Reza Moeni, Michael Schanz und Alexander Meyerhöfer
(v.l.) Reza Moeini, Michael Schanz und Alexan­der Meyhö­fer sprechen über die spezia­li­sierte Wundver­sor­gung im Sinne der HKP-Richt­li­nie.

Spezia­li­sierte Wundver­sor­gung: Zum Hinter­grund

Die aktuelle Situa­tion in der Wundver­sor­gung ist durch heraus­for­dernde Verän­de­run­gen gekenn­zeich­net. Neben der beabsich­tig­ten Neuord­nung der Erstat­tungs­pra­xis für Verband­mit­tel wurden vom Gesetz­ge­ber auch die Struk­tu­ren in der Erbrin­gung von Leistun­gen zur Versor­gung von chroni­schen und schwer heilen­den Wunden über § 37 Absatz 7 SGB V (Häusli­che Kranken­pflege) neu aufge­stellt.

Zum 1. Januar 2022 hat der Gemein­same Bundes­aus­schuss (G‑BA) als höchs­tes Gremium der Selbst­ver­wal­tung im deutschen Gesund­heits­we­sen die Rahmen­emp­feh­lung nach § 132a Absatz 1 SGB V vorge­ge­ben, nach denen sich seither die Quali­täts­an­for­de­run­gen zur Behand­lung von chroni­schen Wunden und die Krite­rien für die Eignung von Pflege­diens­ten und Wundzen­tren richten, die sich in spezia­li­sier­ten Pflege­diens­ten oder Einrich­tun­gen ausschließ­lich mit der Behand­lung von Wunden beschäf­ti­gen.

Reza Moeini und Alexan­der Meyhö­fer sind Pioniere in diesem Bereich. Im Rahmen der diesjäh­ri­gen Winter­aka­de­mie standen beide Entre­pre­neure der Rechts­de­pe­sche zum Inter­view zur Verfü­gung. Das Gespräch führte Michael Schanz.

Dekubitus
In der Winter­aka­de­mie 2025 klärt Prof. Dr. Volker Gross­kopf über recht­li­che Fallstri­cke bei der Dekubi­tus­pro­phy­laxe auf. Bild: Philip Schmitz

Prakti­ker im Inter­view

Rechts­de­pe­sche: Herr Meyhö­fer, Sie haben das erste anerkannte Wundzen­trum im rhein­land-pfälzi­schen Neuwied gegrün­det. Was genau macht Ihre Tätig­keit aus?

Alexan­der Meyhö­fer: Bisher haben wir mit „BeFaMed, Ihr Wundex­perte“ als Homeca­rer ledig­lich eine herstel­ler­neu­trale Wundbe­ra­tung durch­ge­führt und hierduch die Patien­ten sowie die die Fachkreise bei der Durch­füh­rung der Wundver­sor­gung unter­stützt. Durch die gesetz­li­chen Änderun­gen ist es uns nun mit den SEWUmed Wundzen­tren möglich gewor­den den nächs­ten Schritt zu gehen.

Rechts­de­pe­sche: Was genau verbirgt sich hinter diesem weite­ren Schritt?

Meyhö­fer: Durch die neue Änderung der HKP-Richt­li­nie ist es jetzt möglich hochspe­zia­li­sierte Thera­pie am Patien­ten umzuset­zen. Hier arbei­ten wir mit spezia­li­sier­ten Fachkräf­ten zusam­men, die alle nach den stren­gen Anfor­de­run­gen der HKP-Vorga­ben ausge­bil­det worden sind und den Einsatz innova­ti­ver Behand­lungs­me­tho­den beherr­schen. Das heißt: über die Beratung hinaus setzen wir mit einem Topteam nun auch hochwer­tige Thera­pien um.

Rechts­de­pe­sche: Wie aufwen­dig war denn die Gründung des Wundzen­trums?

Meyhö­fer: Wir wurden auf der Winter­aka­de­mie im Jahr 2024 auf Reza Moeinis Konzept von PROCARE aufmerk­sam. PROCARE unter­stützt spezia­li­sierte Pflege­dienste und Wundzen­tren bei der Umset­zung des Vorha­bens und beglei­tet uns von Anfang an in allen Arbeits­pha­sen.

Als regio­na­ler Anbie­ter war für uns das Konzept der PROCARE eine große Hilfe. Wir konnten vorge­zeich­nete Wege beschrei­ten, so dass sich unser Aufwand bei der Gründung im Rahmen hielt. PROCARE bietet aber nicht nur prakti­sche Unter­stüt­zung, sondern auch wertvolle Schulun­gen und fortlau­fende Betreu­ung. Dadurch konnten wir unsere Dienst­leis­tun­gen deutlich effizi­en­ter und patien­ten­ori­en­tier­ter gestal­ten.

Rechts­de­pe­sche: Lieber Herr Moeini, das hört sich inter­es­sant an. Was genau zeich­net denn Ihr Konzept aus?

Reza Moeini: Die PROCARE Wundzen­tren GmbH betreibt spezia­li­sierte Pflege­dienste in Deutsch­land. Einer­seits leiten wir unsere eigenen Zentren unter dem Namen PROCARE. Anderer­seits unter­stüt­zen wir auch bestehende Wundzen­tren und neue Projekte bei der Umset­zung der HKP-Richt­li­nie, um ihnen den Einstieg in die neue Form der Leistungs­er­brin­gung zu erleich­tern.

Unsere Exper­tise ermög­licht es uns, maßge­schnei­derte Lösun­gen anzubie­ten und sicher­zu­stel­len, dass alle Anfor­de­run­gen effizi­ent erfüllt werden. Darüber hinaus legen wir großen Wert auf konti­nu­ier­li­che Weiter­bil­dung und Quali­täts­si­che­rung, um den höchs­ten Pflege­stan­dards auf aktuel­lem Niveau gerecht zu werden.

Rechts­de­pe­sche: Wie sieht denn die Unter­stüt­zung für neue Vorha­ben im Detail aus?

Moeini: Kurz zusam­men­ge­fasst stellen wir unseren Partnern ein umfas­sen­des und zerti­fi­zier­tes Versor­gungs­kon­zept zur Verfü­gung. Wir beglei­ten und unter­stüt­zen die Verhand­lun­gen mit den Kranken­kas­sen und helfen bei der Weiter­bil­dung der Mitar­bei­ter. Darüber hinaus bieten wir ein Online-Aufklä­rungs­tool, mit dem wir Patien­ten über die Thera­pie­mög­lich­kei­ten infor­mie­ren und auf unser Versor­gungs­kon­zept aufmerk­sam machen. Zudem haben wir eine separate Software­lö­sung entwi­ckelt, die genau auf die Bedürf­nisse der Wundver­sor­gung eingeht. Diese umfas­sende Unter­stüt­zung ermög­licht es unseren Partnern eine quali­ta­tiv hochwer­tige Wundver­sor­gung zu garan­tie­ren und die Patien­ten­ver­sor­gung auf ein neues Niveau zu heben.

Rechts­de­pe­sche: Welche Rolle spielt dabei die Software von PROCARE?

Moeini: Die Software ist das zentrale Binde­glied im Behand­lungs­ge­sche­hen. Das Einzig­ar­tige hieran ist, dass wir sie spezi­ell für die Wundver­sor­gung entwi­ckelt haben. Aber nicht nur die Wunddo­ku­men­ta­tion spielt hier eine Rolle, sondern mit Praxis­Con­nect und Teleme­di­zin ist auch die Einbin­dung der behan­deln­den Ärzte in Echtzeit gelun­gen. Diese Integra­tion ermög­licht eine nahtlose Kommu­ni­ka­tion und Zusam­men­ar­beit zwischen Pflege­diens­ten und Ärzten, wodurch die Behand­lungs­qua­li­tät und Effizi­enz gestei­gert werden. Zudem erleich­tert die Software die konti­nu­ier­li­che Überwa­chung und Anpas­sung der Wundbe­hand­lung, was zu besse­ren Heilungs­er­geb­nis­sen für die Patien­ten führt.

Rechts­de­pe­sche: Herr Meyhö­fer, welche Erfah­rung haben Sie den in der Praxis mit der Software gemacht?

Meyhö­fer: Wir haben mit dem System Praxis­Con­nect und den teleme­di­zi­ni­schen Möglich­kei­ten eine maximale Trans­pa­renz mit den behan­deln­den Ärzten herge­stellt. Somit arbei­tet nicht jeder für sich, sondern wir arbei­ten alle gemein­sam. Die geschaf­fene Trans­pa­renz bringt eine ganz neue Dynamik in die inter­dis­zi­pli­näre Thera­pie­ge­stal­tung.

Rechts­de­pe­sche: Das wirkt sich doch aus bestimmt positiv auf das Heilungs­ge­sche­hen aus, oder?

Meyhö­fer: Wir können jetzt wesent­lich schnel­ler auf Änderun­gen reagie­ren. Durch Gefäß­mes­sun­gen oder Keimbe­las­tungs­tests, die fest zu unserem Versor­gungs­kon­zept gehören, kann die passende Thera­pie direkt mit den Ärzten koordi­niert werden. Zudem bieten uns moderne Metho­den wie die Negative Pressure Wound Therapy (deutsch: Unter­druck­unt­ge­stützte Wundthe­ra­pie) und die innova­tive Kaltplas­ma­the­ra­pie weitere ausge­zeich­nete Möglich­kei­ten. Diese fortschritt­li­chen Behand­lungs­an­sätze ermög­li­chen – in enger Abstim­mung mit den Ärzten – eine erheb­li­che Verbes­se­rung der Heilungs­chan­cen.

Rechts­de­pe­sche: Wundzen­tren gibt es ja schon seit länge­rer Zeit. Was hat PROCARE bewogen sich nun im Bereich „Wundzen­tren“ zu engagie­ren?

Moeini: Das bisher angewen­dete Konzept der Finan­zie­rung von Wundzen­tren über die verord­ne­ten Materia­lien war für uns keine Option. Durch die neuen gesetz­li­chen Änderun­gen ist es uns nun möglich die Thera­pie in den Vorder­grund zu stellen. Damit bewegen wir uns von der Wundver­sor­gung hin zur Wundhei­lung. Diese Chance der Struk­tur­ver­än­de­rung nutzen wir aus voller Überzeu­gung.

Rechts­de­pe­sche: Wie sehen die Planun­gen von PROCARE in der Zukunft aus?

Moeini: Wir sind gerade in den Planun­gen einiger neuen Zentren in Deutsch­land und haben viele Anfra­gen vorlie­gen, die wir aktuell prüfen. Aktuell sehen wir das die verän­der­ten Struk­tu­ren Früchte tragen und große Erfolge im Bereich der Wundhei­lung bewir­ken. Mit den gewon­ne­nen Erkennt­nis­sen sind wir mit den Kosten­trä­gern und Ärzten in einem perma­nen­ten Austausch und freuen uns sehr über die positi­ven Rückmel­dun­gen. Ich bin mir sicher, dass wir in den kommen­den Jahren einen großen Anteil zur Verbes­se­rung der Versor­gung­struk­tu­ren beitra­gen können. Und darauf freue ich mich!

Rechts­de­pe­sche: Sehr geehrte Herren, ich bedanke mich für das aufschluss­rei­che Gespräch.