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Ein Rückblick IWC 2024: Wundbe­hand­lung heißt, neue Wege einzu­schla­gen
Vor rund 1.300 Gästen, davon 1.100 Besucher live vor Ort, fand der IWC 2024 statt. Unter dem Motto „Gesund­heit gestal­ten und Wunden heilen“ ging es um neue Ansätze in der Wundver­sor­gung, die Bedeu­tung von Kommu­ni­ka­tion in der Arbeit mit Patien­ten sowie die Poten­ziale von Teamar­beit und Vernet­zung. Sieben Begleit­ver­an­stal­tun­gen und eine große Indus­trie­aus­stel­lung runde­ten den Inter­dis­zi­pli­nä­ren WundCon­gress ab.




Kleine Fehler – Teure Folgen Der Verband­mit­tel­re­gress im Fokus
Die ärztli­chen Regress­ver­fah­ren insbe­son­dere die Verband­mit­tel­re­gresse nehmen stetig zu. Immer mehr Ärzte sind gezwun­gen im sogenann­ten Verord­nungs­re­gress mit eigenen Mitteln die Kosten der überschie­ßen­den Verord­nung aus eigener Tasche zu zahlen. Die Kranken­kas­sen und die kassen­ärzt­li­che Verei­ni­gung haben hierbei den Fokus auf die Verord­nung von Verbands­mit­teln gelegt. Insbe­son­dere bei den Verbands­mit­tel­re­gres­sen werden nicht selten Regress­for­de­run­gen von über 100.000 Euro geltend gemacht. Wie kommt es zu dieser unerwünsch­ten Situa­tion? Was ist zu tun, wenn der Regress droht? Wie können Regresse vermie­den werden?


Verband­mit­tel­de­fi­ni­tion Wenn eine Frist zur Stolper­falle wird
Mit der neuen Verband­mit­tel­de­fi­ni­tion wird der Leistungs­an­spruch gegen­über den Kassen auf etliche Wundauf­la­gen beschnit­ten. Die Neure­ge­lung im Rahmen des GSAV konnte trotz vieler Bestre­bun­gen nicht abgewen­det werden. Dennoch dürfen betrof­fene Patien­ten zumin­dest vorerst aufat­men: Aufgrund der Fristen­re­ge­lung bleiben „sonstige Produkte zur Wundbe­hand­lung“ auch noch mindes­tens im Jahre 2020 weiter­hin verord­nungs­fä­hig.

Verband­mit­tel-Versor­gung Der Gesetz­ge­ber reißt eine Wunde
Trotz aller Warnun­gen von Medizi­nern hat nun auch der Bundes­rat dem Gesetz zur Sicher­heit in der Arznei­mit­tel­ver­sor­gung (GSAV) zugestimmt. Durch einen Passus dieses Geset­zes könnten Verband­mit­tel mit antisep­ti­schem Zusatz­nut­zen nicht mehr verord­net werden. Das würde eine Versor­gungs­lü­cke erzeu­gen – und könnte sich auch an anderer Stelle rächen…


Versor­gungs­lü­cke zu befürch­ten Verord­nung von Verband­mit­tel – Eine Defini­tion gefähr­det die Versor­gung
Setzt sich die neue vom Kabinett einge­brachte Verband­mit­tel­de­fi­ni­tion durch, kann die Versor­gungs­qua­li­tät von Patien­ten mit chroni­schen sowie akuten Wunden gefähr­det werden. Zahlrei­che Verband­mit­tel mit antimi­kro­biel­len oder sonsti­gen der Wundhei­lung dienen­den Zusatz­wir­kun­gen würden damit künftig aus der Verord­nungs­fä­hig­keit der gesetz­li­chen Kranken­kas­sen heraus­fal­len.