Textilservice
Um die Kosten­ent­wick­lung im Wäsche­rei- und Textil­ser­vice anhand von Zahlen darzu­stel­len, hat der Branchen­ver­band DTV den Kosten­in­dex Textil­ser­vice entwi­ckelt Bild: DTV

Beson­ders im Textil­ser­vice sind die Kosten in den vergan­ge­nen Jahren deutlich über der allge­mei­nen Infla­ti­ons­rate angestie­gen.

Der Kosten­in­dex für den Textil­ser­vice, basie­rend auf Daten des Statis­ti­schen Bundes­am­tes, verzeich­nete einen Anstieg von 102 auf 126 Index­punkte zwischen Ende 2021 und März 2024.

Um die Kosten­ent­wick­lung im Wäsche­rei- und Textil­ser­vice anhand von Zahlen darzu­stel­len, hat der Branchen­ver­band DTV den Kosten­in­dex Textil­ser­vice entwi­ckelt. Dieser basiert auf Daten und Indizes der Statis­ti­schen Ämter. Eine unabhän­gige Exper­ten­kom­mis­sion hat erarbei­tet, welchen Einfluss die einzel­nen Kosten­fak­to­ren in der Branche auf die Gesamt­kos­ten haben.

Das hieraus erarbei­tete Wägungs­schema zeigt die Kosten­ver­tei­lung inner­halb der Textil­ser­vice-Branche auf und dient als Grund­lage für die Berech­nung des Kosten­in­de­xes.

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Grafik Wägungs­schema Bild: DTV

Arbeits­kos­ten haben kräftig zugelegt

Die Textil­ser­vice-Branche ist eine sehr perso­nal­in­ten­sive Branche. Dementspre­chend überrascht es nicht, dass die Kosten für Perso­nal circa 45 Prozent der Gesamt­kos­ten entspre­chen. Im DTV-Kosten­in­dex dient der intex-Tarif­ver­trag und die TATEX-Tarif­emp­feh­lung als Indika­to­ren für die Berech­nung der Perso­nal­kos­ten. Diese spiegeln die Lohnent­wick­lung für den Großteil der Branche wieder.

Durch Infla­ti­ons­aus­gleichs­prä­mien und Lohner­hö­hun­gen in der Branche, nicht zuletzt durch den gesetz­li­chen Mindest­lohn getrie­ben, sind die Perso­nal­kos­ten in den vergan­ge­nen Jahren schnell gestie­gen.

Der Teilin­dex Perso­nal­kos­ten insge­samt stieg von 100 Punkten Ende 2021 auf 117 Punkte im März 2024. Dies ist gleich­be­deu­tend mit einer Lohnkos­ten­stei­gung von 17 Prozent inner­halb von weniger als 3 Jahren. Weitere Perso­nal­kos­ten­stei­ge­run­gen sind zudem spätes­tens für das Jahr 2025 zu erwar­ten.

Auch Texti­lien werden teurer

Die zweit­größte Position (22 Prozent) im Wägungs­schema des Kosten­in­dex haben die Kosten für Texti­lien inne. Als Indika­to­ren für die Kosten­ent­wick­lung in diesem Bereich werden die Erzeu­ger- und Einfuhr­preise für Berufs­be­klei­dung, die Erzeu­ger­preise für konfek­tio­nierte Texti­lien (ohne Beklei­dung), sowie die Einfuhr­preise für Heim- und Haustex­ti­lien verwen­det.

Der Teilin­dex Texti­lien ist von Dezem­ber 2021 bis März 2024 um 14 Punkte gestie­gen und erreichte seinen vorläu­fi­gen Höhepunkt erst im Februar 2024.

Energie­kos­ten weiter­hin auf Rekord­ni­veau

Die dritt­größte Position im Wägungs­schema (15 Prozent) sind die Energie­kos­ten (inklu­sive Kraft­stoffe). Hierzu gehören die Kosten für Strom, leich­tes Heizöl, Kraft­stoffe sowie Gas.

Als Indika­to­ren für die Kosten­ent­wick­lung für Strom und leich­tes Heizöl werden jeweils die Erzeu­ger­preise für Gewerbe heran­ge­zo­gen, für Gas die Erzeu­ger­preise für Indus­trie für Verbrauch ab 11.630 MWh/Jahr. Indika­tor für die Entwick­lung für Kraft­stoffe ist die Kosten­ent­wick­lung von Diesel, da es der haupt­säch­lich in der Branche genutzte Kraft­stoff ist.

Obwohl Energie im Wägungs­schema ledig­lich 15 Prozent einnimmt, war diese Kosten­po­si­tion haupt­ver­ant­wort­lich für die Kosten­ex­plo­sion in der Branche in den vergan­ge­nen Jahren. Der Krieg in der Ukraine war dabei Auslö­ser für eine scharfe Berg- und später auch Talfahrt der Energie­kos­ten. Der Teilin­dex Energie stieg von knapp 113 Punkten Ende 2021 auf seinen bishe­ri­gen Höchst­stand von 182 Punkten im Oktober 2022.

Im März 2024 betrug der Index immer noch 139 Punkte. Die unzurei­chende energie­po­li­ti­sche Koordi­na­tion von Ausstieg aus bekann­ten und vorhan­de­nen Energie­quel­len einer­seits und Aufbau der erneu­er­ba­ren Energie­ver­sor­gung anderer­seits führen dazu, dass auch in den kommen­den Jahren mit signi­fi­kant höher liegen­den Strom­prei­sen zu rechnen ist als noch vor der Energie­krise.

Deutsch­lands Energie­wende wird auf abseh­bare Zeit nicht zu Entlas­tun­gen bei den Energie­prei­sen führen. Die Volati­li­tät der Energie­preise wird abgemil­dert erhal­ten bleiben, aber auf einem höherem Preis­so­ckel statt­fin­den.

Auch für die weite­ren Positio­nen im Wägungs­schema Abschrei­bun­gen (8 Prozent), Chemi­ka­lien (3 Prozent), Wasser (2 Prozent), Finan­zie­rungs­kos­ten (2 Prozent) sowie sonstige Kosten (3 Prozent) werden Indexe der statis­ti­schen Ämter und Insti­tu­tio­nen verwen­det.

Insbe­son­dere die Finan­zie­rungs­kos­ten sind seit Ende der Niedrig­zins­po­li­tik enorm gestie­gen, sodass die Aufnahme von Kredi­ten mit deutlich höheren Kosten verbun­den ist als noch zuvor.

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Grafik Kosten­in­dex Bild: DTV

Keine Entspan­nung in Sicht

Mit einer kurz- oder mittel­fris­ti­gen Entspan­nung der Kosten­si­tua­tion ist nicht zu rechnen. Der Branchen­ver­band DTV erwar­tet in den kommen­den Monaten kein Ende der Kostpreis­stei­ge­run­gen in den zentra­len Berei­chen Perso­nal, Texti­lien und Energie. 2024 und auch 2025 werden die Kosten für die Textil­ser­vice Branche daher alle Voraus­sicht nach weiter anstei­gen.

Nur begrenz­ter Spiel­raum im Gesund­heits­we­sen

Während es für die Textil­ser­vice­be­triebe zwar schwer ist, Preis­stei­ge­run­gen an ihre Kunden weiter­zu­ge­ben, ist es für Kranken­häu­ser nahezu unmög­lich. Denn die Kranken­haus­ent­gelte in Deutsch­land werden durch eine Mischung aus staat­li­chen Verhand­lun­gen und Abstim­mun­gen zwischen verschie­de­nen Akteu­ren festge­legt.

Dabei hat der sogenannte Landes­ba­sis­fall­wert vorran­gig den Zweck, die erwar­tete allge­meine Kosten­ent­wick­lung im DRG-System zu berück­sich­ti­gen.

Der Landes­ba­sis­fall­wert ist der Basis­preis für die einzel­nen DRG-Leistun­gen. Jährlich verein­ba­ren die betei­lig­ten Parteien auf Landes­ebene, zu denen die Kranken­haus­ge­sell­schaf­ten und die Kranken­kas­sen­ver­bände gehören, den Landes­ba­sis­fall­wert für das kommende Jahr.

Die Verän­de­rung des Landes­ba­sis­fall­werts wird im Vergleich zum Vorjahr durch eine Obergrenze limitiert, die sich auf die Entwick­lung des Verän­de­rungs­werts gemäß § 9 Absatz 1b Satz 1 des Kranken­haus­ent­gelt­ge­set­zes stützt.

Der Verän­de­rungs­wert – also die Obergrenze – für das Jahr 2024 beträgt 5,13 Prozent und wurde am 26. Oktober 2023 vom GKV-Spitzen­ver­band, dem Verband der Priva­ten Kranken­ver­si­che­rung und der Deutschen Kranken­haus­ge­sell­schaft verein­bart.

Wie könnten Lösungs­an­sätze ausse­hen?

Die Einnah­men­seite der Kranken­häu­ser ist augen­schein­lich limitiert. Die hohen Kosten­stei­ge­run­gen seit Ende 2021 sind damit nicht aufzu­fan­gen. Es bleibt die Frage: Wie kann dieses Problem aufge­löst werden? Eine stärkere Betei­li­gung der Länder wäre eine Variante.

Denn die Finan­zie­rung der Inves­ti­ti­ons­kos­ten für Kranken­häu­ser ist gesetz­lich den Bundes­län­dern aufer­legt. Aller­dings lässt die finan­zi­elle Unter­stüt­zung der Kranken­haus­pro­jekte durch die Länder seit gerau­mer Zeit zu wünschen übrig.

Dies zeigt sich in einer bemer­kens­wer­ten Abnahme der Inves­ti­ti­ons­be­tei­li­gung der Länder, die von 25 Prozent im Jahr 1972 auf ledig­lich etwa 3 Prozent im Jahr 2020 gesun­ken ist.

Verlie­rer auf allen Seiten?

Das Dilemma, das sich einer­seits aus der begrenz­ten Erhöhung der Einnah­men­seite bei den Kranken­häu­sern und anderer­seits den enormen Kosten­stei­ge­run­gen auf der Dienst­leis­ter­seite ergibt, wird sich also nur schwer auflö­sen lassen.

Ein Absen­ken der Quali­tät und Menge der Textil­ver­sor­gung ist nicht im Sinne einer hygie­ni­schen Versor­gung der Patien­ten und des Perso­nals und damit undenk­bar. Eine Weiter­gabe der explo­die­ren­den Kosten ist für die texti­len Dienst­leis­ter oft eine Überle­bens­frage.

Die Kranken­häu­ser sind ebenso wie die Dienst­leis­ter nicht in der Lage, dieses Dilemma zu lösen. Andere Lösun­gen als eine externe Wäsche­ver­sor­gung würden die Kranken­häu­ser noch teurer bezah­len müssen. Es scheint, als ob die Kosten­ex­plo­sion aktuell nur Verlie­rer kennt. Das System der Kranken­haus­fi­nan­zie­rung stößt an seine Grenzen.

Hinter­grund­in­fos: Um die tatsäch­li­chen Kosten­ent­wick­lun­gen der Kranken­häu­ser zu ermit­teln, wurde das Statis­ti­sche Bundes­amt beauf­tragt, jährlich einen Orien­tie­rungs­wert zu berech­nen. Er spiegelt die Perso­nal- und Sachkos­ten­ent­wick­lun­gen im Kranken­haus­be­reich wider und wird zum 30. Septem­ber eines Jahres veröf­fent­licht (Quelle: Bundes­ge­sund­heits­mi­nis­te­rium).

Der nach § 10 Absatz 6 Satz 1 KHEntgG vom Statis­ti­schen Bundes­amt am 29. Septem­ber 2023 veröf­fent­lichte Orien­tie­rungs­wert für das Jahr 2024 beträgt 6,95 Prozent. Die im Bundes­an­zei­ger am 15. Septem­ber 023 veröf­fent­lichte Verän­de­rungs­rate nach § 71 Absatz 3 SGB V für das Jahr 2024 beträgt 4,22 Prozent. Nach § 10 Absatz 6 Satz 3 KHEntgG ermit­teln die Vertrags­par­teien die Diffe­renz zwischen den entspre­chen­den Werten und verein­ba­ren den Verän­de­rungs­wert gemäß § 9 Absatz 1b Satz 1 KHEntgG. Der Verän­de­rungs­wert nach § 9 Absatz 1b Satz 1 KHEntgG für das Jahr 2024 beträgt 5,13 Prozent (Quelle: Kranken­haus­ent­geld­ge­setz).