AnzeigeUrteil
Ärztliche Aufklärungspflicht vor nicht indizierten, insbesondere kosmetischen Eingriffen
Das rechtskräftige Urteil des OLG München vom 9.6.2011 macht deutlich, wie wichtig gerade bei nicht oder nur relativ medizinisch indizierten Eingriffen eine umfassende, nicht verharmlosende und auch nachweisbare ärztliche Aufklärung ist.