Überfüllte Notaufnahmen und gleichzeitig zu wenig Personal, das den zahlreichen Patientenfällen gerecht werden kann – dies ist ein bereits bekanntes und viel diskutiertes Problem. Ein Lösungsansatz sieht der Vorstandsvorstizende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Andreas Gassen, offenbar in der Einführung einer Notaufnahmegebühr. Da dieser Ansatz bereits für Widerstand gesorgt hat, hat Gassen in einer Pressemitteilung erneut Stellung bezogen.
Gassen: „Wir wollen Notfallpatienten nicht zur Kasse bitten“
„Wir wollen, dass nur Patienten mit ernsten Erkrankungen, zum Beispiel bei Verdacht auf einen Herzinfarkt oder Schlaganfall, eine Notfallambulanz der Krankenhäuser aufsuchen“, betonte Gassen und fügte hinzu: „Allerdings stellen wir fest, dass immer mehr Menschen selbst tagsüber eine Notfallambulanz aufsuchen, obwohl sie zu einem der rund 148.000 niedergelassenen Ärzte gehen könnten.“
Daher haben die KBV und die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) ein Konzept entwickelt, um die Notfallversorgung neu zu strukturieren. Darin vorgesehen sei vielmehr der Ausbau der Bereitschaftsdienstnummer 116117, die Patienten künftig rund um die Uhr anwählen können, wenn sie ärztliche Hilfe benötigen. Fachpersonal soll dann über die weitere Versorgung entscheiden und entsprechend eine Behandlung in einer Arztpraxis, in einer Bereitschaftsdienstpraxis oder eben in einem Krankenhaus empfehlen. Bislang dürfen die KVen den Bereitschaftsdienst nur abends, nachts und am Wochenende anbieten. Der Bereitschaftsdienst ist ein Angebot der KVen und soll Patienten als Anlaufstelle dienen, wenn sie außerhalb der gewöhnlichen Öffnungszeiten der Arztpraxen ärztliche Hilfe benötigen. „Unser Anliegen ist es, dass Patienten, die krank sind, schnellstmöglich die richtige Versorgung erhalten. Unser Anliegen ist es nicht, Notfallpatienten zur Kassen zu bitten“, fügte Gassen seinem Vorschlag hinzu.
„Vor dem Hintergrund, dass die Ärzte in Praxen und Krankenhäusern bereits jetzt am Limit sind, bedarf es dringend einer solchen Lösung“, erklärt auch der stellvertretende KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Stephan Hofmeister. Eine Gebühr solle nur die letzte Lösung sein und dann vor allem diejenigen Patienten betreffen, „die weiterhin die Notfallaufnahmen der Krankenhäuser aufsuchen, wohlwissend, dass sie zu einem niedergelassenen Arzt gehen könnten“, so KBV-Chef Gassen weiter.
DKG: „Eine solche Strafgebühr ist aus unserer Sicht schlicht falsch“
Bei der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) ist dieser Vorschlag auf deutliche Ablehnung gestoßen. Kritisch sieht DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum vor allem, dass eine Abgrenzung ab wann es sich um einen Notfall handelt, oftmals äußerst schwierig sei. „Ein Patient entscheidet aus seiner subjektiven Wahrnehmung heraus und seine persönliche Betroffenheit kann durchaus so sein, dass er sich als Notfall sieht, ohne nach rein fachlichen Gesichtspunkten tatsächlich eine Notfall zu sein. Hier dann aber eine Gebühr wegen fälschlicher Nutzung einer Notfallambulanz zu erheben, wäre mehr als zweifelhaft“, stellte Baum klar. Es bestehe zudem die Gefahr, dass gerade sozial schwächere Menschen die Notaufnahme nicht mehr besuchen, um keine Gebühr zahlen zu müssen.
Grundsätzlich bestehe aber durchaus Reformbedarf in der ambulanten Notfallversorgung, stellt die DKG klar. Dazu sollte vor allem die Kooperation zwischen niedergelassenen Ärzten und Krankenhäusern ausgebaut werden. Zudem merkte Baum an, dass das Angebot des niedergelassenen Bereichs nicht ausreichend sei und die KVen an dieser Stelle zunächst einmal ihrem Sicherstellungsauftrag gerecht werden müssten.
Quelle: DKG, KBV