Hilfe zum Sterben
Suizidhilfe: BVerwG lehnt Zugang zu Betäubungsmittel für Schwerstkranke ab
Wer unter einer schwerwiegenden Erkrankung leidet und hieraus den Wunsch verspürt, seinem Leben ein Ende zu setzen, sollte nicht auf Betäubungsmittel setzen. Denn ein Erwerb von BtM zum Zwecke der Suizidhilfe sei nicht zulässig, so das Bundesverwaltungsgericht.