Auch Demente haben ein Recht auf Intimsphäre
Sturz bei Toilettengang – Überwachung nicht verpflichtend
Eine ältere Pflegeheimbewohnerin ist dement, stürzt bei einem Toilettengang und verletzt sich. Die Krankenkasse klagte gegen das Pflegeheim auf Ersatz der Behandlungskosten. Dem Altenheim wurde vorgeworfen, die Sorgfaltspflicht verletzt zu haben. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat zu diesem Fall kürzlich ein Urteil gefällt und ausgeführt, dass eine Überwachung die Intimsphäre der Bewohnerin verletzt hätte.