Die ersten Beitragsbescheide der Pflegekammer Niedersachsen, die Anfang Dezember an die Kammermitglieder rausgingen, sorgten offenbar für viel Furore. Der darin aufgeführte Höchstbetrag von 140 Euro für das (halbe) Jahr 2018, der auf Grundlage eines beispielhaften Jahreseinkommens von 70.000 errechnet wurde, sorgte bei vielen Empfängern des Bescheids für Empörung: kaum eine Pflegekraft beziehe ein Gehalt in der Höhe, so der kritische Konsens. Auch der Zeitpunkt, zu dem die Bescheide versandt wurden – kurz vor Weihnachten – stand unter keinem guten Stern. Hierfür und dafür, dass die Art der Beitragserhebung offenbar als ungerecht empfunden wurde, entschuldigte sich die Kammerpräsidentin, Sandra Mehmecke, in einer Stellungnahme: „Zum einen möchte ich mich in aller Form für den Zeitpunkt der Zustellung der Beitragsbescheide entschuldigen. Es war nicht die Absicht der Kammerversammlung, die ersten Beitragsbescheide kurz vor Weihnachten zu versenden. Geplant war der Versand bereits Anfang November, was sich aufgrund vergaberechtlicher Schwierigkeiten leider verzögert hat“, so Mehmecke. Sie versicherte zudem, dass die Art der Beitragserhebung durch die Kammerversammlung kritisch überprüft werde.
Wer weniger verdient, soll auch weniger zahlen
In einer weiteren vorausgegangenen Mitteilung hatte die Kammerpräsidentin zudem erklärt, dass es der Kammer durchaus bewusst sei, dass „Pflegegehälter leider im Durchschnitt deutlich unter 70.000 Euro pro Jahr liegen“. Als Finanzierungsmodell hat sich die Kammer Niedersachsen für einen prozentualen Beitragssatz entschieden, sodass jedes Mitglied einen Anteil von 0,4 % seines Gehaltes als Kammerjahresbeitrag zahlen muss. „Wer weniger verdient, soll natürlich auch weniger zahlen“, heißt es dazu in der Mitteilung. Per Selbsteinstufung könne jedes Kammermitglied sein Jahresbruttoeinkommen angeben, dann werde der jeweilige Beitragssatz entsprechend dem Einkommen neu berechnet. Bei einem Jahreseinkommen von beispielsweise 30.000 Euro habe man also abzüglich der Werbungskosten einen Jahresbeitrag von 116 Euro an die Kammer zu zahlen (beziehungsweise anteilig 58 Euro für das Jahr 2018).
Stein ins Rollen gebracht
„Pflege bewegt auch ohne Pflegekammer“ lautet der Leitspruch der Online-Petition, die als Reaktion auf die Beitragsbescheide gestartet wurde und mit der man die „Auflösung der Pflegekammer Niedersachsen und die Beendigung der Zwangsmitgliedschaft von Pflegekräften“ erzielen möchte. Nach gerade einmal zwei Wochen hatte die Petition bereits 39.083 Online-Unterschriften zu verzeichnen und hatte ihr Sammelziel von 40.000 Unterschriften nahezu erreicht. Inzwischen (Stand 10.1.2019) ist die Zielmarke mit mehr als 42.000 Unterzeichnenden schon deutlich übertroffen.
Carola Reimann im Gespräch mit Pflegekammer
Seitens des Niedersächsischen Sozial- und Gesundheitsministeriums wurde das Verfahren zur Beitragserhebung ebenfalls kritisiert. Das Versenden kurz vor Weihnachten sei sehr unglücklich gewesen. Vielmehr wäre es ratsam gewesen, als neue Institution für die Interessenvertretung der Pflegenden zunächst einmal Vertrauen aufzubauen, heißt es in der Mitteilung des Ministeriums. „Wir können angesichts eines solchen Anschreibens kurz vor Weihnachten die Aufregung vieler Pflegekräfte verstehen“, so Staatssekretär Heiger Scholz; auch wenn das Verfahren rechtlich nicht zu beanstanden sei. Landessozialministerin Carola Reimann werde nun im Januar mit der Kammer Gespräche führen und für eine Überarbeitung der Beitragsordnung plädieren.
Der Kritik schloss sich auch der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) als bekannter Kammergegner an. Ricarda Hasch, Landesvorsitzende des bpa Niedersachsen, prophezeite, dass der Pflegeberuf ohne Änderung des derzeitigen Pflegekammerkonzeptes noch unattraktiver und die Personalnot noch größer würde.
Als „mehr als nur unsensibel“ bewertete auch die sozialpolitische Sprecherein der FDP-Fraktion Niedersachsen, Sylvia Bruns, den Bescheidversand kurz vor Weihnachten. Sie befürchte, dass womöglich einige Pflegekräfte den Höchstbetrag aus Sorge vor Sanktionen oder wegen mangelnder Sprachkenntniss bezahlt haben, obwohl sie eigentlich einen geringeren Beitragssatz abgeben müssten. In diesem Fall müsse die Kammer für eine Rückerstattung der Gelder sorgen.
Forderung nach fairem Umgang mit Pflegekammer Niedersachsen
Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) Nordwest stand der Pflegekammer positiv bei und forderte einen fairen Umgang mit den ehrenamtlich engagierten Mitgliedern der Kammerversammlung. „Was die Kammer und ihre Mitglieder jetzt brauchen, ist vor allem Unterstützung und eine Willensbekundung aller Akteure, damit der Pflegeberuf seine Entwicklungspotenziale in Niedersachsen entfaltet. Sowohl Kammergegner als auch Kammerbefürworter stehen in der Verantwortung, die notwendigen Informationen zum Kammerbeitrag sachlich richtig darzustellen“, so der Vorsitzende des DBfK Nordwest, Martin Dichter.
Unmut gegenüber dem unsachgemäßen Umgang mit dem Thema äußerte zuletzt auch Sandra Mehmecke selbst in ihrer Stellungnahme. Berechtigte Kritik nehme sie zwar gerne an, doch mitunter rügte sie die unsachliche Kritik in Form von persönlichen Beleidigungen und Verunglimpfungen, wie sie sich in den sozialen Medien ausbreitete.
Quelle: Pflegekammer Niedersachsen, Sozial- und Gesundheitsministerium NDS, bpa, DBfK, FDP NDS