Verbot von Schmuck im Gesundheitswesen?
Wer seinen Körper mit Schmuck und Piercings verziert, möchte sich damit meist individuell ausdrücken. Ein bisschen Zierde ist schön, kann aber gerade im Gesundheitswesen einige Gefahren mit sich bringen.
Wenn der Arbeitgeber Bedenken wegen Sicherheit und Gesundheit hat, dann kann er das Tragen bestimmter Accessoires sogar verbieten, sofern die Bedenken begründet sind.
Ist das der Fall müssen die Beschäftigten den Weisungen des Arbeitgebers folgen. Festgelegt ist das durch § 15 Arbeitsschutzgesetz. Dort heißt es in Paragraf 1:
Die Beschäftigten sind verpflichtet, nach ihren Möglichkeiten sowie gemäß der Unterweisung und Weisung des Arbeitgebers für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Sorge zu tragen. Entsprechend Satz 1 haben die Beschäftigten auch für die Sicherheit und Gesundheit der Personen zu sorgen, die von ihren Handlungen oder Unterlassungen bei der Arbeit betroffen.
Diese Einschätzung teilt auch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung. Hier findet sich in § 15 DGUV Vorschrift 1 zu den Grundsätzen der Prävention folgende Anmerkung:
Die Versicherten sind verpflichtet, nach ihren Möglichkeiten sowie gemäß der Unterweisung und Weisung des Unternehmers für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit sowie für Sicherheit und Gesundheitsschutz derjenigen zu sorgen, die von ihren Handlungen oder Unterlassungen betroffen sind […].
Die aktuellen DGUV Vorschriften haben sich aus den früheren Unfallverhütungsvorschriften (UVV) ergeben. Auch in der alten Fassung wurde vor einer Gefährdung durch Schmuck gewarnt.
Bei der Frage nach dem sogenannten „Dekor“ im medizinischen Dienst geht als also nicht nur um die Patient*innen und Patienten. Auch die Träger selbst sollen vor Gefahren geschützt werden.
Warum ist Schmuck ein Gesundheitsrisiko?
Tatsächlich können Schmuck und Piercings ein erhebliches Risiko für die Gesundheit der Träger und die Patienten im Krankenhaus oder Bewohner des Pflegeheims bedeuten.
Mit Blick auf eine hygienische Händedesinfektion warnt das Robert-Koch-Institut vor dem Tragen von Unterarmschmuck und Armbanduhren und verweist auf die Krinko-Empfehlungen für Händedesinfektion in Einrichtungen des Gesundheitswesens.
Demnach können Schmuckstücke an Händen und Unterarmen eine sachgerechte Händehygiene behindern, wodurch sich Erregerreservoirs bilden können. Dementsprechend müssen auch Eheringe abgelegt werden, egal ob sie Kanten haben oder nicht.
Auch ein erhöhtes Verletzungsrisiko ist durch das Tragen von Ringen zu befürchten. So könnten Ringe beispielsweise medizinische Einmalhandschuhe beschädigen.
Piercings sind vor allem eine Gefahr für die Träger selbst. In den Hautöffnungen können sich Erreger festsetzen, die zu einer Infektion führen können. Darüber hinaus können Piercings von aufgeregten Patientinnen und Patienten gefasst und eventuell herausgerissen werden.
Piercings, die verdeckt getragen werden, stellen aber in der Regel kein Gesundheits- oder Sicherheitsrisiko dar.
Infektionsgefahr durch Ringe und Co.
Aus Gründen des Infektionsschutzes ist auch in den TRBA 250 „Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrt“ eine Warnung vor Schmuck im medizinischen Dienst enthalten.
Demnach ist für jegliche Tätigkeiten, die eine hygienische Händedesinfektion bedürfen, das Tragen von Schmuck untersagt. Das betrifft Schmuckstücke, Ringe, Armbanduhren, Piercings künstliche Fingernägel und sogenannte Freundschaftsbänder.
In Ergänzung hierzu müssen auch die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 401) herangezogen werden. Auch hier wird Arm- und Handschmuck im medizinischen Dienst verboten und die Arbeitgeber dazu angewiesen, entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen.
Als Grund wird hier genannt, dass unter dem Schmuck durch intensive Einwirkung von Feuchtigkeit oder Gefahrstoffen die Entstehung von krankhaften Hautveränderungen begünstigt wird.
Hinweise zu einzelnen Accessoires
Die Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene hat mit Blick auf die Sterilitätsvorschriften im Gesundheitswesen Hinweise zu einzelnen Schmuckstücken gegeben, die zusammenfassend aufgeführt werden.
Piercings sind wie Schmuck zu behandeln und müssen an den Händen und Unterarmen entfernt werden. Piercings, die verdeckt sind, stellen kein Gesundheitsrisiko dar. Im Gesicht können Piercings mitunter eine Gefahr darstellen, weil sie von Patientinnen und Patienten gegriffen werden können.
Halsketten können wie auch Piercings von Patientinnen und Patienten ergriffen werden. Deshalb sollten sie möglichst verdeckt getragen werden. Auf Intensivstationen sind sie allerdings verboten.
Wer unbedingt Schmuck an den Ohren tragen möchte, sollte auf kleine Ohrstecker zurückgreifen. Größere Ohrringen dürfen nicht getragen werden.
Künstliche Fingernägel und Nagellack sind ebenfalls verboten, da sie die Besiedlung von Erregern fördern. Lange Fingernägel können außerdem zu Verletzungen führen.