Landgericht Köln
Sturz einer Besucherin im Krankenhaus
Eine Krankenhaus-Besucherin stürzte, da sie den Verbindungsholm zwischen zwei Sitzbankgruppen in Nähe des Aufzugbereichs übersah. Hat der Betreiber des Krankenhauses seine Verkehrssicherungspflicht verletzt und hätte er diese Gefahrenquelle beseitigen müssen? Die Besucherin war jedenfalls dieser Auffassung und ließ das Landgericht Köln über diesen Sachverhalt entscheiden.