Nachdem die Wähler ihr Kreuz gemacht haben, können sie die roten Briefumschläge kostenlos zurücksenden. Spätestens am 31. Mai 2017 muss der rote Umschlag mit dem angekreuzten Stimmzettel wieder bei dem jeweiligen Sozialversicherungsträger eingehen. Für Mitglieder der BARMER findet aufgrund der Fusion von BARMER GEK und Deutscher BKK zum 1. Januar 2017 ein späterer Wahltermin statt. BARMER-Mitglieder erhalten die Wahlunterlagen Anfang September 2017. Die Frist endet für sie am 4. Oktober 2017.
Die Sozialwahl findet alle sechs Jahre als Briefwahl statt. Mit ihr entscheiden Versicherte der gesetzlichen Renten‑, Kranken- und Unfallversicherung über ihre Vertretung im Verwaltungsrat der Krankenkassen beziehungsweise in der Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund.
Jeder kann sich zur Wahl aufstellen lassen, braucht aber Unterstützer
Dazu erklärte Prof. Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender des Gemeinsamen Bundesausschusses (G‑BA): „Die Sozialwahl ist für die Versicherten das wichtigste Instrument, die Ausgestaltung der Sozialversicherung zu beeinflussen. Sie ist unverzichtbarer Bestandteil unseres Sozialsystems, das vom Grundgedanken der Selbstverwaltung getragen wird.“
Es gibt aber auch viele kritische Stimmen zur Sozialwahl, denn eigentlich weiß keiner so genau, wer da eigentlich wen wofür wählt. Im Grundsatz kann sich jeder für die Wahl aufstellen lassen, allerdings muss er dafür 2.000 Unterstützerunterschriften vorweisen. So kommt es, dass die meisten Kandidaten von den Gewerkschaften und aus den Reihen der Arbeitgeber ernannt werden.
Legitimationsdefizit und Demokratiedefizit
Wofür die Kandidaten stehen, kann man in Veröffentlichungen vor der Wahl nachlesen, einen richtigen Wahlkampf, gar eine öffentliche Debatte mit den Kandidaten gibt es aber nicht. Im übrigen wählt man auch nicht einzelne Personen, sondern eine Liste. Wer warum nominiert wird und auf welchem Listenplatz er landet, bleibt intransparent. Auch ist unklar, wie lange die Kandidaten schon in dem Gremium sitzen und was sie bereits erreicht haben.
Von einem richtigen Legitimationsdefizit und einem Demokratiedefizit sprechen Kritiker im Fall der sogenannten Friedenswahl. Von den 230 Krankenkassen und Rentenversicherungsträgern Deutschlands stellen nur 9 Kandidaten zu einer echten Wahl auf, das heisst es gibt mehr Kandidaten als Plätze im Gremium zur Verfügung stehen. Der Rest stellt ebenso viele Kandidaten wie Sitze im Gremium auf, die dann automatisch als gewählt gelten. Diese Praxis verfolgt zum Beispiel die AOK, ein wahrlich großer Player im Krankenversicherungssystem. Gedeckt wird dieses Vorgehen durch das Sozialgesetzbuch, in dem die Friedenswahl als Option vorgeschlagen wird.
Es bedürfte also Reformen
Die Gremien, über die bei der Sozialwahl entschieden wird, haben viel zu sagen. Krankenkassen und Rentenversicherung sind in Deutschland in Selbstverwaltung organisiert. Die sogenannten Vertreterversammlungen bestimmen, wer Chef ist bei den Krankenkassen und der Rentenversicherung und wie viel dort verdient wird. Sie entscheiden, welche Rehabilitationsmaßnahmen eine Unfall- oder Krankenkasse übernimmt. Außerdem beraten sie, wer über Patientenbeschwerden entscheidet, ob also bspw. eine Kur zurecht verweigert wurde.
Es bedürfte also Reformen, was von der Politik – der Großen Koalition aus CDU und SPD – auch gesehen und angeregt wurde. Doch auf Druck der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände verliefen die Bemühungen im Sande. Die Bundesbeauftragte für die Sozialwahlen, Rita Pawelski (CDU), ist enttäuscht und gibt gegenüber der ÄrzteZeitung zu Protokoll, dass man die Sozialwahl eigentlich nicht Wahl nennen dürfte.
Quelle: vdek, G‑BA, Wikipedia, Deutschlandfunk, noz.de, ÄrzteZeitung, NDR