Bereits Ende Januar 2015 wurde die Schließung des Seniorenwohnzentrums „Haus Dottendorf“ von der Stadt Bonn veranlasst. Grund waren erhebliche Mängel im Personaleinsatz sowie in der Pflege, sodass innerhalb kürzester Zeit zahlreiche Bewohner in anderen Einrichtungen untergebracht werden mussten. Gegen den Beschluss der Stadt Bonn hatte die Betreiberin Klage erhoben, das Verwaltungsgericht Köln hatte die Verfügungen der Stadt Bonn allerdings in zwei Urteilen bestätigt – das Klagebegehren der Betreiberin war also erfolglos (Az.: 22 K 405/15 und Az.: 22 K 574/15).
Auch den von ihr beantragten vorläufigen Rechtsschutz hat man abgelehnt. Grund dafür war, dass seitens des Pflegeheims nicht gewährleistet werden konnte, dass die strukturellen Pflegemängel innerhalb kürzester Zeit behoben werden können. Daher bestand nach wie vor erhebliches Risiko für die pflegebedürftigen Bewohner. Auch im Hauptsacheverfahren wurde diese Entscheidung mitgetragen. Die Mängel hätten ein Ausmaß erreicht, das einen verantwortungsvollen Betrieb der Einrichtung ausgeschlossen habe.
Gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln bestand die Möglichkeit der Berufung, die von der Betreiberin wahrgenommen wurde. Die Berufungsklage wurde allerdings abgelehnt, wie das das Oberverwaltungsgericht von Nordrhein-Westfalen (NRW) in einer Pressemitteilung vor wenigen Tagen bekannt gab. Grund war, dass die eingebrachten Einwände der Betreiberin keine Zweifel an der Richtigkeit der gegen sie gerichteten Urteile aufwarfen. Zum Schutze der Bewohner sei keine andere Möglichkeit übrig geblieben als die Schließung zu veranlassen.
Quelle: OVG NRW