Verfehlungen des Arbeitnehmers
Foto-Aufnahmen als Beweismittel für Kündigung
Sind zufällig gewonnene Fotoaufnahmen von Verfehlungen eines Arbeitnehmers in dessen privaten Bereich geeignet, in einem Kündigungsschutzverfahren ein Pflichtversäumnis zu belegen? Dies ist ein rechtlich schwieriges Feld. Grundsätzlich gilt zwar: Es gilt das Allgemeine Persönlichkeitsrecht, das vor Nachstellungen schützt. Liegt allerdings ein schutzwürdiges Interesse des Arbeitgebers vor, kann die Sache anders liegen.