Überfüllte Notauf­nah­men und gleich­zei­tig zu wenig Perso­nal, das den zahlrei­chen Patien­ten­fäl­len gerecht werden kann – dies ist ein bereits bekann­tes und viel disku­tier­tes Problem. Ein Lösungs­an­satz sieht der Vorstands­vor­sti­zende der Kassen­ärzt­li­chen Bundes­ver­ei­ni­gung (KBV), Dr. Andreas Gassen, offen­bar in der Einfüh­rung einer Notauf­nah­me­ge­bühr. Da dieser Ansatz bereits für Wider­stand gesorgt hat, hat Gassen in einer Presse­mit­tei­lung erneut Stellung bezogen.

Gassen: „Wir wollen Notfall­pa­ti­en­ten nicht zur Kasse bitten“

„Wir wollen, dass nur Patien­ten mit ernsten Erkran­kun­gen, zum Beispiel bei Verdacht auf einen Herzin­farkt oder Schlag­an­fall, eine Notfall­am­bu­lanz der Kranken­häu­ser aufsu­chen“, betonte Gassen und fügte hinzu: „Aller­dings stellen wir fest, dass immer mehr Menschen selbst tagsüber eine Notfall­am­bu­lanz aufsu­chen, obwohl sie zu einem der rund 148.000 nieder­ge­las­se­nen Ärzte gehen könnten.“

Daher haben die KBV und die Kassen­ärzt­li­chen Verei­ni­gun­gen (KVen) ein Konzept entwi­ckelt, um die Notfall­ver­sor­gung neu zu struk­tu­rie­ren. Darin vorge­se­hen sei vielmehr der Ausbau der Bereit­schafts­dienst­num­mer 116117, die Patien­ten künftig rund um die Uhr anwäh­len können, wenn sie ärztli­che Hilfe benöti­gen. Fachper­so­nal soll dann über die weitere Versor­gung entschei­den und entspre­chend eine Behand­lung in einer Arztpra­xis, in einer Bereit­schafts­dienst­pra­xis oder eben in einem Kranken­haus empfeh­len. Bislang dürfen die KVen den Bereit­schafts­dienst nur abends, nachts und am Wochen­ende anbie­ten. Der Bereit­schafts­dienst ist ein Angebot der KVen und soll Patien­ten als Anlauf­stelle dienen, wenn sie außer­halb der gewöhn­li­chen Öffnungs­zei­ten der Arztpra­xen ärztli­che Hilfe benöti­gen. „Unser Anlie­gen ist es, dass Patien­ten, die krank sind, schnellst­mög­lich die richtige Versor­gung erhal­ten. Unser Anlie­gen ist es nicht, Notfall­pa­ti­en­ten zur Kassen zu bitten“, fügte Gassen seinem Vorschlag hinzu.

„Vor dem Hinter­grund, dass die Ärzte in Praxen und Kranken­häu­sern bereits jetzt am Limit sind, bedarf es dringend einer solchen Lösung“, erklärt auch der stell­ver­tre­tende KBV-Vorstands­vor­sit­zende Dr. Stephan Hofmeis­ter. Eine Gebühr solle nur die letzte Lösung sein und dann vor allem dieje­ni­gen Patien­ten betref­fen, „die weiter­hin die Notfall­auf­nah­men der Kranken­häu­ser aufsu­chen, wohlwis­send, dass sie zu einem nieder­ge­las­se­nen Arzt gehen könnten“, so KBV-Chef Gassen weiter.

DKG: „Eine solche Straf­ge­bühr ist aus unserer Sicht schlicht falsch“

Bei der Deutschen Kranken­haus­ge­sell­schaft (DKG) ist dieser Vorschlag auf deutli­che Ableh­nung gesto­ßen. Kritisch sieht DKG-Haupt­ge­schäfts­füh­rer Georg Baum vor allem, dass eine Abgren­zung ab wann es sich um einen Notfall handelt, oftmals äußerst schwie­rig sei. „Ein Patient entschei­det aus seiner subjek­ti­ven Wahrneh­mung heraus und seine persön­li­che Betrof­fen­heit kann durch­aus so sein, dass er sich als Notfall sieht, ohne nach rein fachli­chen Gesichts­punk­ten tatsäch­lich eine Notfall zu sein. Hier dann aber eine Gebühr wegen fälsch­li­cher Nutzung einer Notfall­am­bu­lanz zu erheben, wäre mehr als zweifel­haft“, stellte Baum klar. Es bestehe zudem die Gefahr, dass gerade sozial schwä­chere Menschen die Notauf­nahme nicht mehr besuchen, um keine Gebühr zahlen zu müssen.

Grund­sätz­lich bestehe aber durch­aus Reform­be­darf in der ambulan­ten Notfall­ver­sor­gung, stellt die DKG klar. Dazu sollte vor allem die Koope­ra­tion zwischen nieder­ge­las­se­nen Ärzten und Kranken­häu­sern ausge­baut werden. Zudem merkte Baum an, dass das Angebot des nieder­ge­las­se­nen Bereichs nicht ausrei­chend sei und die KVen an dieser Stelle zunächst einmal ihrem Sicher­stel­lungs­auf­trag gerecht werden müssten.

Quelle: DKG, KBV