Gesetzentwurf
Medizinische Zwangsbehandlungen möglich machen
Wenn eine betreute Person, die sich nicht in einer geschlossenen Anstalt befindet, einer medizinischen Maßnahme mit natürlichem Willen widerspricht, so ist eine medizinische Zwangsbehandlung nicht ohne weiteres möglich. Auch nicht, wenn der Betreute die daraus entstehenden gesundheitlichen oder gar tödlichen Folgen aufgrund seelischer oder psychischer Einschränkungen nicht erkennt oder nicht nach dieser Einsicht handeln kann. Diese Gesetzeslücke soll geschlossen werden.