Schwangerschaft als ‚Schaden‘
Krankenhaus haftet nicht für Schwangerschaft nach erfolgter Sterilisation
Für eine nach einer Sterilisation eingetretene, ungewollte Schwangerschaft haftet das behandelnde Krankenhaus nicht, wenn die behandelte Patientin über eine verbleibende Versagerquote zutreffend informiert worden ist. So lautet der Tenor einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm, mit der das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Arnsberg bestätigt wurde.