Während der letzten Monate war es demnach offiziell erlaubt, nicht zertifizierte Schutzausrüstung auf dem EU-Markt zu platzieren. Nicht erlaubt, jedoch von den örtlichen Delegationen der Marktüberwachungsbehörden monatelang geduldet, waren bisher substanzielle Vorkommen gefälschter Ware mit irreführender Kennzeichnung in Apotheken, Sanitätsfachhäusern und Supermärkten.
Inzwischen gilt: Keine Einfuhr mehr von nicht zertifizierten Waren im Zusammenhang mit der Coronapandemie.
Restbestände dürfen jedoch weiterhin in europäischen Unionsländern verkauft werden, sofern diese vor dem 1. Oktober eingeführt wurden. Zusätzlich zu diesen Restbeständen lagern allein in der Bundesrepublik Milliarden von Atemschutzmasken, oft fehlerhaft oder teils gar nicht zertifiziert. Initiativen werden nun unternommen, um diese an die Bevölkerung, vor allem an Risikogruppen und medizinisches Pflegepersonal, zu verschenken.
Passend hierzu sah und sieht man unsere Bundeskanzlerin und weitere Politiker in den Medien meist mit falsch gekennzeichneten FFP2-Masken, mit CE-Markierung ohne Angabe der obligatorischen, vierstelligen Kennnummer der jeweils zuständigen Zertifizierungsstelle, unvollständiger Angabe der Norm und weiterer Mängel. Auch in den Medien kursierende Bilder von zu verschenkendem Material an Pflegeheime weisen diese Mängel auf.
Händler, welche zum Zeitpunkt des Pandemieausbruchs FFP2/KN95-Atemschutzmasken im Auftrag der Bundesregierung unter deren Abnahmeverpflichtung zum Einzelpreis von 4,50 Euro besorgt haben (bei damaligen Einkaufspreisen von nicht viel mehr als einem Euro pro Maske), verfügen in ihren Lagern über mehrere hundert Millionen Atemschutzmasken, meist nicht zertifiziert und von mangelhafter Qualität, welche die Bundesregierung nun verständlicherweise nicht mehr abzunehmen gedenkt und rechtliche Auswege sucht, um der prinzipiellen Abnahmeverpflichtung zu entgehen.
Die Marktaufsichtsbehörden greifen härter durch – die Medien klären verstärkt über Maskenstandards auf
Was fehlerhaft gekennzeichnete Bestände in Apotheken und Kaufhäusern betrifft, so greifen die Marktaufsichtsbehörden nun regelmäßig durch. Es kommt nicht selten zu unangekündigten, behördlichen Inspektionen und zur Beschlagnahmung von Warenbeständen, um diese zu prüfen. Hersteller, Groß- und Fachhändler von medizinischer Schutzausrüstung werden bei nicht konformer Kennzeichnung und fehlenden Filtrationsleistungen der sich im internen Vertrieb befindlichen Produkte mit erheblichen Strafen versehen, Produktsegmente konfisziert und vom Markt genommen, ohne dass Eigentümer und Vertreiber bzw. Verkäufer der persönlichen oder medizinischen Schutzausrüstung für den Verlust entschädigt werden.
Gleichzeitig werden nun seitens der Behörden und Medien Versäumnisse nachgeholt und versucht, die Bevölkerung aufzuklären, vor allem über die notwendigen Standards und Kennzeichnungen von FFP2-Masken, welche momentan die am weitest verbreiteten Modelle sind. Beiträge zum Thema Atemschutzmasken laufen inzwischen auch auf den Hauptfernsehsendern zu den besten Sendezeiten.
Verkäufer und Kunden sollen somit für das Erkennen und die Aufdeckung von Fälschungen sensibilisiert werden. Doch selbst wenn die eingekauften Bestände korrekt gekennzeichnet sind, heißt dies noch lange nicht, dass die Ware den erforderlichen Qualitätsstandards entspricht. Betrüger sind hier wie Bakterien, die sich durch Antibiotika anpassen oder Viren, die sich durch Mutation und Anpassungsmechanismen auch Impfstoffen entziehen können.
Dubiose Produzenten und Lieferanten sind gezwungen sich anzupassen
Wie kommt gefälschte Ware in den Umlauf?
- Bestände innerhalb des EU-Marktes:
Großhändler, die nicht zertifizierte Schutzausrüstung, insbesondere Atemschutzmasken des chinesischen Standards GB2626:2016 und GB/T32610 regelmäßig importiert haben und noch über substanzielle Bestände disponieren, müssen diese alsbald loswerden und zwar noch bevor sich die Gesetzeslage ändert und auch keine zuvor legal eingeführte, nicht CE-zertifizierte, COVID-19 relevante Ware mehr in Europa verkauft werden darf.
Es gibt hierbei zwei Szenarien: Das eine ist, dass die Ware zum Schleuderpreis angeboten und verkauft wird. Das andere, dass eine Umverpackung und eigenhändige, nicht autorisierte Kennzeichnung der selbigen vorgenommen wird. Wobei Betrüger aufgrund der vielen, medialen Aufklärungsbeitrage inzwischen dazugelernt haben und nun auch wissen, wie man die Ware korrekt kennzeichnet, sodass es die Inspektoren bei Routineuntersuchungen noch schwerer haben, die gefälschten Produkte zu identifizieren. Chargennummern auf den Boxen der Waren sollten bei der Rückverfolgung helfen, jedoch ist es hierbei meist wie bei der Suche nach der Nadel im Heuhaufen. Vor allem, wenn sich die Herstellerinfos auf Fabriken im Fernen Osten beziehen und diese nicht immer mit lokalen, europäischen Behörden bei Verifizierungen hinreichend kooperieren – selbst wenn es in diesen Fällen jeweils einen europäischen Bevollmächtigten gibt. Auch sind die Chargennummern meist nicht beim jeweiligen EU-Einfuhrzollamt bei Einfuhr registriert.
- Neu-Importe:
Angetrieben vom Hype des seit Ausbruch der Pandemie explodierenden Absatzmarktes in Europa und des Wegfallens der CE-Zertifizierungspflicht, begannen in China Fabrikanten anderer Industrien, sowie Kleininvestoren mit Zugang zu Maschinen und Räumlichkeiten ohne jegliche Erfahrung Masken zu produzieren. Das dazu benötigte chinesische Zertifikat wurde sich von der Nachbarfabrik ausgeliehen und dann damit durch den deutschen Zoll auf unseren Markt gebracht.
Um chinesische Ware nach chinesischem Standard ohne CE-Zertifizierung für Abnehmer auf dem Europäischen Absatzmarkt attraktiver zu machen, lockten seit März diesen Jahres europäische Prüfinstitute, welche keinesfalls für die Prüfung von Schutzausrüstung und medizinischem Material qualifiziert waren, chinesische Hersteller und Händler mit einem sogenannten „Freiwilligen CE-Zertifikat“, wobei die Buchstaben „CE“ wie bei einem regulären „CE“-Zertifikat an Ort und Stelle aufgesetzt waren.
Aufbau und Struktur glichen ebenfalls der regulären Version. Den Titel des Zertifikates gab es zudem noch in mehreren Sprachen, mitunter chinesisch. Natürlich gab es auf dem Zertifikat einen rechtlichen Hinweis, dass es sich hierbei um ein freiwilliges CE-Zertifikat handle und nicht das einer „Benannten Stelle“. Den Unterschied erkannten jedoch viele chinesische Hersteller bzw. Händler nicht und zahlten zudem horrende Beträge. Endkunden und Fachhändler aus ganz Europa vertrauten zunächst diesem Zertifkatstyp. Die dubiosen Prüfungsstellen gab es in ganz Europa: CELAB, ECM, ICR Polska, ISET, NPS etc.
Diese Labore haben außerdem zu noch mehr Konfusion beigetragen, da sie ohne jegliches Fachwissen asiatische Standards europäischen Normen falsch zugeordnet haben. Somit kamen noch mehr irreführende, falsch gekennzeichnete Produkte in Umlauf.
Die angesprochene Aufhebung der Ausnahmeregelung und Aufklärungsarbeit haben nun dazu beigetragen, dass Produkte dieser Kategorien nicht mehr verkehrsfähig sind.
Es bleiben nur zwei Wege aus der Absatzkrise
Das Problem ist: Viele Hersteller und Importeure haben für diese Art der irreführenden Zertifizierung hohe Summen bezahlt. Und mit oder ohne dieser dubiosen Zertifikate haben Hersteller vor allem in Asien ohne CE-Zulassung in Infrastruktur, Fabrikhallen und Maschinen investiert und bereits massenweise Bestände vorproduziert und es bleiben eigentlich nur noch zwei Auswege aus der Absatzkrise:
Ausweg I: Um weiter nach Europa liefern zu können, müssten Unternehmen weitere Investitionen in eigene Zertifizierungsprozesse in Angriff nehmen – von autorisierten, benannten Zertifizierungsstellen in Europa bei gleichzeitig stark gesunkenen Absatzpreisen (vor allem bei Atemschutzmasken) und immenser Konkurrenz.
Erschwerend kommt weiter noch hinzu, dass eine CE-Zertifizierung für PSA-Produkte in Europa in der Regel drei bis vier Monate dauert. Eine FDA-Registrierung für Amerika dauert in der Regel noch länger. In dieser Zeit würde die Produktion dieser Fabriken still stehen und bereits produzierte Bestände in ihrer Verfallbarkeit weiter voranschreiten. Natürlich könnte man hier die Ware neu verpacken und illegaler Weise neue Haltbarkeitsdaten angeben. Für die meisten asiatischen Produzenten würde jedoch ein Stillstand der Produktion und des Vertriebes einem ökonomischen Kollaps gleichkommen und die neu entstandenen Firmen in den Konkurs treiben.
Ausweg II: Eine manipulierte illegale Einfuhr nicht zertifizierter Ware als optisch deckungsgleiche Imitate von regelkonform agierenden, seriösen Produzenten mit zertifizierten Produkten.