Hohe Verletzungsgefahr
Heilkundliche Tätigkeit: Wieso nicht jeder Tätowierer Tattoos entfernen darf
Bei der Entfernung von Tätowierungen mit einem Lasergerät handelt es sich um erlaubnispflichtige Heilkunde gemäß § 1 Abs. 1 des Heilpraktikergesetzes (HeilprG). Doch warum ist das so? Ein Urteil des Verwaltungsgerichts Oldenburg gibt Aufschluss über die Risiken der Entfernung eines Tattoos.