Das Landgericht (LG) Lübeck hat eine Mutter von vier Kindern zu acht Jahren Haft verurteilt. Nachdem die Entscheidung des LG Lübeck (Urteil vom 13. November 2019 – 7a KLs 4/19) gefallen war, hat der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofes die Revision der Angeklagten als unbegründet abgewiesen. Die Entscheidung ist somit rechtskräftig (BGH vom 27. April 2020 – 5 StR 74/20). Tatbestand ist eine schwere Misshandlung vierer Schutzbefohlener (§ 225 Absatz 1 Nummer 1, Absatz 3 Nummer 2 StGB) und Betrug in 17 Fällen, drei davon in Tateinheit mit Urkundenfälschung. Die Angeklagte Mutter nutzte ihre Kinder über Jahre hinweg aus, um sich Geld von den Krankenkassen zu erschleichen.
Kinder zum Sitzen im Rollstuhl gezwungen
Nach Feststellungen des Landgerichts hat die Angeklagte vorgetäuscht, ihre Kinder litten an schweren Krankheiten, die sie zum Sitzen im Rollstuhl zwingen würden. Die eigentlich gesunden Kinder (eines war nach einer schweren Krankheit sogar wieder genesen) saßen in der Schule gezwungenermaßen jahrelang im Rollstuhl. Den Ärzten schilderte die Mutter erfundene Symptome. Lehrern und Erziehern log sie über Jahre die Krankheit ihrer Kinder vor, dabei fälschte sie auch Arztberichte. Die Kinder hatten durch die vielen Arztbesuche zahlreiche Fehlstunden, fanden in der Schule kaum Anschluss und litten stark unter ihrer sozialen Isolierung. Teilweise mussten sie sich sogar überflüssigen Infusionstherapien unterziehen.
Die Angeklagte inszenierte sich gegenüber ihrem sozialen Umfeld als tapfere Mutter, die sich für das Wohl ihrer angeblich vom Schicksal gepeinigten Kinder pausenlos einsetzt und aufopfert. Mithilfe ihrer gefälschten Angaben gegenüber den Krankenkassen erschlich sie sich auf betrügerische Art Zahlungen im Gesamtwert von 80.000 Euro.
Quelle: BGH-Pressemitteilung Nummer 54/2020 vom 11.5.2020