindex Personalkosten insgesamt stieg von 100 Punkten Ende 2021 auf 117 Punkte im März 2024. Dies ist gleichbedeutend mit einer Lohnkostensteigung von 17 Prozent innerhalb von weniger als 3 Jahren. Weitere Personalkostensteigerungen sind zudem spätestens für das Jahr 2025 zu erwarten.
Auch Textilien werden teurer
Die zweitgrößte Position (22 Prozent) im Wägungsschema des Kostenindex haben die Kosten für Textilien inne. Als Indikatoren für die Kostenentwicklung in diesem Bereich werden die Erzeuger- und Einfuhrpreise für Berufsbekleidung, die Erzeugerpreise für konfektionierte Textilien (ohne Bekleidung), sowie die Einfuhrpreise für Heim- und Haustextilien verwendet.
Der Teilindex Textilien ist von Dezember 2021 bis März 2024 um 14 Punkte gestiegen und erreichte seinen vorläufigen Höhepunkt erst im Februar 2024.
Energiekosten weiterhin auf Rekordniveau
Die drittgrößte Position im Wägungsschema (15 Prozent) sind die Energiekosten (inklusive Kraftstoffe). Hierzu gehören die Kosten für Strom, leichtes Heizöl, Kraftstoffe sowie Gas.
Als Indikatoren für die Kostenentwicklung für Strom und leichtes Heizöl werden jeweils die Erzeugerpreise für Gewerbe herangezogen, für Gas die Erzeugerpreise für Industrie für Verbrauch ab 11.630 MWh/Jahr. Indikator für die Entwicklung für Kraftstoffe ist die Kostenentwicklung von Diesel, da es der hauptsächlich in der Branche genutzte Kraftstoff ist.
Obwohl Energie im Wägungsschema lediglich 15 Prozent einnimmt, war diese Kostenposition hauptverantwortlich für die Kostenexplosion in der Branche in den vergangenen Jahren. Der Krieg in der Ukraine war dabei Auslöser für eine scharfe Berg- und später auch Talfahrt der Energiekosten. Der Teilindex Energie stieg von knapp 113 Punkten Ende 2021 auf seinen bisherigen Höchststand von 182 Punkten im Oktober 2022.
Im März 2024 betrug der Index immer noch 139 Punkte. Die unzureichende energiepolitische Koordination von Ausstieg aus bekannten und vorhandenen Energiequellen einerseits und Aufbau der erneuerbaren Energieversorgung andererseits führen dazu, dass auch in den kommenden Jahren mit signifikant höher liegenden Strompreisen zu rechnen ist als noch vor der Energiekrise.
Deutschlands Energiewende wird auf absehbare Zeit nicht zu Entlastungen bei den Energiepreisen führen. Die Volatilität der Energiepreise wird abgemildert erhalten bleiben, aber auf einem höherem Preissockel stattfinden.
Auch für die weiteren Positionen im Wägungsschema Abschreibungen (8 Prozent), Chemikalien (3 Prozent), Wasser (2 Prozent), Finanzierungskosten (2 Prozent) sowie sonstige Kosten (3 Prozent) werden Indexe der statistischen Ämter und Institutionen verwendet.
Insbesondere die Finanzierungskosten sind seit Ende der Niedrigzinspolitik enorm gestiegen, sodass die Aufnahme von Krediten mit deutlich höheren Kosten verbunden ist als noch zuvor.
Keine Entspannung in Sicht
Mit einer kurz- oder mittelfristigen Entspannung der Kostensituation ist nicht zu rechnen. Der Branchenverband DTV erwartet in den kommenden Monaten kein Ende der Kostpreissteigerungen in den zentralen Bereichen Personal, Textilien und Energie. 2024 und auch 2025 werden die Kosten für die Textilservice Branche daher alle Voraussicht nach weiter ansteigen.
Nur begrenzter Spielraum im Gesundheitswesen
Während es für die Textilservicebetriebe zwar schwer ist, Preissteigerungen an ihre Kunden weiterzugeben, ist es für Krankenhäuser nahezu unmöglich. Denn die Krankenhausentgelte in Deutschland werden durch eine Mischung aus staatlichen Verhandlungen und Abstimmungen zwischen verschiedenen Akteuren festgelegt.
Dabei hat der sogenannte Landesbasisfallwert vorrangig den Zweck, die erwartete allgemeine Kostenentwicklung im DRG-System zu berücksichtigen.
Der Landesbasisfallwert ist der Basispreis für die einzelnen DRG-Leistungen. Jährlich vereinbaren die beteiligten Parteien auf Landesebene, zu denen die Krankenhausgesellschaften und die Krankenkassenverbände gehören, den Landesbasisfallwert für das kommende Jahr.
Die Veränderung des Landesbasisfallwerts wird im Vergleich zum Vorjahr durch eine Obergrenze limitiert, die sich auf die Entwicklung des Veränderungswerts gemäß § 9 Absatz 1b Satz 1 des Krankenhausentgeltgesetzes stützt.
Der Veränderungswert – also die Obergrenze – für das Jahr 2024 beträgt 5,13 Prozent und wurde am 26. Oktober 2023 vom GKV-Spitzenverband, dem Verband der Privaten Krankenversicherung und der Deutschen Krankenhausgesellschaft vereinbart.
Wie könnten Lösungsansätze aussehen?
Die Einnahmenseite der Krankenhäuser ist augenscheinlich limitiert. Die hohen Kostensteigerungen seit Ende 2021 sind damit nicht aufzufangen. Es bleibt die Frage: Wie kann dieses Problem aufgelöst werden? Eine stärkere Beteiligung der Länder wäre eine Variante.
Denn die Finanzierung der Investitionskosten für Krankenhäuser ist gesetzlich den Bundesländern auferlegt. Allerdings lässt die finanzielle Unterstützung der Krankenhausprojekte durch die Länder seit geraumer Zeit zu wünschen übrig.
Dies zeigt sich in einer bemerkenswerten Abnahme der Investitionsbeteiligung der Länder, die von 25 Prozent im Jahr 1972 auf lediglich etwa 3 Prozent im Jahr 2020 gesunken ist.
Verlierer auf allen Seiten?
Das Dilemma, das sich einerseits aus der begrenzten Erhöhung der Einnahmenseite bei den Krankenhäusern und andererseits den enormen Kostensteigerungen auf der Dienstleisterseite ergibt, wird sich also nur schwer auflösen lassen.
Ein Absenken der Qualität und Menge der Textilversorgung ist nicht im Sinne einer hygienischen Versorgung der Patienten und des Personals und damit undenkbar. Eine Weitergabe der explodierenden Kosten ist für die textilen Dienstleister oft eine Überlebensfrage.
Die Krankenhäuser sind ebenso wie die Dienstleister nicht in der Lage, dieses Dilemma zu lösen. Andere Lösungen als eine externe Wäscheversorgung würden die Krankenhäuser noch teurer bezahlen müssen. Es scheint, als ob die Kostenexplosion aktuell nur Verlierer kennt. Das System der Krankenhausfinanzierung stößt an seine Grenzen.
Hintergrundinfos: Um die tatsächlichen Kostenentwicklungen der Krankenhäuser zu ermitteln, wurde das Statistische Bundesamt beauftragt, jährlich einen Orientierungswert zu berechnen. Er spiegelt die Personal- und Sachkostenentwicklungen im Krankenhausbereich wider und wird zum 30. September eines Jahres veröffentlicht (Quelle: Bundesgesundheitsministerium).
Der nach § 10 Absatz 6 Satz 1 KHEntgG vom Statistischen Bundesamt am 29. September 2023 veröffentlichte Orientierungswert für das Jahr 2024 beträgt 6,95 Prozent. Die im Bundesanzeiger am 15. September 023 veröffentlichte Veränderungsrate nach § 71 Absatz 3 SGB V für das Jahr 2024 beträgt 4,22 Prozent. Nach § 10 Absatz 6 Satz 3 KHEntgG ermitteln die Vertragsparteien die Differenz zwischen den entsprechenden Werten und vereinbaren den Veränderungswert gemäß § 9 Absatz 1b Satz 1 KHEntgG. Der Veränderungswert nach § 9 Absatz 1b Satz 1 KHEntgG für das Jahr 2024 beträgt 5,13 Prozent (Quelle: Krankenhausentgeldgesetz).